Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Billigung der Voruntersuchung einschl. der darin enthaltenen Projektziele und der angedachten Maßnahmen sowie Prioritäten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das ehemalige Hanfwerkeareal in Füssen wurden im Jahr 2020 fertiggestellt und waren am 28. Januar 2020 im Stadtrat erstmals vorgestellt und am 28. April 2020 in derselben Fassung grundsätzlich gebilligt worden. 

Vorausgegangen war am 17. Juli 2019 eine gemeinsame Besprechung zur inhaltlichen Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, dem Landratsamt Ostallgäu, dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, der Stadt Füssen und dem Planungsteam f64-Architekten sowie dem Büro Stadt-Raum-Planung. Da bei der Voruntersuchung ein Privatareal untersucht wird, gab es dazu auch umfangreiche Abstimmungen mit dem Eigentümer. In der Sitzung am 28. Januar 2020 wurde der damalige Stadtrat dazu entsprechend vorinformiert. 

Die Regierung von Schwaben hat sich zu dem Entwurfsstand vom 28.01.2020 bereits per E-Mail vom 11. Juli 2019 grundsätzlich positiv geäußert. 

Im Sommer 2021 wurde sodann im Baugesetzbuch hierfür vorgeschriebene Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Daraufhin sind einige Stellungnahmen und Anregungen eingegangen, die überwiegend bereits bekannte Inhalte zum Gegenstand haben. Die einzelnen Stellungnahmen werden derzeit zusammengestellt, gegen- und miteinander abgewogen und sollen im Laufe der Woche ins Ratsinformationssystem eingestellt werden. 

Im Rahmen der Sitzung geht es darum, die Stellungnahmen abzuwägen und zu billigen, die Voruntersuchungen der ehemaligen Hanfwerke an sich abschließend zu billigen und die darin aufgestellten bzw. angedachten Projektziele und die Maßnahmen zu beschließen. 

Zu den Fragen bzw. Themen des Denkmalschutzes fanden bereits zwischen dem Eigentümer, der Stadt und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde Gespräche statt. Deren Stellungnahmen finden Sie in der Abwägungstabelle (im Laufe der kommenden Woche).

Ein wichtiger und ganz maßgeblicher Teil für die künftige Nutzung des Hanfwerkeareals wird die Zufahrtsituation darstellen. Dazu gibt es Aussagen in der „Feinuntersuchung Theresienbrücke“, deren Stand im September 2020 im Stadtrat vorgestellt wurde, und aus der fachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Kempten, die Sie sodann in der Abwägungstabelle genauso finden werden wie alle weiteren Stellungnahmen zu den verschiedenen Themengebieten (z.B. wasserwirtschaftliche, denkmalschutzfachliche Belange usw.).

Aufgrund städtebaulicher Missstände im Hanfwerkeareal“ wird der Stadt Füssen in den vorbereitenden Untersuchungen (VU) empfohlen, das „Ehemalige Hanfwerkeareal“ als Sanierungsgebiet durch Satzung zu beschließen (vereinfachtes Verfahren ohne Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156a BauGB). 

Dazu ist im nächsten Tagesordnungspunkt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ehemaliges Hanfwerkeareal“ vorgesehen.

Im Weiteren wäre als einer der nächsten Schritte nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal angedacht. Natürlich kann dieser Schritt und auch die beschriebenen Maßnahmen in der VU nur in enger Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer und im Einvernehmen mit diesem erfolgen. 

Die Regierung von Schwaben hat die kommende Bauleitplanung bereits in ihr Raum-ordnungsprogramm aufgenommen.

Weitere vorbereitende Maßnahmen dann der Abschluss der städtebaulichen Verträge (z.B. Kostenübernahmevertrag und Durchführungsvertrag z.B. mit Vereinbarungen u.a. zur baulichen Entwicklung, öffentlicher Funktionen auf dem Areal, Durchwegung 'privater Flächen', Mobilitätskonzept usw.) sein.

Beschlussvorschlag

Unter Berücksichtigung der in der beiliegenden Zusammenstellung der Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange (TöB) gefassten Einzelbeschlüsse beschließt der Stadtrat die vom Stadtplanungsbüro StadtRaumPlanung in München und dem Büro f64-Architekten in Kempten erstellten ‚Vorbereitenden Untersuchungen – Areal der ehemaligen Hanfwerke Füssen‘, aus dem Jahr 2020 mit den darin enthaltenen grundlegenden Zielen und Maßnahmen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Eigentümer des Areals über die in den Voruntersuchungen aufgezeigte und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten weiteren Vorgehensweise, wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Aufstellung der notwendigen städtebaulichen Verträge dazu, ins Benehmen zu setzen. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm stellt fest, dass das LfD dem Besitzer eine Frist gesetzt hatte, den Kanal wieder zu öffnen, die Öffnung jedoch bis heute nicht erfolgt ist. Er erkundigt sich nach dem Grund des Nichteinhaltens.

Peter Hartl erklärt, dass dies eine Angelegenheit des Landratsamtes sei, dass noch einige Gespräche mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalschutz anstehen. Durch eine Bauleitplanung möchte man der Fa. Glass die Möglichkeit geben, zielführend zu planen. Daraus müsse sich dann auch ergeben, ob und ggf. wie der ehemalige Mühlkanal wieder freigelegt werden muss. Die Behörde hat dem Unternehmen ein Zeitfenster eingerichtet. 

Beschluss

Unter Berücksichtigung der in der beiliegenden Zusammenstellung der Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange (TöB) gefassten Einzelbeschlüsse beschließt der Stadtrat die vom Stadtplanungsbüro StadtRaumPlanung in München und dem Büro f64-Architekten in Kempten erstellten ‚Vorbereitenden Untersuchungen – Areal der ehemaligen Hanfwerke Füssen‘, aus dem Jahr 2020 mit den darin enthaltenen grundlegenden Zielen und Maßnahmen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Eigentümer des Areals über die in den Voruntersuchungen aufgezeigte und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten weiteren Vorgehensweise, wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Aufstellung der notwendigen städtebaulichen Verträge dazu, ins Benehmen zu setzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne Bernhard Eggensberger

Datenstand vom 15.11.2021 11:24 Uhr