Bauleitplanung zur Errichtung von Auffangparkplätzen am östlichen Ortseingang von Hopfen a. S.; Aufstellung eines Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplanes, Billigung der Vorentwürfe und Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Im Bereich der Uferstraße in Hopfen a. S. besteht eine erhebliche Frequentierung durch Radfahrer. Ein Radweg führt an der Westseite nur bis an den Ortsrand und an der Südostseite nur ein kurzes Stück in die Ortschaft. Innerhalb der Ortslage wird der Radverkehr über die Staatsstraße 2008 geführt. Dort herrscht insbesondere während der Saisonzeiten ein erheblicher Durchgangs-, sowie Ziel- und Quellverkehr. An der Seeseite der Straße befinden sich in einer erheblichen Zahl Stellplätze, die wegen ihrer Anordnung senkrecht und ohne Abstand zur Straße aufgrund der stark eingeschränkten Sichtbeziehungen und der Rangierbewegungen eine potentielle Gefährdung darstellen. Aus diesem Grund wurde eine solche Lösung in der seit 2008 geltenden Stellplatzsatzung ausgeschlossen. An der gegenüberliegenden Seite der Straße befinden sich über weite Bereiche öffentliche Längsparkplätze, welche hinsichtlich der Sicherheit des Radverkehrs ebenfalls nachteilig sind (Ein- und Ausparken, zur Straße öffnende Türen, ein- und aussteigende Personen). Viele Radfahrer nutzen den Gehweg an der Uferseite. Dieser ist jedoch wegen der zeitweise erheblichen Frequentierung nur für Fußgänger zugelassen. Als kombinierter Geh- und Radweg ist die Breite der Uferpromenade nicht ausreichend.

Zur Verbesserung sollen daher die seeseitigen Parkplätze um 90° gedreht und ebenfalls in Längsrichtung angeordnet werden, sowie ebenfalls seeseitig ein Radweg für beide Richtungen angelegt werden. Mit der Änderung der Parkplätze ergibt sich eine zahlenmäßige Reduzierung um mehr als die Hälfte.

Da ein entsprechender Bedarf gegeben ist sollen an der West- und an der Ostseite des Ortsbereiches Auffangparkplätze angelegt werden. Hierdurch soll auch eine Reduzierung des PKW-Verkehrs im Ortsbereich erreicht werden.

Der Parkplatz an der Westseite ist Gegenstand der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 14 – Uferstraße Süd.

Der Parkplatz im südöstlichen Bereich liegt in einem Abstand von ca. 110 m außerhalb dieses Plangebiets und im Außenbereich. Eine Änderung bzw. Erweiterung des angrenzenden Bebauungsplanes Hopfen Nr. 6 „Zwischen Fischerbichl und Alt-Hopfen Teil der Uferstraße und das Gebiet südwestlich der nordöstlich der Uferstraße“ ist nicht zweckmäßig.

Der Auffangparkplatz Ost soll daher als eigene Planung im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 304/18 Gmkg. Eschach weitergeführt werden. Notwendig werden wird dabei die Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorgesehen sind aktuell ca. 100 Stellplätze, von denen ca. 10 als Abstellmöglichkeit (ohne Übernachtung) für Wohnmobile konzipiert sind.

Der Radwegebau wird gefördert, wobei der Förderantrag einschließlich der Planung zur Sicherstellung des maximal möglichen prozentualen Anteils im August 2021 eingereicht werden soll.

Zu beachtende Rahmenbedingungen:
  • Lage im Landschaftsschutzgebiet Forggensee und benachbarte Seen.
  • Niedermoortorf: Vorherrschend Niedermoor und gering verbreitet Übergangsmoor aus Torf über Substraten unterschiedlicher Herkunft mit weitem Bodenartenspektrum – Bodenschätzung „Mo II 2“.
  • Das LRA OAL erachtet 144 Parkplätze entsprechend eines ersten Konzepts als zu viel.
  • Nach einer Vorabstimmung mit dem Staatlichen Bauamt – Bereich Straßenbau wird voraussichtlich die Einrichtung einer Linksabbiegespur an der St 2008 erforderlich.

Lageplan der Bauleitplanung östlich Hopfen - Fischerbichl, unmaßstäblich

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 15 - Parkplatz Hopfen Ost. Er umfasst eine Teilfläche des Grundstücks der Fl.-Nr. 304/18, Gemarkung Eschach, mit ca. 0,4 ha Größe. Es soll ein Parkplatz entstehen.
  2. Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 15 - Parkplatz Hopfen Ost zur Kenntnis und billigt diesen. Nach eingehender Beratung wird die Verwaltung beauftragt, das frühzeitige Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer Auslegung) und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.
  3. Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und billigt diesen. Nach eingehender Beratung wird die Verwaltung beauftragt, das frühzeitige Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer Auslegung) und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.
  4. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) trägt die Stadt Füssen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 weiter vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Zum Verständnis erklärt Magnus Peresson, dass Hopfen Ost unterhalb von Fischerbichl liege und der geplante Parkplatz deutlich tiefer als die Straße sei. Er sei über die In-Aussicht-Stellung der Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt Ostallgäu doch etwas verwundert. Er appelliert an alle, an dieser Stelle so schonend wie möglich vorzugehen, um die Ansicht Hopfens nicht zu zerstören. Es handle sich hier um einen sehr sensiblen Bereich.

Andreas Eggensberger fragt, ob nicht ein Wall aufgeschüttet werden könne, um einerseits die Anwohner zu schützen und andererseits auch das Ortsbild zu bewahren. Vielleicht könnte die Bepflanzung auf dem Wall stattfinden.

Auch Herr Haag möchte den Eingriff so schonend wie möglich machen. Heute habe er lediglich einen Vorentwurf gemacht. Außerdem müsse untersucht werden, wie der Wall sein müsse um Lärmschutz zu sein.

Grundsätzlich ist die SPD-Fraktion erfreut über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Nicht aber in diesem Fall. Hier ist uns inbesondere der Flächenverbrauch und der Eingriff in die Natur zu groß, die Kosten sind nicht klar und die mögliche Akzeptanz durch Besucherinnen und Besucher zweifelhaft.

Auch die Hopfener Stadträte pflichten den Ausführungen von Magnus Peresson bei, hier müsse sehr sensibel umgegangen werden. Außerdem sei der Parksuchverkehr in Hopfen erheblich und müsse so weit als möglich reduziert werden.

Auf die Frage wie viele Parkplätze durch die Längsausrichtung entfallen, erklärte Bürgermeister Eichstetter, dass von 100 nur noch 42 Parkplätze übrig bleiben. Dieses Provisorium bleibe nach derzeitigem Stand bis wenigstens 2026. Aber auch danach sei derzeit noch offen, wie es weitergeht. Die Verwaltung sei in engem Kontakt mit dem Landratsamt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 15 - Parkplatz Hopfen Ost. Er umfasst eine Teilfläche des Grundstücks der Fl.-Nr. 304/18, Gemarkung Eschach, mit ca. 0,4 ha Größe. Es soll ein Parkplatz entstehen.

  1. Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 15 - Parkplatz Hopfen Ost zur Kenntnis und billigt diesen. Nach eingehender Beratung wird die Verwaltung beauftragt, das frühzeitige Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer Auslegung) und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.

  1. Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und billigt diesen. Nach eingehender Beratung wird die Verwaltung beauftragt, das frühzeitige Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer Auslegung) und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) trägt die Stadt Füssen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 weiter vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.07.2021 07:55 Uhr