Mit Beschluss vom 29. Oktober 2019 hat der damalige Stadtrat die Parkgebühren für die städtischen Parkflächen (ausgenommen diejenigen, die über APQOA bzw. die Stadtwerke Füssen bewirtschaftet werden) neu festgesetzt. Unverändert geblieben sind letztlich nur die innerstädtischen Parkflächen. Vorausgegangen waren zweimalige Beratungen im damaligen Haupt-, Finanz- und Personalausschuss.
Die entsprechend neue Parkgebührenverordnung ist dann zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dazu wurden mehrere neue Automaten beschaffen. Soweit möglich und sinnvoll (z.B. weil neue Parkautomaten zu beschaffen waren) wurden auch die Zahlmöglichkeiten erweitert. Teilweise wurde die Möglichkeit geschaffen mit Karten die Parkgebühren zu bezahlen. Praktisch flächendeckend eingeführt wurde die Möglichkeit, die Parkgebühren über Mobiltelefone zu bezahlen (sog. „Handyparken“). Die Akzeptanz für diese neue Bezahlform war von Anfang an deutlich höher als prognostiziert und steigt weiter.
Zum 1. Januar 2021 wurde diese neue Parkgebührenverordnung das erste Mal geändert. Der Parkplatz am Schwedenweg wurde gebührenpflichtig. Dieser ist seither von der Parkraumgebührenverordnung erfasst.
Nun geht es darum, die Tagespauschale bei den beiden Parkplätzen in Hopfen am See (Campingplatz Hopfensee und Parkflächen Vilser) anzupassen: Derzeit gilt dort folgende Regelung:
bis zu 1 Stunde 1,00 €
bis zu 2 Stunden 2,00 €
bis zu 3 Stunden 3,00 €
ab der 3. Stunde 4,00 € (= Tagespauschale)
Dies bedeutet, dass ab einer Parkdauer von mehr als 3 Stunden die Tagespauschale von 8,00 € (anstatt bisher 4,00 €) zu bezahlen ist!
Diese Regelung soll nun an diejenige der Uferstraße angepasst werden, d.h. dass die Parkgebühren pro Stunde 1,00 € beträgt und ab der 8,00 € dieser Betrag als Tagespauschale zu entrichten ist. An der Uferstraße beträgt die Tagespauschale dann 9,00 Euro.
Da es bei den Parkflächen Vilser keine Busparkplätze mehr gibt, entfällt dort auch die bisherige Tagespauschale für Busse in Höhe von 10,00 €. Diese Änderung wird in der Verordnung berücksichtigt.
Die Parkgebühren bei den Parkflächen entlang der Uferstraße in Hopfen am See bleiben unverändert. Hier ist in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr für jede Stunde eine Gebühr von 1,00 € zu entrichten – max. 9,00 €.
Bei der damaligen Gebührenfestsetzung im Jahr 2019 wollte man die beiden Parkplätze außerhalb von Hopfen bewusst mit günstigeren Tarifen ausstatten. Damit wurde die Hoffnung verbunden, dass die Besucher nicht alle in die Uferstraße fahren und dort den zentralsten Parkplatz aufsuchen. Diese Intension würde nun aufgegeben.
Hingewiesen wird darauf, dass am Vilser-Parkplatz die Markierung optimiert wurde und dort nun anstatt von 40 nunmehr 63 Parkplätze zur Verfügung stehen. Busparkplätze (bisher 3) stehen nicht mehr zur Verfügung.
Im Zuge der Optimierung ist außerdem geplant, den Parkplatz beim Campingplatz Hopfensee so zu ertüchtigen, dass dort zusätzliche knapp 30 Parkplätze geschaffen werden können. Mit den bisher verpachteten Parkplätzen für den Betrieb Möst, dessen Pachtverhältnis gekündigt ist, stehen dort künftig knapp 60 Parkplätze zusätzlich zur Verfügung.
Noch ein Hinweis zum Parkplatz-Angebot in Hopfen am See:
Sofern der geplante Radweg-Lückenschluss entlang der Staatsstraße 2008 zur Realisierung kommt, wäre geplant am westlichen Ortseingang auf dem Grundstück Fl.Nr. 233 der Gemarkung Hopfen im Anschluss an die bestehenden Parkplätze rund 35 Parkplätze neu zu schaffen. Auch für diese sollte dann die Gebührenregelung wie für den Vilser- und den Campingplatzparkplatz gelten.
Parkgebührenregelung im Allgemeinen prüfen!
Die Verwaltung regt an, sich doch bei dieser Gelegenheit nochmals Gedanken über die Parkraumbewirtschaftung zu machen, vor allem darüber, ob die Gebührenpflicht und die Gebührenhöhe der der übrigen städtischen Parkplätze und Parkflächen so in Ordnung sind oder ob es in absehbarer Zeit evtl. weiterer Änderungen bedarf. In diesem Zusammenhang weisen wir auf eine evtl. Gebührenpflicht für den Parkplatz am Festspielhaus Neuschwanstein hin (dies sollte ursprünglich in der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 6. April 2021 behandelt werden), ebenso auch auf einen geplanten weiteren geplanten gebührenpflichtigen Parkplatz im Westen von Hopfen am See.
Gebührenpflicht in den Straßen westliche der Innenstadt!
Nicht der Gebührenpflicht unterworfen wurden damals die westlich an die Innenstadt angrenzenden Straßen wie die Kemptener Straße, der Glückstraße, der Sonnenstraße, der Frühlingstraße, der Kirchstraße und die Rudolfstraße. Seitens der Verwaltung wurde angeregt, dort ggf. eine Parkzeitbeschränkung ähnlich wie in Teilen in der von-Freyberg-Straße anzuordnen, um dort die Dauerparker einzudämmen.
Ggf. – wurde damals auch noch angeregt - könnte auch darüber nachgedacht werden, diese Zone in westlicher Richtung bis zur Herkommerstraße oder evtl. sogar bis zur Riebel-Brand-Straße/Hohenstaufenstraße auszuweiten.
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 15. Oktober 2019 wurde dazu aber das Problem der Anlieger bzw. der Verkehrsteilnehmer gesehen, die in der Innenstadt berufstätig sind und die dortigen Parkplätze dafür entsprechend nutzen.
Nicht sinnvoll erschien damals und erscheint auch nach wie vor heute die schon damals diskutierte Möglichkeit der Ausgabe von Anwohnerausweisen. Rechtlich stellt sich die Situation dazu wie folgt dar:
Nach den vom Ministerium veröffentlichten Richtlinien zur Ausweisung von Bewohnerparkplätzen ist eine solche Anordnung nur zulässig, wo mangels privater Stellflächen und eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des Bereichs regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kfz zu finden. Diese Voraussetzungen liegen in den genannten Straßen zweifelsohne nicht vor.
Mit Bewohnern der Kirchstraße wurde in der Vergangenheit eine Kurzparkregelung bereits diskutiert, da die Straße (Einbahnstraße) i.d.R. ab dem frühen Morgen südseitig durch Dauerparker belegt ist.
Kurzzeitparkplätze würden jedoch den (Parksuch-)Verkehr und ständigen Wechsel in der Straße erhöhen, aus diesem Grund verzichteten die Anwohner wohl bisher auf einen solchen, zunächst angedachten Antrag.
Bisher gibt es in Füssen 3 Bewohnerparkbereiche:
a) Bereich untere Altstadt mit Klosterstraße/Franziskanerplatz/Spital-/Floßergasse
b) „Kernstadt-Nord“ mit Bereich Karl-/Egerland-/Schlesierstraße
c) Schwangauer Straße
Eine Ausweitung auf ein Gebiet wie Kirch-/Glück-/Rudolfstraße entspräche nicht dem Ansinnen einer Bewohnerparkregelung und hätte aller Wahrscheinlichkeit weitere Bezugsfälle zur Folge, da sich die Verwaltung mit diesbezüglich Anfragen immer wieder konfrontiert sieht (innere Kemptener-/Luitpoldstraße u.a.).
Eine damit zwangsläufig verbundene Verlagerung in die ohnehin bereits stark beparkten Straßen westlich (Sonnen-/Rudolf-/Herkomer- o. Hohenstaufenstraße wurde in der damaligen Sitzung schon thematisiert.
Der Stadtrat wurde zu dieser Problematik über eine Anregung der Werbegemeinschaft „Wir in Füssen“ informiert, die sich gegen eine Parkzeitbeschränkung ausgesprochen hat, da dort viele in der Innenstadt Beschäftigte parken. Der Stadtrat hat von einer Änderung der derzeitigen Regelung in diesem Bereich bis auf weiteres abgesehen.
Parken von Wohnmobilen bzw. Camperbussen u.a.
Generell aber auch aufgrund der zunehmenden Nachfrage sollte darüber diskutiert werden, ob und wie ggf. mit dem Parken von Wohnmobilen bzw. dem Abstellen von sog. „Camping-Bussen“ umgegangen werden sollen.
- Soll ein solches Parken zugelassen werden?
- Wenn ja, soll dann eine eigene Parkgebühr erhoben werden?
- Ggf. sogar eine eigene Nachtparkgebühr (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr)?
- Sollen die Parkplätze mit gesonderter Beschilderung/Tarifverzeichnissen versehen werden?
- Ggf. mit dem Hinweis, wie dies in anderen Kommunen erfolgt, dass die Benutzer mit der zu entrichtenden Parkgebühr den Unterhalt der Parkplätze ermöglichen?
- Sollen alle Parkplätze gebührenpflichtig werden, z.B. auch der Parkplatz beim Hotel & Restaurant Wiesbauer, da dieser mehr und mehr von Dauerparkern bzw. Kleinbussen, Camper usw. belegt ist?
- Wie sieht es vorübergehend mit dem Parkplatz auf dem Festplatz aus? Soll dieser gebührenpflichtig werden?