Wiederbelebung/Revitalisierung des ehemaligen Lorch-Hauses in Füssen; Konzeptentwicklung und Konkretisierung des Vorhabens des Allgäuer Heimatwerks (z.B. Grundstücksbereitstellung, Projektträgerschaft, Durchführung von Vorplanungen, Finanzierung usw.)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Stadt Füssen möchte gemeinsam mit dem potenziellen künftigen Nutzer, dem Allgäuer Heimatwerk das geschichtsträchtige, denkmalgeschützte und seit Jahren leer stehende „Lorch-Haus“ inmitten der Füssener Altstadt erhalten, sanieren und wieder „Inwertsetzen“. Das Gebäude soll künftig der Sitz des Allgäuer Heimatwerkes werden.

Hier soll unter dem Leitmotiv „Von Allgäuern für das Allgäu“ die Wiege für den Erhalt und die Weiterentwicklung von alten Traditionen und Brauchtum für das südliche Ostallgäu entstehen. Das historische Lorch-Haus sucht Menschen, die mit kreativen Ideen dieses kleine Juwel in der Füssener Altstadt zu neuem Leben erwecken. So erfolgt hier eine geradezu kongeniale Ergänzung der Kulturarbeit der Stadt Füssen.

Die Kooperation zwischen der Stadt Füssen, der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und dem Allgäuer Heimatwerk ergibt hierbei Vorteile für alle: Die öffentliche Nutzung des Lorch-Hauses durch das Allgäuer Heimatwerk ermöglicht der Stadt Füssen das für ihre Geschichte bedeutsame Gebäude sinnstiftend zu erhalten. Von der Belebung des Altstadtviertels durch das Kultur-Café und seiner Aktivitäten profitierten die Füssener Bürgerinnen und Bürger, die Bewohner des Spitals und auch die zahlreichen Gäste.

Vision der künftigen Gebäudenutzung:
  • Erdgeschoss: Kultur-Café für alle Generationen, neuer Treffpunkt in der Altstadt für  Nachbarn, Einheimische, Vereine und Gäste; Ladengeschäft mit Galerie für Trachtenberatung.
  • 1. Stock: Verwaltung, Planung, Buchhaltung, Ateliers für Handwerker
  • 2. Stock: Wohnungen (vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Statik-/Brandschutzgutachten)

Von der Planung zur Umsetzung – die nächsten Schritte:

a)        Erstellung eines konzeptionellen „Fahrplans“:
  • Was ist zu tun?
  • Wie gehen wir es an?
  • Was brauchen wir dazu?

b)        Verantwortlichkeiten klären:
  • Wer ist verantwortlich?
  • Wer kommt für die Honorarkosten auf?
  • Vergabe von Aufträgen für die Projektentwicklung

c)        Das Vorprojekt:
  • Wie kann das Gebäude inwertgesetzt werden?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Bestandsaufnahme, verformungsgerechtes Aufmaß, statische Untersuchung, Befunduntersuchung, usw.
  • Inwertsetzungskonzept und Kostenermittlung
d)        Planung
  • Was ist realisierbar?
  • Wie ist das Projekt zu finanzieren?
  • Wie kann es nachhaltig betrieben werden?
  • Umsetzung des Handlungsauftrags
  • Bauentwurf und Baueingabeplanung

Herr Richard Hartmann stellte im Rahmen der Beratung nicht nur das Allgäuer Heimatwerk vor, sondern erläuterte auch sein Konzept. Auf die beiliegende Präsentation und den Videoausschnitt dazu wird verwiesen.

Zwischenzeitlich haben auch entsprechende Gespräche mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und der Regierung von Schwaben stattgefunden. Um überhaupt die Grundlagen für weitere Planungen und Konkretisierungen zu erheben, sind folgende Untersuchungen nötig:

  • Verformungsgerechtes Aufmaß (3D)
    • Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Fassadenpläne

  • Bauforschung
    • Zusammenbringen der Aktenlage
    • Substanzforschung
    • Erstellen eines Baualtersplan als Basis für zukünftige Einbauten (Sanitär/Heizung, Fluchtwege)

  • Statik  
    • Erstellung eines Statik-Gutachtens zur Bausubstanz

  • Befundungsuntersuchung
    • Untersuchung von Außenwänden, Fassadenmalereien, Raumschalen,
    • Zustand der Innenräume mit Befundöffnung an Fenstern und Innen- und Außenwänden
    • Erstellen eines Raumbuchs

  • Architektonische Vorplanung
    • hinsichtlich der Realisierbarkeit der geplanten Nutzungen

Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden vorbehaltlich der Angebotseinholung auf ca. 50.000 € geschätzt. Davon entfällt in etwa die Hälfte auf  die zuletzt genannte Vorplanung.

Die Kosten werden aus Mitteln der Denkmalpflege und des Städtebauförderprogramms „Sonderfonds Innenstädte beleben“ gefördert. Die exakte Förderhöhe ist noch offen; im Ergebnis könnte es im besten Fall darauf hinauslaufen, dass bei der Stadt lediglich der vorgeschriebene 10 %ige Eigenanteil verbleibt.

Da diese Vorplanungen zunächst einmal für jede weitere Nutzung des Gebäudes, egal durch welchen Eigentümer bzw. Nutzer, erforderlich sind, um überhaupt feststellen zu können, was dort wie möglich und realistisch ist, wird vorgeschlagen, dass die Stadt diese Maßnahmen beauftragt, die Förderanträge stellt und mit dem potenziellen Nutzer  eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung trifft. Vorgeschlagen  wird, dass die nicht durch Zuwendungen, Spenden usw. gedeckten Kosten je zur Hälfte von der Stadt und dem künftigen Nutzer getragen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt den weiteren Voruntersuchungen des Lorch-Anwesens in der Form eines

       Verformungsgerechtes Aufmaß (3D)
       Bauforschung
       Statik  
       Befunduntersuchung
       und einer
       Architektonische Vorplanung

zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und nach Vorliegen derselben bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn hierfür Angebote einzuholen und an den geeignetsten Bieter zu beauftragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt den weiteren Voruntersuchungen des Lorch-Anwesens in der Form eines

       Verformungsgerechtes Aufmaß (3D)
       Bauforschung
       Statik  
       Befunduntersuchung
       und einer
       Architektonische Vorplanung

zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und nach Vorliegen derselben bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn hierfür Angebote einzuholen und an den geeignetsten Bieter zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2021 09:03 Uhr