Sanierung, Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Füssen - Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule Füssen einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle und einer Tiefgarage; Vorstellung der Werkplanung einschl. geplanter energetischer Änderungen am Gebäude auf Grundlage der neuen BEG Förderung einschließlich deren Kosten; Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe des 1. Teils der Bauleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung wird das Planungsteam die Werkplanung einschl. geplanter energetischer Änderungen am Gebäude auf der Grundlage der neuen BEG-Förderung (anstelle der früheren KFW-Förderung) vorstellen und die Kostenentwicklung dazu erläutern. Anschließend ist vorgesehen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, das 1. Paket der Bauleistungen ausschreiben und vergeben zu dürfen (Ermächtigungsbeschluss).

Sanierung Grund- und Mittelschule: Vorstellung geplanter energetischer Änderungen am Gebäude auf Grundlage der neuen BEG Förderung einschließlich deren Kosten.

Gemäß Stadtratsbeschluss wurde für die zu sanierenden Bestandsbauten der KfW70-Standard festgelegt. Für sämtliche Neubauten wurde der KfW55-Standard festgelegt. Für die vorauss. zu erwartende KfW-Förderung wurden ca. brutto 1,9 Mio EUR prognostiziert. 

Mit dem 01.07.21 wurde die neue BEG-Förderung eingeführt, welche die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA unter einem Dach vereint. Die Förderung nach BEG generiert deutlich höhere Fördersummen als die ehemalige KfW-Förderung. Mit der vorhandenen Planung wird der EG70-Standard (ehemals KfW70) für die Sanierung bzw. EG55-Standard (ehemals KfW55) für den Neubau erreicht. Für die vorauss. zu erwartende BEG-Förderung werden ca. brutto 7,1 Mio EUR prognostiziert. 

Durch Erreichen eines höheren Dämmstandards im Bauteil Fußboden UG Bestand Mittelschule BT3 + BT4 sowie der Pfosten-Riegel-Fassade Neubau EG Mensa/Aula/Sporthalle kann der höhere EG55-Standard (ehemals KfW55) für die Sanierung bzw. EG40-Standard (ehemals KfW40) für den Neubau erreicht werden. Die prognostizierte BEG-Förderung würde sich durch die genannten Maßnahmen um ca. brutto 1,3 Mio EUR erhöhen, insgesamt ca. brutto 8,4 Mio EUR. Die für die Änderungen veranschlagten zusätzlichen Kosten belaufen sich auf brutto 183.760 EUR. Durch die Erhöhung des Dämmstandards werden nicht nur höhere Förderbeträge generiert, sondern auch die Qualität der Gebäudehülle verbessert sowie langfristig Energiekosten gesenkt.

Vorstellung der Werkplanung in Auszügen 

Dem Stadtrat soll der Fortschritt der Werkplanung berichtet werden.

Beschluss für Änderung Ausschreibungsterminplan

Die zuletzt beschlossene Terminplanung sieht vor, einen Großteil der Baumaßnahmen (u.a. Rohbaugewerke, HLS, Elektro, Außenanlagen...) jeweils in einem zusammenhängenden Los, über die gesamte Bauzeit von über 6 Jahren (5 Bauabschnitte) auszuschreiben. Hierdurch sollte für die Stadt Füssen größtmögliche Kostensicherheit erreicht werden. Aufgrund der Situation im Baugewerbe (Kostensteigerungen, Materialknappheit etc. ) wird die beschriebene Vorgehensweise sowohl von Verwaltungs- als auch Planerseite mittlerweile sehr kritisch betrachtet. Es ist davon auszugehen, dass es aufgrund der langen Laufzeiten der Arbeiten teilweise sehr schwierig wird, wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse zu erzielen. Der Bauzeitenplan wird überarbeitet, die weiterhin geplanten 5 Bauabschnitte werden in 3 Maßnahmenpakete gebündelt. 

Analog dazu werden die 3 Maßnahmenpakete in 3 Ausschreibungspaketen zusammengefasst, um möglichst wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse zu erzielen. Die größtmögliche Kostensicherheit wird für den Bauherrn ebenfalls gewährleistet, da innerhalb der genannten Ausschreibungspakete jeweils ca. 75% der Baumaßnahmen vor dem jeweiligen Baubeginn vergeben werden. Durch die Überarbeitung und Optimierung von Bauzeitenplan und Ausschreibungsterminplan kann die Dauer der gesamten Baumaßnahmen um ca. 6 Monate verkürzt werden, und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme zu Beginn des Schuljahres 2028/29 erreicht werden.

Beschlussvorschlag

Zur Gewährleistung der sach- und fristgerechten Durchführung wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen des Gesamtauszahlungsbudgets und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, zunächst alle Aufträge des vorgestellten Maßnahmenpaketes 1 auf Grundlage der verbindlichen Vergabegrundsätze nach § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Sollte das wirtschaftlichste Angebot um 20 % und mehr über der Kostenermittlung im bepreisten Leistungsverzeichnis liegen, obliegt die Entscheidung über die Beauftragung oder Nichtbeauftragung bzw. Aufhebung der Ausschreibung dem Stadtrat.

Der Stadtrat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die getroffenen Vergabeentscheidungen des Ersten Bürgermeisters informiert.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die auszugsweise vorgestellte, zusammen mit dem Schulbauausschuss erarbeitete Werkplanung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Ebenfalls zugestimmt wird der vorgestellten, zum 1. Januar 2021 eingeführten BEG-Förderung für energieeffizienten Gebäude. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge zu stellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Bauzeit Änderungen der Förderrichtlinien mit Auswirkungen auf die BEG-Förderung möglich sind.  Schließlich wird auch zugestimmt, dass der höhere EG55-Standard (ehemals KfW55) für die Sanierung bzw. EG40-Standard (ehemals KfW40) für den Neubau erreicht werden soll. Die dafür voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten werden zur Kenntnis genommen.

Zur Gewährleistung der sach- und fristgerechten Durchführung wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen des Gesamtauszahlungsbudgets und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, zunächst alle Aufträge des vorgestellten Maßnahmenpaketes 1 auf Grundlage der verbindlichen Vergabegrundsätze nach § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Sollte das wirtschaftlichste Angebot um 20 % und mehr über der Kostenermittlung im bepreisten Leistungsverzeichnis liegen, obliegt die Entscheidung über die Beauftragung oder Nichtbeauftragung bzw. Aufhebung der Ausschreibung dem Stadtrat.

Der Stadtrat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die getroffenen Vergabeentscheidungen des Ersten Bürgermeisters informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2022 07:50 Uhr