Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Nähe Vorderegger Weg, Fl. Nr. 497/2 Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 17.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben weicht zum Teil von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung ab.
Die formal notwendigen Beantragungen und Begründungen wurden angefordert, liegen aber bislang nicht vor. Nach erster Einschätzung wird die Zustimmung zu der Abweichung von der Firstrichtung vertretbar sein, weil diese nur geringfügig ist. Anders die erhebliche Überschreitung der Baugrenze und der dreigeschossigen Wirkung des ostseitigen Giebels, bei der auch die maximale Wandhöhe überschritten wird; hier wird eine Anpassung der Planung notwendig werden.

Der Genehmigungsfähigkeit steht unabhängig davon derzeit dem Grunde nach entgegen, dass die Erschließung nicht gesichert ist.

Aufgrund der Zuwegung über ein weiteres Grundstück (Flur Nr. 497/2), das zwar im Eigentum der Antragstellerin und ihrer Nachbarin steht ist dafür der rechtliche Nachweis eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes vorzulegen, verbunden mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern.

Hinzu kommt, dass gegen die Widmung des Vorderegger Weges nach wie vor ein Streitsacheverfahren anhängig ist. Zwar hatte die Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg keinen Erfolg. Gegen die Abweisung wurde aber Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof München gestellt. Solange das Verfahren läuft besteht eine aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass bis zu einer Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Widmung keine gesicherte Erschließung gegeben ist.

Die o. g. Punkte wurden bei der Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu bestätigt; eine Genehmigungsfähigkeit besteht derzeit und mit der vorliegenden Planung nicht.

Magnus Peresson teilt mit, dass er einen Dachüberstand bevorzugen würde.

Der gleichen Ansicht ist auch Christian Schneider, weiter teilt er mit, dass der Bau in die ländliche Gegend nicht optimal passt und sehr wuchtig wirkt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Der Bauherrin wird empfohlen, das Gebäude so umzuplanen, dass es der Einbeziehungssatzung entspricht und ein Dachüberstand angebracht wird. Zwingend notwendige Abweichungen sind stichhaltig zu begründen. Hinsichtlich der Zuwegung über die Flur Nr. 497/2 ist der rechtliche Nachweis eines im Grundbuch eingetragenen Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes vorzulegen, verbunden mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern. Es wird empfohlen, den Antrag nach Abschluss des Klageverfahrens gegen die Widmung neu einzureichen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Der Bauherrin wird empfohlen, das Gebäude so umzuplanen, dass es der Einbeziehungssatzung entspricht und ein Dachüberstand angebracht wird. Zwingend notwendige Abweichungen sind stichhaltig zu begründen. Hinsichtlich der Zuwegung über die Flur Nr. 497/2 ist der rechtliche Nachweis eines im Grundbuch eingetragenen Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes vorzulegen, verbunden mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern. Es wird empfohlen, den Antrag nach Abschluss des Klageverfahrens gegen die Widmung neu einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr