Kommunale Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten künftig eine Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing anbieten. Das ermöglicht der neue Tarifvertrag TV-Fahrradleasing.
Am 25. Oktober 2020 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion in der TVöD-Tarifrunde 2020 darauf geeinigt, dass die Entgeltumwandlung für Fahrräder und e-Bikes ermöglicht wird, um die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Die Redaktionsverhandlungen zu dieser Tarifeinigung wurden am 11. März 2021 abgeschlossen.
Neuer TV-Fahrradleasing als Grundlage der Entgeltumwandlung für TVöD-Beschäftigte
Der neue Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) tritt rückwirkend zum 1. März 2021 in Kraft. Er gilt für ungekündigte Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.
TVöD-Arbeitgeber entscheidet über Möglichkeit des Fahrradleasings
Der TV-Fahrradleasing schafft die Grundlage dafür, dass die Beschäftigten künftig einen Teil ihres monatlichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln können. Es ist aber zunächst eine Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt die Möglichkeit des Fahrradleasings eröffnen will. Die Beschäftigten haben keinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing. Wenn ein Arbeitgeber aber ein Angebot zum Fahrradleasing macht, muss er dies allen Beschäftigten ermöglichen.
Vertragsbeziehungen beim Fahrradleasing
Leasingnehmer ist der Arbeitgeber. Er schließt einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber, also einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen. Zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist dann ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung notwendig. Aus dem Angebot des Leasinggebers können die Beschäftigten ein Fahrrad im Wert von bis zu 7.000 Euro/brutto auswählen.
Weiterhin ist eine Dienstvereinbarung zur Nutzung des Leasingfahrrads erforderlich.
Für das Fahrradleasing gibt es mittlerweile unzählige Anbieter, z. B.
Lt. Internetseite von Bikeleasing nehmen folgende Füssener Fahrradhändler daran teil:
- Michael Dodl - Mikes Bikes
- Ludwig Alletsee - Ski Sport Luggi
- Zacherl Johannes und Müller Albert GbR
- Multicycle GmbH & Co. KG - CUBE Store Füssen
Bei BusinessBike sind es folgende Füssener Fahrradhändler:
- Ludwig Alletsee - Ski Sport Luggi
- Zacherl Johannes und Müller Albert GbR
- Multicycle GmbH & Co. KG - CUBE Store Füssen
Bei Jobrad sind es folgende Füssen Fahrradhändler:
- Michael Dodl - Mikes Bikes
- Ludwig Alletsee - Ski Sport Luggi
- Zacherl Johannes und Müller Albert GbR
- Multicycle GmbH & Co. KG - CUBE Store Füssen
Es müssen folgende Verträge bzw. Vereinbarungen geschlossen werden:
- Vertrag mit Fahrradleasing-Firma
- Dienstvereinbarung
- Überlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Stadt Füssen
- Nebenabrede zum Arbeitsvertrag
Die Umsetzung/Abwicklung des Fahrradleasing erfolgt vollständig durch die Personalverwaltung.