Bebauungsplan See, vierte Änderung und Erweiterung; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Zur Errichtung eines Wohnhauses am Zwölferkopfweg wurde 2020 ein Änderungsverfahren eingeleitet. Es fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung am 28.04.2020 behandelt.

Als problematisch stellte sich jedoch die Beschaffenheit der Fläche dar, auf dem das Wohnhaus errichtet werden soll, nachdem hier schützenswerte Pflanzenarten vorgefunden wurden. Seit dieser Zeit läuft die Klärung, ob eine Bebaubarkeit überhaupt möglich ist oder welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Dahingehend wurde nun ein Vorschlag entwickelt, der einen Ausgleich u. a. auf Flächen in anderen Gemeinden beinhaltet.

Nach vorliegender Information ist eine Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt, womit auf dieser Grundlage die Planung weiterverfolgt werden kann.

Bis zur bzw. in der Sitzung soll dies näher dargelegt werden um die weitere Verfahrensweise zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Nachweis von Ausgleichsflächen auf Flächen in anderen Gemeindegebieten grundsätzlich zuzustimmen, soweit dies aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für möglich erachtet wird, die betroffenen Gemeinden dies nicht ablehnen und die notwendigen rechtlichen Sicherungen im Verfahren vorgelegt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Nachweis von Ausgleichsflächen auf Flächen in anderen Gemeindegebieten grundsätzlich zuzustimmen, soweit dies aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für möglich erachtet wird, die betroffenen Gemeinden dies nicht ablehnen und die notwendigen rechtlichen Sicherungen im Verfahren vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dopfer und Herr Eggensberger Bernhard sind noch nicht anwesend.

Datenstand vom 09.07.2021 09:40 Uhr