Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 – Wasserwirtschaft – des Regionalplans der Region Allgäu


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 13.3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Allgäu hat den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 Wasserwirtschaft des Regionalplanes der Region Allgäu beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung durchzuführen. 

Der Fortschreibungsentwurf samt erläuternden Materialien ist bis zum 31. Dezember 2021 unter https://www.region.allgaeu.org/regionalplan/wasserwirtschaft-fortschreibung/  in das Internet eingestellt und dort abrufbar.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Allgäu. Die Stellungnahme ist an den

Regionalen Planungsverband Allgäu
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren

oder an


als dem Träger der Regionalplanung zu richten. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG). Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet.

Im Bereich der Stadt Füssen ist vom Regionalen Planungsverband in diesem Verfahren vorgesehen, dass die Gebiete um Weißensee-Thal, Benken, Roßmoos vom Vorbehaltsgebiet zum Vorranggebiet für die Wasserversorgung ausgewiesen werden sollen. Wenn die jeweilige Kommune bzw. andere Träger öffentlicher Belange keine (negative) Stellungnahme abgeben, wird der Fortschreibungsentwurf wohl umgesetzt werden. Neu ist in diesem Bereich, dass das Gebiet auf die Gemeinde Pfronten ausgedehnt wird. Neu ist auch das Wasservorranggebiet in Schwangau.

Die Fortschreibung liegt im Interesse der Stadt Füssen, die nachhaltige Wasserversorgung zu sichern. 

Datenstand vom 20.01.2022 14:56 Uhr