Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße, Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss am 29.09.2020 in öffentlicher Sitzung die (Neu-) Aufstellung des Bebauungsplans W 40 – Kemptener Straße. Ziel ist die Ansiedlung von Handelsmärkten mit nicht innenstadtschädlichen Sortimenten, vorwiegend Lebensmittel. Der Stadtrat beschloss am 23.02.2021 in öffentlicher Sitzung die Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 19.02.2020 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 19.03.2021 bis 30.04.2021 als frühzeitige Beteiligung öffentlich aus; die Bebauungsplanunterlagen standen gleichzeitig im Internet zur Einsichtnahme zu Verfügung. Ebenfalls in der gleichen Zeit wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.

Zu den Bestandteilen der Beteiligung gehörten bereits eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung, ein Verkehrsgutachten, eine Auswirkungsanalyse zur städtebaulichen Verträglichkeit, sowie ein Schallgutachten.

1. Es wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.




Beschluss:
Der Baumfallbereich ist im Bebauungsplanentwurf bereits planlich gekennzeichnet. In den Hinweisen der Satzung wird nun noch ergänzt, dass in diesem Bereich entweder eine Nutzungsbeschränkung oder eine bauliche Verstärkung notwendig ist. Die privatrechtliche Haftungsausschlusserklärung kann nicht im Bebauungsplan, sondern nur im städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Abstimmungsergebnis 11 : 0

(Dr. Martin Metzger und Martin Dopfer nehmen aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil)

Beschluss:
Im Bebauungsplan wird an geeigneter Stelle ein Planzeichen für eine Trafostation eingefügt.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Beschluss:
Bereits jetzt sind Drogeriemärkte im gegenständlichen Bebauungsplanentwurf ausgeschlossen. In einem Sondergebiet ist lediglich eine Positiv-Liste der erlaubten Nutzungen notwendig, nicht aufgeführte Nutzungen sind automatisch ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Dr. Martin Metzger teilt mit, dass die IHK Schwaben unterm Strich recht hat.

Beschluss:
Es ist nicht Aufgabe der Kommunen, Konkurrenzschutz für bestehende Betriebe zu gewährleisten vielmehr ist marktwirtschaftlicher Wettbewerb auch qualitätsgleicher Betriebe zuzulassen, wenn nicht städtebauliche oder landesplanerische Belange massiv beeinträchtigt werden. Das vom Büro Markt und Standort erstellte Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2018 wurde 2020 vom gleichen Büro um ein Gutachten ergänzt, welches die gegenständliche Amsiedlung städtebaulich für verträglich hält. Auch die Regierung von Schwaben kommt in ihrer landesplanerischen Stellungnahme vom 15 April 2021 zum gleichen Ergebnis. Die Regierung konstatiert ebenfalls das Vorhandensein eines fußläufigen Einzugsbereichs und wertet auch die Versorgung der 500 Soldaten in der gegenüberliegenden Allgäu-Kaserne als positiv. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis 11 : 2


Beschluss:
Der Passus in der Begründung wird um die Bodendenkmalpflege ergänzt und die Hinweise entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Erich Nieberle teilt mit, dass der Kreisbaumeister recht hat und man nur dagegen sein kann. 

Beschluss:
Die Grundzüge der Planung wurden ausführlich im Stadtrat hinterfragt und auch die Themenschwerpunkte „Wohnen“ und mögliche Obergeschossnutzungen ausführlich diskutiert. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis 10 : 3



Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und an den Bauwerber weitergeleitet.




Beschluss:
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden dahingehend ergänzt, dass Nachtanlieferungen nicht zulässig sind.
Die Anforderung von R´w = 40 dB wird für den Bauteil B = Baufenster B auch für den nördlichsten Teil der Westseite festgesetzt.
Im Bebauungsplan wird in den schalltechnischen Festsetzungen der Terminus „Bauteil“ durch „Baufenster“ ersetzt.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Beschluss:
Der Vorhabenträger hat bereits ein Baugrund-/Bodengutachten in Auftrag gegeben. Die Niederschlagswasserbeseitigung wird im Zuge der Entwässerungsgenehmigung geregelt.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Einwände werden nicht erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.



Beschluss:
Die Regierung von Schwaben kommt in ihrer landesplanerischen Stellungnahme vom 15 April 2021 zum Ergebnis, dass das Projekt raumverträglich ist. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Informationsfluss und Kontaktaufnahme werden gewährleistet.



Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Brandschutzkonzept wird im Zuge des Bauantrages erstellt werden und an die Stadtwerke übermittelt.

 

Dr. Martin Metzger frägt nach, ob es nicht versickert werden muss. So ist es doch festgelegt.

Armin Angeringer teilt mit, das dies Teil der Vorhabensplanung wird.

Herr Gehring erläutert weiter, dass versickert werden soll, sofern es möglich ist. Das Gutachten dazu ist aktuell aber noch nicht da. Deshalb kann dazu noch keine Aussage getroffen werden.

Beschluss:
Der Vorhabenträger hat bereits ein Baugrund-/Bodengutachten in Auftrag gegeben. Die Niederschlagswasserbeseitigung wird gemäß dem Gutachten und im Zuge des Entwässerungseingabeplans geregelt werden. Auch die Grundwassersituation wird im Zuge dieses Gutachtens eruiert werden. Der Bau von Kellern ist nicht geplant.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


5. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

6. Vorsitzender Maximilian Eichstetter verliest den Verfahrensbeschluss zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße“ (Stand der Planunterlagen: 12.05.2021) mit der Maßgabe, dass das Architekturbüro Meier die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße “ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße“ (Stand der Planunterlagen: 12.05.2021) mit der Maßgabe, dass das Architekturbüro Meier die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße “ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2021 10:00 Uhr