Bebauungsplan Weißensee- See, fünfte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 06.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, und beschloss diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Dies erfolgte in der Zeit von Freitag, 16.04.2021 bis Montag, 17.05.2021

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen siehe Anlage im RIS.

In einem Vorgespräch mit dem Landratsamt Ostallgäu am 01.06.2021 wurde von dort aus darauf hingewiesen, dass zu den wesentlichen Vorgaben der Ausschluss einer dreigeschossigen Wirkung an der Talseite gehört, insbesondere durch Festsetzung einer maximalen Wandhöhe von max. 6,5 m über dem natürlichen Gelände. In der Satzung ist dies unter 8.1 bisher anders geregelt:

Wandhöhe = Als Maß für die Wandhöhe gilt die senkrechte Entfernung von Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) im Erdgeschoss bis Oberkante Dachhaut an der Traufseite, gemessen in der Verlängerung der Außenwand. Die OK FFB darf maximal auf 799,75 m ü NN liegen.
Firsthöhe = Als Maß für die Firsthöhe gilt die senkrechte Entfernung von Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) im Erdgeschoss bis Oberkante First. Die OK FFB darf maximal auf 799,75 m ü NN liegen. 

Das Landratsamt Ostallgäu sieht es als nicht eindeutig genug geregelt, wie weit das Gebäude im Bereich der KG-Ebene aus dem Boden heraussteht.

Zudem wurde empfohlen, einen Ausschluss oder eine Begrenzung auf maximal eine Ferienwohnung festzusetzen (bisher Festsetzung als WR ohne weitere Differenzierung).

Magnus Peresson möchte wissen, wie viel höher das geplante Gebäude zu dem Bestandsgebäude daneben wird.

Herr Haag erläutert, dass man sich am Bestand orientiert hat.

Armin Angeringer erörtert, dass man sonst der Vorgabe vom Landratsamt nachkommen sollte und eine Wandhöhe vom 6,5m.

Herr Haag sagt, dass diese Vorgabe vom Landratsamt weder dem Entwurf entspreche, noch mit den Bauherren abgestimmt wurde. Weiter sollte das Gebäude nicht absichtlich ins Gelände gedrückt werden.

Armin Angeringer schildert, dass dann eine Geländemodellierung gemacht werden muss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter liest die Abwägungen zur Abstimmung vor:



Abstimmungsergebnis 12 : 0


 

Abstimmungsergebnis 10 : 2
   

Abstimmungsergebnis 12 : 0


 Ferienwohnungsnutzung darf max. 30 % der Nutzungsart ausmachen.

Abstimmungsergebnis 11 : 1

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung und weitere Abstimmungen siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Weißensee – See, 5. Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2021, als Satzung.

Beschluss

  1. Abwägung und weitere Abstimmungen siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Weißensee – See, 5. Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2021, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2021 10:00 Uhr