Einbau von zwei Schleppgauben bei einem bestehenden Wohnhaus, Faulenbachgäßchen 7 ½ Fl. Nr. 6/1, Gemarkung Füssen, erneute Vorlage der Planungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.10

Sachverhalt

In der Sitzung am 06.04.2021 wurde im Rahmen der ersten Beratung folgender Beschluss gefasst:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung zu nehmen und in der Mai-Sitzung (04.05.2021) nochmals zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt o.g. Punkte mit der Bauherrin und der Planerin anzusprechen und eine gestaltungssatzungskonforme Lösung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis 12 : 0

Wie in der Sitzung erörtert wurde von der Planerin eine Lösung mit Widerkehren statt Schleppgauben zeichnerisch entworfen. Das Ergebnis belegte aber, dass diese Lösung keine Verbesserung darstellt. Es wurden daher die Schleppgauben überarbeitet, die Seitenfenster entfernt und in allen Fenstern des Hauses – mit Ausnahme sehr kleiner Fenster wie beim WC und an der Garage – die in der Baugestaltungssatzung geforderte Sprossenteilung aufgenommen.

Am 27.04.2021 wurde der Verwaltung der auf den 21.04.2021 datierte Planvorschlag übergeben. Dieser beinhaltet zwei kleine Schleppgauben in der Flucht über den Fenstern im Obergeschoß statt einer größeren Schleppgaube. Diese Lösung entspricht der Vorgabe nach einer zurückhaltenden Gaubengröße lt. Satzung besser. Sie wird aber von den Bauherren nicht befürwortet. Das sehr schmale Haus weist mit der vorhandenen Dachneigung im Dachgeschoß eine ausreichende Höhe bisher nur im mittleren Bereich auf. Nur mit der zusammenhängenden etwas breiteren Gaube wird eine deutliche Verbesserung der Nutzbarkeit erreicht.

Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu ist die zuletzt beantragte Lösung mit zusammenhängender Dachgaube grundsätzlich genehmigungsfähig. Auf die rechtliche Problematik unbestimmter Rechtsbegriffe wie „zurückhaltend“ wurde hingewiesen. Wenn die Breite wie hier von einem Drittel der Wandlänge eingehalten werde spricht dies für die Einhaltung dieser Vorgabe.


Die Ausschussmitglieder erörtern die Lage und Ansicht des Gebäudes und welche Gaube für die Ansicht am besten geeignet sei.  Des Weiteren wird festgelegt, dass bei einer Umplanung der Antrag und die Pläne der Bauherrin direkt mit Einvernehmen an das Landratsamt weitergeleitet wird. Sollten die Pläne nicht geändert werden, wird das Einvernehmen durch den Ausschuss nicht erteilt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn die Frontansicht (wie durch die Mitglieder des PBUV Magnus Peresson und Dr. Christoph Böhm) vorgeschlagen im Plan geändert wird. Die Nordseite kann wie geplant bestehen bleiben. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung (im Besonderen §7 Satz 1 Altstadtsatzung) über die Ausführung der Oberflächen von Außenwänden sind einzuhalten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn die Frontansicht (wie durch die Mitglieder des PBUV Peresson und Böhm) vorgeschlagen im Plan geändert wird. Die Rück (Nordseite) kann wie geplant bestehen bleiben. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung (im Besonderen §7 Satz 1 Altstadtsatzung) über die Ausführung der Oberflächen von Außenwänden sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.07.2021 09:40 Uhr