Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte Zwergenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 28. September 2021 hat der Stadtrat unter TOP 6 die Gebührenanpassung für die Kindertagesstätte Zwergenburg vorbehaltlich der noch durchzuführenden Beteiligung der Elternbeiräte beschlossen.  Entsprechend dem Beschluss wurde der Elternbeirat mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 über die beabsichtigte und vom Stadtrat beschlossene Gebührenerhebung und die damit verbundene Gebührensatzung informiert. Das Inkrafttreten wurde darin zum 1. Januar 2022 mitgeteilt. Die Beschlussbuchauszüge und die beiden Satzungen wurden dem Elternbeirat zur Kenntnis gegeben.

Daraufhin hat der Elternbeirat zur beschlossenen Gebührenerhöhung mit Schreiben vom 8. Oktober 2021 Stellung genommen. Zum Haushaltsdefizit wies dieser darauf hin, dass dieses ggf. im Jahr 2020 pandemiebedingt tatsächlich etwas höher gewesen sein kann, weil z.B. nur eine Handvoll Kinder in der Notbetreuung waren.

Zum Beitragszuschuss der Bayer. Staatsregierung wurde angemerkt, dass dieser jederzeit wieder zurückgenommen werden kann und sich die Stadt deshalb nicht auf diesen stützen sollte.

Angesichts der erst 2018 vorgenommenen Gebührenerhöhung, die bei einer Buchungszeit von 7-8 Stunden immerhin damals 24 % betrug, hält der Elternbeirat jetzt 4 Jahre später eine erneute Erhöhung um 25 % für unverhältnismäßig. Er schlug stattdessen eine Erhöhung um höchstens 10 % und die nachfolgende Staffelung vor:


Die Stellungnahme des Elternbeirates ist dem Stadtrat bekannt. Darauf wird verwiesen.

Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Anlass, den Beschluss vom 28. September 2021 nochmals zu überdenken, da sich an der defizitären Situation der Einrichtung nichts geändert hat. Das Defizit ist auch nicht nur pandemiebedingt, da dieses auch in den Jahren 2018 und 2019 (ohne Pandemie) jeweils knapp über 200.000 € betragen hat.

Wegen der Beschlussfassung in der letzten Sitzung ohne vorherige Beteiligung des Elternbeirates hat die SPD-Stadtratsfraktion per E-Mail vom 17. Oktober 2021 eine rechtsaufsichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch das Landratsamt Ostallgäu veranlasst (siehe Presseberichterstattung in der Allgäuer Zeitung und im Kreisboten). Das Ergebnis steht noch aus. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden ist, da Art. 14 BayKiBiG nicht ein Mitbestimmungs-, sondern nur ein Mitwirkungsrecht geregelt hat. Diese Mitwirkung ist nun nachträglich noch erfolgt. Ungeachtet dessen werden die Elternbeiräte künftig rechtzeitig vorher informiert.

Die beiden Satzungen werden nun ausgefertigt und bekanntgemacht, sodass sie dann zum 1. Januar 2022 in Kraft treten können.

Diskussionsverlauf

Frau Henle bedauert, dass die Erhöhung des Kindergartenbeitrags zum Jahresanfang stattfinden wird. Die Kostenaufstellung im Kindergarten wird aber über ein Kindergartenjahr gebucht und nicht über ein Geschäftsjahr. Die Personalkosten und deren Aufwand werden daraus errechnet. Das Resultat könnte eine Personalkürzung im laufenden Kindergartenjahr sein. 

Herr Nieberle möchte dies nochmals auf einen Tagesordnungspunkt setzen, da schließlich ein Antrag des Elternbeirats mit einer erneuten Kostenhinterfragung bestehe.

Herr Hartl verwies auf den bereits befassten Beschluss, zudem lässt die finanzielle Situation der Stadt Füssen keinen Spielraum. Die Eltern erhalten einen staatlichen Zuschuss, die Erhöhung ist daher minimal für die Eltern.

Datenstand vom 15.11.2021 11:24 Uhr