Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses, Ferdinand-Benz-Weg, Fl. Nr. 72/15, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.7

Sachverhalt

Armin Angeringer erklärt das Vorhaben und den geplanten Baukörper. Er erklärt auch, dass der Sicherheitsabstand vom Pool zu den unterliegenden Leitungen gesichert werden muss. Dies wurden von den Stadtwerken mitgeteilt. Eine genaue Messung wird noch erfolgen.
Zu den Punkten der Auswertung:

  • Auf dem Grundstück liegen Höhenunterschiede von ca. 2,5 m vor. Die Geländeveränderungen lt. Antrag sind noch vertretbar. Zu den Nachbargrundstücken ergeben sich keine Höhenversprünge. Die Höhendifferenz soll dazu genutzt werden, die Garage mit geringem Gefälle unter den Hausgrundriss zu setzen. Im Bereich der Tore ergibt sich dadurch eine größere Wandhöhe, soweit die Höhe der Garage auf das nach hinten versetzte Wohnhaus angerechnet wird. Nur unmittelbar auf das Wohnhaus bezogen werden die Wandhöhen eingehalten.

  • Mit dem im Bebauungsplan geregelten Verhältnis von Gebäudebreite zu –länge sollten längsgestreckte Baukörper erreicht und quadratische Formen verhindert werden. Das Verhältnis „soll annähernd 1:1,5 betragen“. Mit 1:2,02 wird sogar eine noch länglichere Form erreicht. Allerdings liegt die Länge auch über der festgesetzten Grenze von 14 m. Die baugrenze und die Werte für GRZ und GFZ werden dennoch eingehalten. Eine Störung für ein dahinterliegendes Gebäude besteht nicht weil dort keine Bebauung mehr möglich ist.

  • Ein giebelseitiger Balkon wurde im Gebiet bereits in einem Fall befürwortet. Die Eigentümerin der angrenzenden unbebauten Fläche hat die Pläne unterschrieben.

  • Ein frei anfahrbarer Besucherstellplatz ist räumlich problemlos nachweisbar (wird nachgereicht).

  • Der südseitige Quergiebel soll voraussichtlich bereits aus statischen Gründen eine Abstützung erhalten, die auch die Ansicht harmonischer erscheinen lassen wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2021 09:40 Uhr