Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 29.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Füssen hat mit Beschluss vom 15.12.2020 das Ing. Büro Steinbacher Consult GmbH & Co. KG beauftragt die Planungen zum Umbau der Verkehrsanlagen im B-Plan W43, hier 1. Bauabschnitt „Luitpoldstr. Bahnhofstr. Augustenstr. mit Kreisverkehr am Prinzregentenplatz“, auszuarbeiten.
In seiner Sitzung am 23.03.2021 hat der Stadtrat den Satzungsbeschluss zum Änderungsverfahren den Bebauungsplan W43 gefasst, der geänderte B-Plan ist seit xx.xx.2021 rechtskräftig.
In der Sitzung des Stadtrates am 18.05.2021 sowie der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 01.06.2021 wurde über die Varianten der künftigen Oberflächengestaltung des Pflastermaterials in den Gehwegen beraten und beschlossen. Die Beschlüsse wurden in die Planung übernommen, die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung liegt hiermit vor. Es wird auf die entsprechende Präsentation des Büro Steinbacher verwiesen.
Das Ingenieurbüro Steinbacher Consult hat im Rahmen der Sitzung die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorgestellt und erläuter6. Auf die beiliegende Präsentation dazu wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung des Büros Steinbacher Consult zur Kenntnis, billigt diese und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung die Förderanträge nach Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), Bayer. Finanzausgleichgesetz (BayFAG) und der Städtebauförderung StBauF "Lebendige Zentren" bei der Regierung von Schwaben einzureichen.
Nach Vorliegen der vorzeitigen Maßnahmenbeginnes der verschiedenen Fördertöpfe wird die Verwaltung weiter beauftragt und ermächtigt die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Auftragsvergabe ist dem Stadtrat bekanntgegeben.
Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Planungs- bzw. Ingenieurleistungen zu beauftragen (z. B. ingenieurtechnische Begleitung bis Leistungsphase 9 nach HOAI einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Beweissicherungsverfahren, usw.). Die Leistungsphasen 5 und 6 werden unverzüglich beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen mit örtlicher Bauüberwachung nach Vorliegen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
Der Stadtrat beschließt weiter zu der gegenständlichen Baumaßnahme die notwendigen Haushaltsmittel (einschl. der dazu nötigen Verpflichtungsermächtigung) für die Jahre 2021 ff. bereit zu stellen.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger plädiert dafür, Radfahrer mit zu bedenken. Hier müsse ein Schutzstreifen eingezeichnet werden. Herr Steinbacher erklärt, dass die Fahrbahn nur 6.50 m breit sei. Um den kleinsten Schutzstreifen darzustellen, wäre eine Mindestbreite von 7 m erforderlich. Diesen geben aktuell weder die Örtlichkeit noch der Bebauungsplan als baurechtlicher Rahmen her.
Zur Speedpipe-Verrohrung führt Dr. Martin Metzger aus, dass sich der Datenbedarf in den letzten Jahren verzwanzigfacht habe. Sind die Rohre dann ausreichend, wenn er weiter steigt? Dies wird vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult uneingeschränkt bestätigt.
Thomas Scheibel fragt, warum jetzt so weitgehend beschlossen werden müsse. Könnten nicht erst die Förderanträge gestellt werden und dann sehe man schon. Für die Bewilligung der Zuwendungen erwarten die Förderstellen einen Durchführungsbeschluss, aus dem die Ernsthaftigkeit der Maßnahme hervorgeht.
Jürgen Doser plädiert dafür, jetzt nach langen Jahren endlich weiter zu gehen.
Erich Nieberle hätte es sich an vielen Stellen anders gewünscht. Die SPD könne die Entwurfsplanung so nicht mitgehen.
Nikolaus Schulte erinnert daran, dass bereits bei Bürgermeister Gangl mit der Planung begonnen wurde, deshalb müsse sie jetzt nach 20 Jahren auf den Weg gebracht werden.
Auch die CSU, so Peter Hartung, werde die Planung unterstützen. Viele Details wurden umgesetzt.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung des Büros Steinbacher Consult zur Kenntnis, billigt diese und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung die Förderanträge nach Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), Bayer. Finanzausgleichgesetz (BayFAG) und der Städtebauförderung StBauF "Lebendige Zentren" bei der Regierung von Schwaben einzureichen.
Nach Vorliegen der vorzeitigen Maßnahmenbeginnes der verschiedenen Fördertöpfe wird die Verwaltung weiter beauftragt und ermächtigt die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Auftragsvergabe ist dem Stadtrat bekanntgegeben.
Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Planungs- bzw. Ingenieurleistungen zu beauftragen (z. B. ingenieurtechnische Begleitung bis Leistungsphase 9 nach HOAI einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Beweissicherungsverfahren, usw.). Die Leistungsphasen 5 und 6 werden unverzüglich beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen mit örtlicher Bauüberwachung nach Vorliegen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
Der Stadtrat beschließt weiter zu der gegenständlichen Baumaßnahme die notwendigen Haushaltsmittel (einschl. der dazu nötigen Verpflichtungsermächtigung) für die Jahre 2021 ff. bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4
Datenstand vom 02.10.2024 12:21 Uhr