Bürgerfragestunde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Anfrage von Kasimir Schmutz:

„Nachdem ich an der o.g. Sitzung des Stadtrates nicht teilnehmen werde, bitte ich um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen.

Sachverhalt: 
In der Sitzungsvorlage für die Sitzung des PBUV-Ausschusses am 06.04.2021 war unter TOP 2.1 der Antrag der FSH-GmbH zur Erhebung von Parkgebühren auf dem öffentlich zugänglichen, im Privatbesitz befindlichen Parkplatz mit ca. 120 Stellplätzen enthalten. Den Mitgliedern des Ausschusses wurde vorgeschlagen, dass die Stadt Füssen die Beschaffung von zwei Parkscheinautomaten, die Beschilderung nach der StVO und die Überwachung des Parkplatzes durch den KOD übernimmt. Eine Begründung für diesen Vorschlag war in der Beschlussvorlage nicht enthalten.

Mir erschließt sich nicht, warum die gebührenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes von der FSH Betriebs GmbH nicht selbst und damit mit eigenen finanziellen Mitteln durchgeführt wird.

Nachdem der TOP 2.1 zu Beginn der Sitzung des PBUV-Ausschusses kurzfristig abgesetzt wurde, stelle ich die nachfolgenden Fragen.

  1. Wer erhält die Einnahmen aus den Parkgebühren und eventuellen Verwarnungsgeldern?
  2. Hat die Stadt Füssen mit der FSH Betriebs GmbH einen für die Bewirtschaftung und Überwachung des Parkplatzes durch den KOD erforderlichen Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen?
  3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll dies erfolgen?
  4. Welche Auswirkungen wird die Gebührenpflicht auf die Auslastung und Einnahmen des ohnehin defizitären Parkplatzes Achmühle haben?

Für eine ausführliche Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Der Antragsteller schreibt selbst, dass die Beratung dieses Tagesordnungspunktes am 6. April 2021 abgesetzt wurde. Seither wurde dieses Thema noch nicht beraten, geschweige denn entschieden. Insofern können diese Fragen derzeit nicht beantwortet werden.

Anfrage von Harald Meyer:

Es gibt einen „viermonatigen“ Schriftwechsel mit SWF um zu klären, ob uns der Abschlag für die Abwassergebühr zusteht. Mit Schreiben vom 22. April 2021 wurde unserem Antrag jetzt mit vielen Entschuldigungen zugestimmt.

Ich möchte gerne die uns jetzt überwiesene Erstattung in Höhe von 110,86 € spenden. Die Spende soll in der Zuwendungsliste aufgenommen werden. Dabei können Sie meinen Namen veröffentlichen weil ich keine wirtschaftlichen Verbindungen zur Stadt Füssen habe. Den Betrag habe ich heute auf das Konto IBAN: DE20 7335 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Allgäu überwiesen, Stichwort „Spende Prozessoptimierung“.

Der Betrag soll als Anregung verwendet werden um die Prozessabläufe zwischen Baugenehmigung und Übernahme in den Betrieb zu analysieren und zu optimieren, vielleicht auch für Einweisungen des betroffenen Personals Verwendung finden.

Wie in meinem Antrag bereits angesprochen, möchte ich gerne anregen, dass alle Eigentümer in den Baugebieten mit den Auflagen der Versickerung des Niederschlagswassers auf eigenem Grund von der Verwaltung überprüft wird, ob ihnen der Gebührenabschlag zusteht und nicht beantragt wurde. Vielen Eigentümern ist diese Möglichkeit nicht bekannt, weil sie im Antragsformular für den Kanalanschluss nicht als Option angegeben wird.

Antwort:
Hier gehe es um eine Spende in Höher von 180,- €, die den Stadtwerken übermittelt werden soll, um die Rechnungsköpfe umzustellen. Wie weit man mit diesen 180,- € komme, könne er nicht sagen. Er sagt eine Prüfung zu.

Weitere Anfrage von Harald Meyer

Ich beziehe mich auf Berichte in der Tageszeitung AZ bzw. auf Beschlussvorlagen TOP 4.3.8 Hindernisfeuer am Glockenturm der St. Sebastian Kirche zu der Sitzung am 06.04.2021 und der Genehmigung für den Hubschraubersonderlandeplatz.

A. Alternativer Vorschlag

Die Anforderung für eine Beleuchtung an der St. Sebastian Kirche wurde im Genehmigungsbescheid für den Hubschraubersonderlandeplatz nicht gefordert (Pkt. 2.10 und 2.13 Genehmigung Hubschraubersonderlandeplatz). Im Genehmigungsdokument wird von äußerst wenigen Flügen in der Nacht gesprochen. Ich denke es ist unverhältnismäßig dafür einen Aufwand für die Befeuerung zu betreiben. Die „wenigen“ Nachtflüge können auch über die Anflugroute aus Osten erfolgen. Ein Nachtflugverbot über die Altstadt Füssen, als Schlafstadt, wäre angebracht.
Die Mittellinie der definierten Einflugschneise zum Hubschrauberlandeplatz verläuft nicht über die St. Sebastian Kirche, sondern über dem Hotel Hirsch. Die St Sebastiankirche liegt am Rand der definierten Einflugschneise. Nachdem das Hotelgebäude ähnlich hoch gebaut ist (siehe beiliegendes Bild), müsste eigentlich dort ebenfalls eine Beleuchtung angebracht werden.
Nachdem sich Bgm. Iacob am 12.02.2018 bei mir erkundigt hat, wo man die Pläne einsehen kann (E-Mail liegt bei), obwohl er die Veröffentlichung im Amtsblatt unterschrieben hat, bezweifle ich, dass sich die Verwaltung mit dem Antragsthema im Detail beschäftigt hat. In wieweit dadurch der Stadtrat objektiv und detailliert informiert wurde, ist mir nicht ersichtlich. Im Genehmigungsdokument Punkt 2 steht zumindest „Von der Stadt Füssen wurde die Zustimmung zum Antrag erteilt“.

B. Meine Frage:

Ich möchte gerne wissen, ob es der Verwaltung bewusst ist, dass die Anflüge der Hubschrauber aus westlicher Richtung häufig nicht über der Einflugschneise direkt über die Stadt entlang der B17 zum Landeplatz am Krankenhaus erfolgen, sondern über das Baugebiet Weidach O59 und dann in einem eleganten Bogen über dem Sportplatzgelände zum Landeplatz am Krankenhaus (siehe beiliegenden Plan grüne Linie). Die sich darunter befindliche Wohnbebauung ist davon unmittelbar betroffen, so wie Herr Doser das bereits geschildert hat.
Nach Schallschutzgutachten liegen die akzeptablen Richtwerte für die Immissionen bei 60 dB(A) am Tag und bei 50 dB(A) in der Nacht. Gemessen wurden von mir für einen Ab- und Anflug im Durchschnitt 72 bzw. 74,9 dB(A) mit Maximalwerten von 82,5 bzw. 84,5 dB(A) (siehe beiliegendes Bild). Mir ist klar, dass die Richtwerte gemittelt werden, aber das plötzliche, man spricht fast von impulshaltigem, Auftreten von hohen Geräuschpegeln ist das störende Geräusch.
Ich möchte dazu gerne wissen, was die Verwaltung gegen diese unrechtmäßigen Überflüge unternimmt und ob es Aufzeichnungen für die An- und Abflüge gibt, die regelmäßig auf Einhaltung der Vorgaben begutachtet werden.

C. Hintergründe:

1.        Lärm durch die nachträgliche Genehmigung des Flugplatzes mit einer Einflugschneise aus Westen über die bewohnte Altstadt mit Hotels wurde von der Stadt wahrscheinlich nicht kommentiert um nicht den Standort des Flugplatzes zu gefährden. Die definierte Einflugschneise berührt die anliegenden Wohngebiete aber angeblich nicht. Siehe auch die Antwort E-Mail von Herrn Angeringer. Meine Aufzeichnungen der Lärmemissionen zeigen die hohe Lärmbelästigung.

2.        Der Straßenlärm der B16 wurde im Schalltechnischen Gutachten für den BP O59 bewertet. Lärmschutzmaßnahmen wurden aufgrund einer lapidaren Aussage eines Antragstellers (Ingenieurbüro Klinger) für das Gutachten, dass der Bau einer Lärmschutzeinrichtung „nicht möglich“ ist, abgewiesen, obwohl fast alle Immissionsrichtwerte zu Tag und Nachtzeiten überschritten werden. Schutzmaßnahmen wurden auf die Grundstückseigentümer verlagert. Siehe Punkt 4.1.3 Schallschutzmaßnahmen der Schalltechnische Untersuchung zum BP O59.
Ich mag mir nicht vorstellen, welche zusätzlichen Emissionen (Lärm und Schadstoffe) von einem Tunnelausgang bei einer Verwirklichung der Untertunnelung des Innenstadtbereichs auf die anliegende Bebauung entstehen.

3.        Die Immissionsrichtwerte aus dem angrenzenden Sportgelände wurden im schalltechnischen Gutachten als eingehalten bewertet und deshalb keine Schutzmaßnahmen als erforderlich erachtet. Das Lärmschutzgutachten im Rahmen der Machbarkeitsstudie um das Jugendheim im Sportplatzgelände kommt jetzt zum Ergebnis, dass „trotz der reduzierten Nutzungszeiten“ die Schallimmissionen auf Nachbargrundstücke überschritten werden. Das ist eine widersprüchliche Bewertung und führt jetzt zu hohen Investitionen für den Lärmschutz. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen kosten jetzt 178‘000 EUR.

4.        Der Abstand der Altglascontainer zur Wohnbebauung hat das Bauamt (Herr Köpf) als nicht relevant für den Bebauungsplan O59 erachtet. Nach Gesprächen mit dem Landratsamt Ostallgäu wurde ein Mindestabstand von 12m empfohlen, bei uns sind es 8m. Nach der Machbarkeitsstudie sind jetzt 40m gefordert. Mit der geplanten Verlegung der Altglassammelcontainer rücken diese mit der Lärmemmission und zusammen mit der Wespenplage und hygienischen Beeinflussung (Schwarzschimmel) in die Nähe des Kinderspielplatzes.

5.        Mit einer Voruntersuchung für das geplante Baugebiet „Füssen Nord“ wird der Einfluss von Geräuschquellen z. B. die B310 und B16 auf die Wohnbebauung untersucht und sich daraus ergebende Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Das ist erstmalig gut so.
Auf der anderen Seite hätte man sich überlegen können, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, die gesamte Sportanlage Weidach mit den lärmerzeugenden Sportarten über einen längeren Zeitraum dorthin zu verlagern, anstelle Mio. EUR in die Korrekturmaßnahmen am Sportplatzgelände Weidach zu investieren. Dazu bräuchte es allerdings eine langfristig angelegte Stadtplanung, die es nicht gibt.

D. Schlussbemerkung:
Der Lärmschutz, als hohes Gut, weil Lärm krank macht, wurde in der Vergangenheit bei der Erstellung des BP O59 und den Schallschutzgutachten mit Füßen getreten.

Antwort:
Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates sind Bürgerfragen so zu stellen, dass diese kurz und knapp gestellt und auch beantwortet werden können. Diese Anforderungen erfüllt die vorliegende Anfrage, wie so viele von demselben Antragsteller, leider wiederum nicht. Ohne näher auf den Antrag einzugehen, wurde darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für diese Anfrage nicht bei der Stadt, sondern federführend beim Luftfahrtamt liegt.

Datenstand vom 02.07.2021 07:55 Uhr