Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Bürgermeister Eichstetter begrüßt zu diesem Tagesordnungpunkt Thomas Schweiger (Straßenbauamt), Sebastian Klinger (Klinger Ingenieur GmbH), Thomas Haag (abt-Plan) und Helmut Rösel (Landschaftsplaner).
Im Bereich der Uferstraße in Hopfen a. S. besteht eine erhebliche Frequentierung durch Radfahrer. Ein Radweg führt an der Westseite nur bis an den Ortsrand und an der Südostseite nur ein kurzes Stück in die Ortschaft. Innerhalb der Ortslage wird der Radverkehr über die Staatsstraße 2008 geführt. Dort herrscht insbesondere während der Saisonzeiten ein erheblicher Durchgangs-, sowie Ziel- und Quellverkehr. An der Seeseite der Straße befinden sich in einer erheblichen Zahl Stellplätze, die wegen ihrer Anordnung senkrecht und ohne Abstand zur Straße aufgrund der stark eingeschränkten Sichtbeziehungen und der Rangierbewegungen eine potentielle Gefährdung darstellen. Aus diesem Grund wurde eine solche Lösung in der seit 2008 geltenden Stellplatzsatzung ausgeschlossen. An der gegenüberliegenden Seite der Straße befinden sich über weite Bereiche öffentliche Längsparkplätze, welche hinsichtlich der Sicherheit des Radverkehrs ebenfalls nachteilig sind (Ein- und Ausparken, zur Straße öffnende Türen, ein- und aussteigende Personen). Viele Radfahrer nutzen den Gehweg an der Uferseite. Dieser ist jedoch wegen der zeitweise erheblichen Frequentierung nur für Fußgänger zugelassen. Als kombinierter Geh- und Radweg ist die Breite der Uferpromenade nicht ausreichend. 

Zur Verbesserung sollen daher die seeseitigen Parkplätze um 90° gedreht und ebenfalls in Längsrichtung angeordnet werden, sowie ebenfalls seeseitig ein Radweg für beide Richtungen angelegt werden. Mit der Änderung der Parkplätze ergibt sich eine zahlenmäßige Reduzierung um mehr als die Hälfte. 

Da ein entsprechender Bedarf gegeben ist sollen an der West- und an der Ostseite des Ortsbereiches Auffangparkplätze angelegt werden. Hierdurch soll auch eine Reduzierung des PKW-Verkehrs im Ortsbereich erreicht werden. 

Für einen Parkplatz an der Ostseite wurde ein Aufstellungsverfahren für den des Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 15 eingeleitet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand stehen der Umsetzung fachliche Hindernisse entgegen. Es wird deshalb untersucht, den Parkplatz vor dem Campingplatz mit weiteren Stellplätzen auszustatten. 

Hinsichtlich der Lösung vor der Fischerhütte wurden aus den Gesprächen mit den Besitzern Varianten entwickelt. Aus dortiger Sicht ist die Einrichtung einer „Schiebestrecke“ geboten.  

Entwurfsplanung siehe Anlagen im RIS.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Baumaßnahme ist aktuell im Haushaltsplan-Entwurf für 2021 mit 100.000 € an Planungskosten veranschlagt. Die Gesamtsumme ist mit 1.200.000 € an Ausgaben und 700.000 € an Zuwendungen eingeplant. Tatsächlich stellt sich die Finanzierung aktuell wie folgt dar, wobei die Details der Grunderwerbs-, Vermessungs- und Nebenkosten noch variabel sind.







Fakt ist in jedem Fall, dass sich der Eigenanteil der Stadt voraussichtlich deutlich erhöhen wird. So werden die Baukosten derzeit auf ca. 2.800.000 € geschätzt, die zu erwartenden Zuwendungen belaufen sich bei einem Regelfördersatz von 75 % auf rund 1.800.000 €. Bis zuletzt wurde mit der Regierung von Schwaben und dem Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr geprüft, ob die Stadt in den Genuss der erhöhten Förderung von 90 % für finanzschwache Kommunen kommen kann. 

Gemäß FAQs des Bundes und der für dieses Sonderprogramm geltenden Verwaltungsvereinbarung (VV SP "S&L" vom 05.11./22.12.2020) beteiligt sich der Bund bei Maßnahmen finanzschwacher Kommunen mit einen Höchstfördersatz in Höhe bis zu 90% der förderfähigen Kosten. Unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung. Gemäß FAQs des Bundes und der geltenden Verwaltungsvereinbarung (VV SP "S&L" vom 05.11./22.12.2020) sind finanzschwache Kommunen solche, die nach dem jeweiligen Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen oder eine vergleichbare finanzschwache Haushaltssituation nachweisen können. 

Seitens der Verwaltung wurde hierzu darauf hingewiesen, dass die Stadt Füssen vom Landratsamt Ostallgäu als Aufsichtsbehörde ein solches Haushaltssicherungskonzept im letzten sowie diesem Jahr aufgetragen bekommen hat bzw. bekommen wird, da die Finanzlage der Stadt Füssen äußerst angespannt ist. Laut Unterlagen der Regierung von Schwaben kann diese "äußerst angespannte Finanzlage" bestätigt werden.

Im Nachgang zu unserem Gespräch mit der Regierung von Schwaben hat diese mit dem StMB Kontakt aufgenommen und eine mögliche Förderquote von bis zu 90% angefragt. Nach Aussage des StMB kann der Antrag mit 90% Fördersatz gestellt werden, wenn durch das Landratsamt Ostallgäu mit einem offiziellen Schreiben bestätigt wird, dass die Stadt Füssen für das Jahr der Antragstellung und bestenfalls für ein bis zwei Jahre darüber hinaus aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage an die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzept gebunden ist.

Letztendlich obliegt dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die finale Entscheidung über die Gewährung des Höchstfördersatzes i.H.v. 90%.

Die Regierung von Schwaben wird bei vollständiger Vorlage aller antragsrelevanten Unterlagen und Vorliegen aller Fördervoraussetzungen (u.a. abgeschlossene Planung, vollständig getätigter Grunderwerb, sämtliche Stellungnahmen, Sicherheitsaudit, Verkehrszahlen des Radverkehrs, etc.) die Maßnahme mit 90% in die Beantragung bringen. Die Regierung von Schwaben schließt damit, dass „diese die Maßnahme des Radwegs in Hopfen am See grundsätzlich sehr begrüßt“.


Ungeachtet der konkreten Förderhöhe stellt sich die Frage, ob es die Aufgabe der Stadt ist, den Radweg-Lückenschluss im Ortsdurchfahrtsbereich entlang einer Staatsstraße zu errichten.  Vor allem dann, wenn eine Kommune wie die Stadt Füssen von der Rechtsaufsichtsbehörde angehalten ist, alle disponiblen und nicht unaufschiebbaren Pflichtaufgaben auf den Prüfstand zu stellen. Dazu gehört zweifelsohne auch dieser Radweg.  Der Stadtrat wird deshalb um Beratung und Entscheidung gebeten, ob diese Maßnahme fortgeführt werden soll. 

Fakt ist aber auch, dass 

  • auch bei einer Einstellung der Maßnahme bereits enorme Kosten für die Planung und Vorbereitung angefallen sind (ca. 100.000 €);
  • vertragliche Verpflichtungen mit den Ingenieur- bzw. Architekturbüros für den Bebauungsplan bzw. für das Ingenieurbauwerk Radweg bestehen, 
  • der Radweg-Lückenschluss dann über Jahre hinweg nicht erfolgen wird (mit der Folge, dass die verkehrlichen Zustände bestehen bleiben und sich angesichts der zu erwartenden Zunahme der Gästeströme eher noch verschlechtern werden) 
  • dass es erheblich bezweifelt werden darf, dass der Gehweg unter der Trägerschaft des Straßenbaulastträgers errichtet wird, wenn die Routenführung wegen Widerständen erschwert bzw. eine vernünftige Trassenführung dadurch gar verhindert wird..

Angesichts der berechtigten Annahme, dass die Höchstförderung von 90 % gewährt Schließlich sollte im Falle einer Einstellung der weiteren Planung auch geklärt werden, ob in diesem Fall trotzdem die Arbeiten an den Parkplätzen West (= Neubau) und der Optimierung des Parkplatzes beim Campingplatz Hopfensee fortgeführt oder auch eingestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH und des Landschaftsarchitekturbüros Rösel vom 27. Juli 2021 und billigt diese vollinhaltlich. Gleichzeitig beauftragt der Stadtrat die Verwaltung auf der Basis dieser Entwurfsplanung und nach Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen den entsprechenden Zuwendungsantrag nach dem Radförderprogramm „Stadt und Land“ zu stellen und dort die erhöhte Förderung für finanzschwache Kommunen zu beantragen. 

Der Radweglückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 soll – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung – in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt werden (Durchführungsbeschluss). 

Diskussionsverlauf

Simon Hartung fragt, ob bereits errechnet werden könne, welche Einnahmen bei den umgebauten Parkplätzen künftig erzielt werden.

Auch für Nikolaus Schulte ist der Begegnungsverkehr nicht die optimale Lösung, aber man müsse das Beste darauf machen.

Sebastian Klinger führt aus, dass nie die optimale Lösung gefunden werden könne, aber man könne von der Oberfläche und der Bepflanzung her spielen. Es ist eine Mischfläche und man komme davon nicht weg.

Dr. Martin Metzger spricht die Straßenverkehrsordnung an. Hier seien für einen gegenläufigen Radweg 2.50 m Breite vorgeschrieben, wenn Fußgänger diesen Wegen ebenfalls benutzen, müsse er noch breiter sein. Hier aber sei man noch weit entfernt von dem, was die Straßenverkehrsordnung verlange.

Sebastian Klinger könnte versuchen auf 3,50 m zu gehen, 3,00 m seien jedoch ausreichend. 

Auf die Frage bezüglich der Radwegführung bei der Fischerhütte, erklärt Bürgermeister Maximilian Eichstetter, dass sich die gezeigte Trasse nach vielen Gesprächen als letztlich einzig denkbarer Kompromiss ergeben habe.

Wolfgang Bader befürchtet Gefahrenpotentiale durch Mischflächen. Ansonsten sei er für den Fahrradweg. 

Peter Hartung hat selten so viele Alternativen bei einer Planung gesehen. Die Feinplanung müsse vom Stadtrat begleitet werden. Der Radweg werde die Qualität in Hopfen verbessern und die Gefahren verringern. 

Erich Nieberle könne bei diesem Radweg nicht mitgehen. Der Geh- und Radweg liege zu eng beieinander. Auf der Straße fühle er sich sicherer. Der Nutzen sei zu gering. 

Nikolaus Schulte möchte einen Steg bauen und fragt, warum dies nicht möglich ist. Landschaftsarchitekt Rösel erklärt, dies sei aus Naturschutzgründen nicht möglich. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH und des Landschaftsarchitekturbüros Rösel vom 27. Juli 2021 und billigt diese vollinhaltlich. Gleichzeitig beauftragt der Stadtrat die Verwaltung auf der Basis dieser Entwurfsplanung und nach Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen den entsprechenden Zuwendungsantrag nach dem Radförderprogramm „Stadt und Land“ zu stellen und dort die erhöhte Förderung für finanzschwache Kommunen zu beantragen. 

Der Radweglückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 soll – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung – in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt werden (Durchführungsbeschluss). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Datenstand vom 21.09.2021 07:56 Uhr