Energetische Sanierung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Einbau einer Schleppgaube in der Dachgeschosswohnung, Rupprechtstraße 10, Fl. Nr. 586/19, Gemarkung Füssen, Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Siehe Schreiben des Landratsamtes Ostallgäu.

Über den Antrag zur Errichtung der straßenseitigen Gaube wurde am 05.07.2016 im Ausschuss beraten. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt und die Verwaltung beauftragt, sich mit dem Bauwerber auf eine vernünftige Größenordnung zu einigen. Auch der Vorschlag von Herrn Stadtrat Peresson könne weiterverfolgt werden. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung bezüglich der seitlichen Verglasung sind einzuhalten. Soweit nach Prüfung durch das Landratsamt Ostallgäu die Nutzungen im Gebäude einer neuen Genehmigung bedürfen wird hierfür das Einvernehmen erteilt. Die notwendigen Stellplätze sind hierfür nachzuweisen.

Es fanden bis Oktober 2016 weitere Versuche statt, eine dahingehende Einigung zu erzielen. Dies ist nicht gelungen. Seit dieser Zeit befand sich der Antrag beim Landratsamt und eine Gaube wurde in abgewandelter Form eingebaut.

Am 01.04.2021 wurde über das Landratsamt eine geänderte Planfassung vorgelegt. Mit dieser würde die ursprünglich beantragte Breite von 3,7 m auf 3,4 m und die Höhe von 2,35 m auf 2,07 m reduziert.
Die Gaubenbreite beträgt lt. Zeichnung 48 % der Gebäudebreite, soweit die Breite nach Westansicht zugrunde gelegt wird. Auffällig ist, dass die Maße nicht übereinstimmen, weil nach der Grundrisszeichnung DG die Gebäudebreite mit knapp 7,4 m eingezeichnet ist.

Allerdings ist festzustellen, dass der neue Plan die tatsächliche Bauausführung nach wie vor nicht korrekt darstellt. So sind die Seitenwände tatsächlich breiter und ist die Höhe über den Fenstern größer.

Verbessert wurde die Gestaltung durch den Verzicht von Seitenfenstern, die Aufbringung eines Walmdaches und die Sprossenteilung der Fenster wie beim Bestand.

Von Seiten des Landratsamtes wurde bei der Vorbesprechung darauf hingewiesen, dass die Anforderungen der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die „zurückhaltende“ Ausführung und ähnlich formulierte Regelungen rechtlich problematisch sind.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Füssen weist darauf hin, dass die vorgelegten Pläne nicht der tatsächlichen Bauausführung entsprechen und demzufolge nicht als Grundlage für die Erteilung des Einvernehmens geeignet sind. Eine Überarbeitung ist geboten. Weiter geht die Stadt Füssen mangels anderer Erkenntnisse davon aus, dass für die Einrichtung einer Wohnung in das Dachgeschoß keine vormaligen Genehmigungen vorhanden sind. Damit ist die Wohnung Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und es ist ein Stellplatznachweis zu erbringen.

Beschluss

Die Stadt Füssen weist darauf hin, dass die vorgelegten Pläne nicht der tatsächlichen Bauausführung entsprechen und demzufolge nicht als Grundlage für die Erteilung des Einvernehmens geeignet sind. Eine Überarbeitung ist geboten. Weiter geht die Stadt Füssen mangels anderer Erkenntnisse davon aus, dass für die Einrichtung einer Wohnung in das Dachgeschoß keine vormaligen Genehmigungen vorhanden sind. Damit ist die Wohnung Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und es ist ein Stellplatznachweis zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.07.2021 09:40 Uhr