Mobilfunk - Suchkreisanfragen von Netzbetreibern; Einbindung der Stadt bei der Standortentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Mobilfunkversorgung in Füssen weist ungenügende Verbindungsqualitäten sowie Kapazitätsdefizite auf. Dies geht aus zahlreichen Beschwerden von Gewerbetreibenden, Füssener Bürgern und Gästen hervor, die auch nach Inbetriebnahme der Sender Galgenbichl und Fischerbichl an die Stadtverwaltung gemeldet wurden. 

Auf Anfrage der Stadt an die Netzbetreiber wurden Kapazitätsengpässe in den Mobilfunknetzen eingeräumt, die sich vor allem in der touristischen Saison bemerkbar machen. An einer gemeinsamen Besprechung der Stadt mit allen  Netzbetreibern im Januar 2021 hatten zwei Mobilfunkunternehmen Veränderungen und Verbesserungen in ihren Netzen angekündigt.

Im bayerischen Mobilfunkpakt II ist die Mitwirkungsmöglichkeit der Kommunen geregelt. Die Netzbetreiber melden Suchkreise, die Kommunen erklären innerhalb von 30 Tagen schriftlich die Bereitschaft, an der Standortsuche mitzuwirken und haben innerhalb von 60 Tagen die Gelegenheit, aus Ihrer Sicht geeignete Standorte zu nennen. Diese Standorte müssen grundsätzlich für die Senderanlagen dann verfügbar sein, vorbehaltlich der Ergebnisse der Eignungsprüfung der Netzbetreiber, weiteren Detailverhandlungen beispielsweise mit Privaten und Baugenehmigungsverfahren.

Aktuell liegen nun der Stadt von zwei Mobilfunkbetreibern, Deutsche Telekom und Telefonica, Suchkreisanfragen vor. Vodafone hat keine eigenen Suchkreisanfragen bei der Stadt eingereicht. Es ist uns jedoch hier der Wille bekannt, dass nach der Errichtung von neuen Masten diese zur Verbesserung des Vodafone-Netzes mitgenutzt werden sollen.

Daneben wurde die Stadt Füssen vom Bayerischen Mobilfunkzentrum auf einen weißen Fleck in der Mobilfunkversorgung im Bereich Alatsee informiert und über die Fördermöglichkeit eines Mobilfunkausbaus in diesem Bereich hingewiesen. Die Stadt Füssen hat einen entsprechenden, unverbindlichen Antrag eingereicht. Es liegt nun seit 12.04.2021 ein positiver Vorbescheid vor. Darin ist ein Zuschuss von 80% der zuwendungsfähigen Kosten festgesetzt, maximal 500.000 €. Auch hier liegt der Stadt eine Suchkreisanfrage eines Netzbetreibers, Deutsche Telekom vor.

Der Mobilfunkpakt Bayern

Der Mobilfunkpakt Bayern ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern. Mit dem Abschluss des Mobilfunkpaktes wurde ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der die Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Mobilfunknetze sicherstellt und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der Mobilfunktechnologie innerhalb der Bevölkerung leistet.

Die Paktpartner verständigten sich am 27. November 2015 darauf, den Mobilfunkpakt unbefristet fortzuschreiben. Damit wurde für die Umsetzung der in der Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vom August 2013 nunmehr gesetzlich verankerten Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze ein bewährter Rahmen beibehalten.

Ein Mitwirkungsverfahren gemäß Mobilfunkpakt II, Ziffer 1, wird ausgelöst, wenn ein Mobilfunkanbieter einen neuen Mobilfunkstandort zu errichten beabsichtigt. Die Gemeinde erhält in diesen Fällen einen Suchkreis vom Mobilfunkbetreiber.

Und um genau solche Vorhaben von Mobilfunkbetreibern geht es bei diesem Tagesordnungspunkt. Es liegen entsprechende Anfragen von Anbietern vor, zu denen die Stadt Füssen nun die Möglichkeit erhält, eigene Standortvorschläge zu unterbreiten. Nähere Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den beiliegenden Anlagen, die im Rahmen der Beratung entsprechend erläutert werden.

Im Vorfeld zur heutigen Vorstellung und Beschlussfassung wurde der Beirat für Natur, Umwelt, Klima und Energie in die Bearbeitung der Suchkreisanfragen eingebunden. Ein entsprechender runder Tisch fand am 8. Juni 2021 statt, an dem neben dem Beratungsbüro Corwese auch Herr Dr. Gulich vom Bayer. Landesamt für Umwelt anwesend waren und ihre Sicht der Dinge geschildert haben. Mit den vorliegenden Standortvorschlägen bestand dort mit den genannten Ergänzungen weitgehend Einverständnis.

Im Vorfeld zur heutigen Sitzung hat uns dazu noch ein Schreiben  vom Mobilfunk-Forum Füssen erreicht, das im Rahmen der Bürgerfragestunde behandelt worden ist. Darauf wird verwiesen (siehe ToP 1).

Beschlussvorschlag

Im Hinblick auf das Bayer. Mobilfunkförderprogramm und für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber macht die Stadt Füssen auf die vorstehend geschilderten Suchkreisanfragen folgende Standortvorschläge im Sinne des Mobilfunkpakts Bayern:

Standortalternative „1A – B 16 – Nord“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „1A“ dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „1A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Eschach für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Stadt stellt als Zuwegung die städtischen Grundstücke Fl.Nr. 560/5 und 561/1 der Gemarkung Eschach zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternativen „2A“ und „2B-I, -II, -III“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „2A“ (ehemaliges Landratsamt) und „2B-I, -II, -III“ (Mastneubau oder Flutlichtmasttausch Sportgelände Weidach)  dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „eine aus 2A“ und „2B-I, -II, -III “ realisiert werden, die die Telekom favorisiert, sofern die Stadt die Bereitschaft der Pächter für den Maststandort geklärt hat. 

Die Stadt ist bereit, das entsprechende Grundstück bzw. Gebäude für den Aufbau des Mastes bzw. Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „3A“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens nur die Standortalternative „3A“ (bestehender DFMG-Mast Galgenbichl) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „3A“ als Mastmitnutzung bei der DFMG realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „4A“ Gewerbepark Allgäuer Land Südwest (Gebäude der Stadtwerke)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „4A“ (Gebäude der Stadtwerke Füssen) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „4A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück bzw. Gebäude „Hiebelerstr. 47“ (Fl.Nr. 1107/11 der Gemarkung Füssen) für den Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „7B“ und „7C“ Gewerbepark Allgäuer Land Nord (Suchkreis TEF, „Nachmeldung“)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „7C“ (Firma Kößler, Schäfflerstraße 12, Fl.Nr. 1032/4 der Gemarkung Füssen) und „7B“ (städtische Grundstücke im Schotterwerk) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „7C“ oder „7B“ realisiert werden, die die Telefonica favorisiert.

Die Stadt ist bereit, die Grundstücke Fl.Nrn. 1021 und/oder 1022 (beide Gemarkung Füssen) für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass eine Einigung mit dem aktuellen Nutzer erzielt werden kann

Im Falle von „7B“ (städtisches Grundstück) wird der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „5B“ Suchkreis TEF (O2) „Schwarzenbach/Oberkirch“, Mastneubau Privatgrundstücke

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „5B“ auf einem der Privatgrundstücke Fl.Nrn. 57, 59, 56, 57/1 der Gemarkung Weißensee dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt, sofern die Stadt die Vermietungsbereitschaft der Eigentümer für den Maststandort inkl. der Gestattungen für die Zuwegung geklärt hat.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „5B“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Standort-Alternative „6B-III“ (Antenne auf Dach d. Sozialwerk Bund, oder dahinter)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „6B-III“ (Antennenträger auf dem Dach oder hinter den Gebäuden des Sozialwerkes des Bundes dem Netzbetreiber Telekom vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom soll die Standortalternative „6B-III“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen (Mietvertrag nach dem Mustervertrag des Förderzentrums) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Wolfgang Bader führt aus, dass der Mobilfunkpakt eine qualitative Abdeckung des Netzwerkes verlange, aber müsse auch eine quantitative Abdeckung sein? Bürgermeister Eichstetter bejaht dies. Man müsse einer quantitativen Abdeckung zustimmen.

Auch Dr. Martin Metzger ist der Ansicht, dass die Mobilfunkbetreiber machen können was sie möchten. Da nütze auch der freiwillig vereinbarte Mobilfunkpakt Bayern nichts, da dieser keine Konsequenzen beinhalte. Er bemängelt außerdem die Größe der Suchkreise, die sehr unterschiedlich seien.  Es sei absehbar, dass in den nächsten Jahren immer mehr Masten entstehen. Leider könne sie die Stadt nicht verhindern, nur versuchen, dass sie nicht übermäßig wachsen. 

Bürgermeister Eichstetter berichtet sodann über ein gefördertes Projekt, bei dem die Strahlenbelastung vor und nach der Inbetriebnahme gemessen werde. Der Freistaat Bayern fördert dieses Projekt mit bis zu 90 % der Kosten; so würden bei der Stadt pro Standort nur rund 500 € an Kosten verbleiben.

Christine Fröhlich berichtet über Diskussionen in der Bevölkerung. Laut Sitzungsvorlage gebe es hier wohl Beschwerden über eine schlechte Abdeckung. Sie würde gerne wissen, welche das denn sind? Sie bedauert, dass ihr die Diskussion des Umweltbeirates nicht bekannt sei. Damals habe man den Standort Galgenbichl ausführlich diskutiert und sei dann unter Druck gesetzt worden. Dr. Nießen habe sich sehr stark auf den Immissionsschutz konzentriert. Sie stelle sich die Frage, warum die Stadt und der Zweckverband Allgäuer Land dieses Konzept nicht zusammenführen können. Sie habe ihre Zweifel, ob sie heute bei den Beschlüssen mitgehen könne.

Ilona Deckwerth erklärt, dass der Mobilfunkpakt den Rahmen vorgebe. Aus ihrer Sicht bevorzugt dieser die Mobilfunkbetreiber mehr als die Kommunen. Trotzdem hält sie diesen deswegen für gut, weil die Kommunen damit mitreden und Verhandlungen geführt werden können. Für sie gelte nach wie vor, dass der Schutz der Bürger die wichtigste Prämisse sei. Die SPD werde hier mitgehen.

Wolfgang Bader spricht sich für die Messungen aus. Sollte eine Messung ergeben, dass der Mast nicht ausgelastet ist, könne er dann wieder abgebaut werden?

Herr Weller von der Firma Corwese erklärt, dies sei nur der Fall, wenn nahezu 100 % erreicht werden. 

Beschluss 1

Im Hinblick auf das Bayer. Mobilfunkförderprogramm und für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber macht die Stadt Füssen auf die vorstehend geschilderten Suchkreisanfragen folgende Standortvorschläge im Sinne des Mobilfunkpakts Bayern:

Standortalternative „1A – B 16 – Nord“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „1A“ dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „1A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Eschach für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Stadt stellt als Zuwegung die städtischen Grundstücke Fl.Nr. 560/5 und 561/1 der Gemarkung Eschach zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

Standortalternativen „2A“ und „2B-I, -II, -III“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „2A“ (ehemaliges Landratsamt) und „2B-I, -II, -III“ (Mastneubau oder Flutlichtmasttausch Sportgelände Weidach)  dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „eine aus 2A“ und „2B-I, -II, -III “ realisiert werden, die die Telekom favorisiert, sofern die Stadt die Bereitschaft der Pächter für den Maststandort geklärt hat. 

Die Stadt ist bereit, das entsprechende Grundstück bzw. Gebäude für den Aufbau des Mastes bzw. Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 3

Standortalternative „3A“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens nur die Standortalternative „3A“ (bestehender DFMG-Mast Galgenbichl) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „3A“ als Mastmitnutzung bei der DFMG realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss 4

Standortalternative „4A“ Gewerbepark Allgäuer Land Südwest (Gebäude der Stadtwerke)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „4A“ (Gebäude der Stadtwerke Füssen) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „4A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück bzw. Gebäude „Hiebelerstr. 47“ (Fl.Nr. 1107/11 der Gemarkung Füssen) für den Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 5

Standortalternative „7B“ und „7C“ Gewerbepark Allgäuer Land Nord (Suchkreis TEF, „Nachmeldung“)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „7C“ (Firma Kößler, Schäfflerstraße 12, Fl.Nr. 1032/4 der Gemarkung Füssen) und „7B“ (städtische Grundstücke im Schotterwerk) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „7C“ oder „7B“ realisiert werden, die die Telefonica favorisiert.

Die Stadt ist bereit, die Grundstücke Fl.Nrn. 1021 und/oder 1022 (beide Gemarkung Füssen) für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass eine Einigung mit dem aktuellen Nutzer erzielt werden kann

Im Falle von „7B“ (städtisches Grundstück) wird der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

Standortalternative „5B“ Suchkreis TEF (O2) „Schwarzenbach/Oberkirch“, Mastneubau Privatgrundstücke

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „5B“ auf einem der Privatgrundstücke Fl.Nrn. 57, 59, 56, 57/1 der Gemarkung Weißensee dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt, sofern die Stadt die Vermietungsbereitschaft der Eigentümer für den Maststandort inkl. der Gestattungen für die Zuwegung geklärt hat.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „5B“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 7

Standort-Alternative „6B-III“ (Antenne auf Dach d. Sozialwerk Bund, oder dahinter)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „6B-III“ (Antennenträger auf dem Dach oder hinter den Gebäuden des Sozialwerkes des Bundes dem Netzbetreiber Telekom vorschlägt. 

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom soll die Standortalternative „6B-III“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen (Mietvertrag nach dem Mustervertrag des Förderzentrums) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2024 12:21 Uhr