Anbau mit Flachdach, Geiselsteinweg 17, Fl. Nr. 3061, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Der Leiter des Stadtbauamtes Armin Angeringer erläutert das Vorhaben:
Bei dem bestehenden Wohnhaus handelt es sich um das westliche Eckhaus eines Dreispänners (Reihenhaus). Diese Bebauung ist zweigeschoßig zzgl. Dachgeschoß und mit Satteldächern versehen. Der westseitige Anbau ist ebenfalls zweigeschoßig geplant, aber mit Flachdach. Offen ist noch die evtl. Errichtung einer Dachterrasse; diese macht dann eine Absturzsicherung erforderlich, die sich auf die sichtbare Höhe zusätzlich auswirkt. Es handelt sich noch um eine formlose Anfrage, mit der die Planung vorab abgestimmt werden soll.

Das Anwesen befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Dieser ist – ebenso wie der nördlich angrenzende Bebauungsplanbereich – durch Satteldächer geprägt. Flachdächer finden sich nur bei Nebengebäuden wie Garagen, die jedoch durchgängig nur eingeschoßig sind. Zweigeschoßige Hauptgebäude mit Flachdächern sind in der näheren Umgebung nicht ersichtlich. Allerdings wurde 2017 am Frauensteinweg 28 ein ebenfalls zweigeschoßiger Flachdachanbau an einem Satteldachgebäude mit Einvernehmen des Ausschusses (Beschluss vom 04.04.2017, Ergebnis 10:0 Stimmen) und Befreiung vom Bebauungsplan O 4 genehmigt. Dieser Anbau ist hinsichtlich der Fläche jedoch deutlich kleiner.
 
Nach der Vorabstimmung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu fügt sich die Planung nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. Dennoch wären Lösungen ohne Dachterrasse oder mit Satteldach und evtl. Loggia trotzdem besser.

Aufgrund der geplanten Größe hätte der Anbau eine prägende Wirkung mit potentiell nachteiligen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Umgebung. Aus diesem Grund sollte der Antragstellerin empfohlen werden, die Planung zu ändern.
Dr. Böhm möchte wissen, warum sich das Gebäude einfügt wenn alle anderen Gebäude anders aussehen. Herr Angeringer erklärt darauf hin, dass es sich  nach Ansicht des Gesetzgebers  um das Einfügen in das Orts und Straßenbild handele, und hier das Maß der Einfügung sehr weit interpretierbar sei.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Antragstellerin, die Planung zu überarbeiten und hinsichtlich des Daches eine geänderte Lösung zu suchen. Es wird empfohlen das Vorhaben mit einem Satteldach zu planen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Antragstellerin, die Planung zu überarbeiten und hinsichtlich des Daches eine geänderte Lösung zu suchen. Es wird empfohlen das Vorhaben mit einem Satteldach zu planen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2021 09:40 Uhr