Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 – Wasserwirtschaft – des Regionalplans der Region Allgäu
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Allgäu hat den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 Wasserwirtschaft des Regionalplanes der Region Allgäu beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung durchzuführen.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Allgäu. Die Stellungnahme ist an den
Regionalen Planungsverband Allgäu
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren
oder an
als dem Träger der Regionalplanung zu richten. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG). Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet.
Im Bereich der Stadt Füssen ist vom Regionalen Planungsverband in diesem Verfahren vorgesehen, dass die Gebiete um Weißensee-Thal, Benken, Roßmoos vom Vorbehaltsgebiet zum Vorranggebiet für die Wasserversorgung ausgewiesen werden sollen. Wenn die jeweilige Kommune bzw. andere Träger öffentlicher Belange keine (negative) Stellungnahme abgeben, wird der Fortschreibungsentwurf wohl umgesetzt werden. Neu ist in diesem Bereich, dass das Gebiet auf die Gemeinde Pfronten ausgedehnt wird. Neu ist auch das Wasservorranggebiet in Schwangau.
Die Fortschreibung liegt im Interesse der Stadt Füssen, die nachhaltige Wasserversorgung zu sichern.
Datenstand vom 02.10.2024 12:37 Uhr