Aufstellung der Städtebauförderung 2022; Jahresanmeldung für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ und "Wachstum und Erneuerung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Jeweils zum 1. Dezember eines jeden Jahres sind bei der Regierung von Schwaben die voraussichtlich im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen, die über Mittel des Städtebauförderprogramms finanziert werden sollen, anzumelden. Anhand dieser Bedarfsmitteilung beantragt die Regierung von Schwaben beim Freistaat Bayern die entsprechenden Mittel für das kommende Jahr.

Insgesamt ist die Stadt Füssen seit 2021 in folgenden zwei Förderprogrammen „tätig“:
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Wachstum und Erneuerung“ = Hanfwerkeareal und Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK)
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Lebendige Zentren“ = Innenstadt Füssen (früher Aktive Zentren).

Die Bedarfsmitteilung stellt noch keine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung der dort genannten Maßnahmen dar. Im umgekehrten Fall kann es aber schwierig werden, für nicht in der Anmeldung enthaltene Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2021 nachträglich   noch Fördermittel zu beantragen.

Angesichts der Vielzahl der laufenden bzw. in Bearbeitung befindlichen Projekte (dazu gehören auch die im Sonderfonds „Innenstädte beleben“) schlägt die Verwaltung vor, diese nun erst einmal abzuarbeiten und für 2022 keine weiteren Projekte zu melden. Lediglich für die städtebauliche Beratung und das Kommunale Förderprogramm werden wieder Mittel beantragt. Ggf. sollte im Zusammenhang mit dem Wohnbauvorhaben in der Floßergasse die Gestaltung des Vorplatzes des Franziskanerklosters noch mit Planungskosten mit vorgesehen werden.

Die Bedarfsmitteilung ist nach Beschlussfassung über das Landratsamt Ostallgäu der Regierung von Schwaben zuzuleiten.

Beschlussvorschlag

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2022 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Beschluss

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2022 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 10:47 Uhr