Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, achte Änderung; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 24.11.2020 hat der Stadtrat der geplanten Attraktivitätssteigerung und Vergrößerung der Verkaufsfläche des ALDI-Marktes vor dem Hintergrund der vorliegenden gutachterlichen Auswirkungsanalyse vorab grundsätzlich zugestimmt (16:6 Stimmen).

Die bestehende Filiale mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 976 m² sieht eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf ca. 1.180 m² vor (+ ca. 200 m²). Mit dem Vorhaben ist keine Veränderung der Sortimentszusammensetzung verbunden. Durch die Verkaufsflächenerweiterung wird eine verbesserte Präsentation der Waren und eine optimierte Kundenfreundlichkeit (z. B. Verbreiterung der Gänge) angestrebt. Baulich wird die bestehende ALDI-Filiale nicht verändert bzw. vergrößert. Eine Erweiterung des Stellplatzangebotes ist nicht erforderlich.

Nach weiteren Abstimmungen beschloss der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 02.02.2021 die Einleitung einer siebten Änderung des Bebauungsplanes N 10 - Moosangerweg Ost. Mit dieser soll insbesondere auf dem Grundstück Fl.Nr. 1439/1 Gmkg. Füssen die beantragte Vergrößerung der Verkaufsfläche verbunden mit einer Attraktivierung des Ladengeschäfts zugelassen werden. Die Abwicklung des Verfahrens im Wege einer vorhabenbezogenen Änderung mit städtebaulichem Vertrag ist zu prüfen. In dieser Hinsicht wurde das kommunale Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt (Abstimmungsergebnis: 11:2 Stimmen).

Die Inhalte des städtebaulichen Vertrages wurden zwischenzeitlich abgestimmt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nun vor. Es handelt sich um eine vorhabenbezogene Änderung; die Vorhabensplanung ist somit Bestandteil des Verfahrens.

Aufgrund der geplanten Größe der Verkaufsfläche muss das bisherige Gewerbegebiet (GE) in ein Sondergebiet verändert werden. Mit dieser Änderung wird der Parkplatzbereich vollständig einbezogen. Um die mit der sechsten Änderung des Bebauungsplanes geregelte neue Abgrenzung zum GE3 beizubehalten, mit der die Errichtung eines zusätzlichen Einkaufsmarktes im Parkplatzbereich vermieden werden sollte wird nun die Baugrenze im Sondergebiet  (SO) direkt um den aktuellen Gebäudebestand gezogen. Damit ist trotz der anderen Gebietsart im Parkplatzbereich weiterhin kein zusätzlicher Markt zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Martin Dopfer und Herr Eggensberger Bernhard sind noch nicht anwesend.

Datenstand vom 09.07.2021 09:40 Uhr