Hindernisfeuer am Glockenturm der Sebastianskirche für Einflugschneise Hubschrauber, Klosterstraße 3, Fl.Nr. 271/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.8

Sachverhalt

Auf dem Glockenturm der St. Sebastianskirche, Klosterstraße 3, Fl.Nr. 271/3, Gemarkung Füssen soll ein Hindernisfeuer in der Einflugschneise für Hubschrauber errichtet werden.
Die Hubschrauber, auch Rettungshubschrauber, fliegen den neuen Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Füssen an. Damit die Piloten nachts sehen, wo die Einflugschneise zum Landeplatz ist, brauchen sie ein Signalfeuer. Die Einflugschneise geht über die Sebastianskirche Füssen hinweg, die Kirche soll überflogen werden.
Die Antragstellerin, die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren, und deren Planer schlagen im Rahmend es denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens zwei Realisierungsvarianten vor:

  1. Hindernisfeuer, das mit einem Solarpaneel und einem Akku versorgt wird und bei Dunkelheit durchgängig ständig brennt, also blinkt. Ohne die Eisenstütze, mit Bodenplatte ist die Leuchte als Solarmodul 62 cm hoch. Die genaue Bauweise und Bauhöhen sind in den technischen Zeichnungen in den Anlagen dargestellt.
  2. Hindernisfeuer, das mittels Kabelverlegung durch das Kirchendach (Dachdurchführungselement baubar) mit Strom versorgt wird. Das Hindernisfeuer und die Funkansteuerung wird auf dem Dach montiert. Das Hindernisfeuer wird erst bei Anflug des Hubschraubers durch den Piloten mittels der Fernsteuerung angeschaltet. Das bedeutet, dass das Signallicht nicht durchgehend brennt und blinkt. Ohne die Eisenstütze, mit Bodenplatte ist die Leuchte 28 cm hoch. Die genaue Bauweise und Bauhöhen sind in den technischen Zeichnungen in den Anlagen dargestellt.

Die beteiligte Untere Denkmalschutzbehörde fragte 2020 nach, weshalb die Anflugschneise nicht so verlegt werden kann, dass der sehr sensible Denkmal- und Ensemblebereich nicht tangiert wird.
Das beantworten die Planer damit, dass bereits geprüft wurde, ob sich die Einflugschneise nicht verlegen lassen könnte:
Dazu gab es im Vorfeld sehr viele Untersuchungen und Randbedingungen, die erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel Raumordnung und Städtebau, Prüfung des Schutzes von Fluglärm (Wohngebiete im unmittelbarem Umfeld), Flugbetriebsabwicklungen, Luftraumstruktur, Sichtnavigation und Orientierung sowie Kontrolle Koordinaten und Höhen.

Feststellung der Unteren Denkmalschutzbehörde 2021: 
Die Batterieleuchte mit Solarpaneel scheidet in jedem Fall aus. Ob eine technisch auf das absolute Minimum reduzierte Blitzleuchte genehmigt werden kann, hängt von der Alternativenprüfung ab, zum Beispiel die Option einer Beleuchtung des Kirchturms.
Unabhängig davon, dass derzeit wohl keine Beleuchtung der Kirche existiert, könnte diese, anstelle der Blitzleuchte auf dem Kirchturmdach, installiert werden, was die geringste Beeinträchtigung des Einzeldenkmals und Ensembles bilden würde.

Feststellung des bayerischen Landesdenkmalamtes für Denkmalschutz (LfD) München 2021:
Eventuell kann ein Scheinwerfer, der im Bereich der Stadtmauer montiert wird, den Kirchturm anstrahlen, wenn der Hubschrauber im Anflug ist. Dies ist die vom LfD vorgeschlagene Lösung, die z.B. in München ausgeführt wurde.
Der Vorteil hier wäre, dass zum einen keine Beeinträchtigung des Denkmals/ Ensembles entstehen würde und zum anderen die Installation, Wartung und Instandhaltung vermutlich mit einem deutlich geringeren Aufwand bewerkstelligt werden könnte.
Sollte dies aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, wäre diese kurz darzulegen und die absolut minimierte Blitzleuchte in einer beurteilungsfähigen Darstellung als Grundlage für die denkmalrechtliche Erlaubnis vorzulegen. (Darstellung: Ansichten des Kirchturmdaches mit Turmanschnitt und eingetragener Blitzleuchte/ Grundriss/ Dachdraufsicht mit Position der Blitzleuchte, alles M=1:100/ Kurze Beschreibung wie die Montage erfolgen soll, da hier die Zugänglichkeit problematisch erscheint und auch kein Dachausstieg möglich ist.)

Dr. Martin Metzger teilt mit, dass das Anstrahlen nicht realistisch sei und die Variante mit An- und Ausschalten die beste und häufig genutzte Variante wäre.

Martin Dopfer möchte wissen, ob sich die Flugschneise geändert hätte. Aus persönlicher Erfahrung ist noch nie ein Hubschrauber über die Sebastiankirche angeflogen gekommen, sondern von sämtlichen anderen Richtungen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass dies die offizielle Flugschneise wäre über die Sebastiankirche und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Dem Antragsteller wird empfohlen, die Möglichkeit der Beleuchtung des Kirchturms von der Stadtmauer her, eventuell durch Fernsteuerung, zu prüfen.

Sollte die Kirchturmbeleuchtung nicht möglich sein, wären die Gründe darzulegen. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss folgt dem Rat des bayerischen Landesdenkmalamtes und befürwortet die absolut minimierte Blitzleuchte, vorzugsweise mit Funksteuerung nach Variante 2, um eine störende dauerhafte Beleuchtung zu vermeiden. Sie soll in einer beurteilungsfähigen Darstellung als Grundlage für die denkmalrechtliche Erlaubnis vorgelegt werden.
Die geforderte Darstellung sind Ansichten des Kirchturmdaches mit Turmanschnitt und eingetragener Blitzleuchte/ Grundriss/ Dachdraufsicht mit Position der Blitzleuchte, alles M=1:100 und eine kurze Beschreibung wie die Montage erfolgen soll, da hier die Zugänglichkeit problematisch erscheint und auch kein Dachausstieg möglich ist.

Ausgeschlossen sind auch aus Sicht der Stadt Füssen Lösungen mit Solarpaneelen oder Akkuanlagen auf dem Dach.

Beschluss

Dem Antragsteller wird empfohlen, die Möglichkeit der Beleuchtung des Kirchturms von der Stadtmauer her, eventuell durch Fernsteuerung, zu prüfen.

Sollte die Kirchturmbeleuchtung nicht möglich sein, wären die Gründe darzulegen. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss folgt dem Rat des bayerischen Landesdenkmalamtes und befürwortet die absolut minimierte Blitzleuchte, vorzugsweise mit Funksteuerung nach Variante 2, um eine störende dauerhafte Beleuchtung zu vermeiden. Sie soll in einer beurteilungsfähigen Darstellung als Grundlage für die denkmalrechtliche Erlaubnis vorgelegt werden.
Die geforderte Darstellung sind Ansichten des Kirchturmdaches mit Turmanschnitt und eingetragener Blitzleuchte/ Grundriss/ Dachdraufsicht mit Position der Blitzleuchte, alles M=1:100 und eine kurze Beschreibung wie die Montage erfolgen soll, da hier die Zugänglichkeit problematisch erscheint und auch kein Dachausstieg möglich ist.

Ausgeschlossen sind auch aus Sicht der Stadt Füssen Lösungen mit Solarpaneelen oder Akkuanlagen auf dem Dach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr