Bebauungsplan Weißensee Brand-Mühlbach und 38. Änderung des Flächennutzungsplanes; Weiterführung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt

Am 26.11.2019 hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Brand-Mühlbach beschlossen, um die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes zu gewährleisten. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch.

In der Sitzung am 13.10.2020 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Vorentwürfe lagen in der Zeit vom 16.11.2020 bis 17.12.2020 öffentlich aus. Nähere Informationen siehe

Aus dem Verfahren ergaben sich notwendige Änderungen mit teilweisen Reduzierungen der Planung. Auf der Grundlage der insoweit angepassten Planung versucht die Betreiberin, die notwendigen Ausgleichsflächen zu erbringen.

Wie zwischenzeitlich durch Beschluss des Stadtrates klargestellt wurde, erfolgt mit dem neuen Ökokonto grundsätzlich keine Bereitstellung von städtischen Flächen für private Maßnahmen mehr.

Die bisherigen Vorschläge der Betreiberin für Ausgleichsflächen wurden seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht akzeptiert. Sollte sich weiterhin keine dahingehende Lösung finden ist die Bauleitplanung nicht umsetzbar und muss eingestellt werden. Ein weiterer Vorschlag befindet sich derzeit in der Klärung. Die notwendige Zahl der Ökopunkte können danach wohl erbracht werden. Noch offen ist die Anerkennung der Art der Fläche.

Es stellt sich insoweit die Frage, ob für die Suche nach Flächen ein weiterer Zeitraum eingeräumt wird bzw. wenn ja wie lange.

Bei der vierten Änderung des Bebauungsplanes Weißensee See (Wohnhausneubau am Zwölferkopfweg) musste ebenfalls ein Ausgleich durch externe Flächen sogar außerhalb des Stadtgebietes erfolgen. Dort ergab sich mit der Verzögerung eine Zeitspanne zwischen den beiden Auslegungszeiträumen von ca. 14 Monaten. Dort wurden allerdings bauherrnseitig keine baulichen oder sonstigen Veränderungen vorgenommen.

Die Einstellung des Verfahrens führt dazu, dass
  • es bei einem nur teilweise genehmigten Umfang der Gebäude und Flächen bleibt,
  • der nicht genehmigte Umfang auch zukünftig nicht genehmigungsfähig sein wird und
  • dahingehend es zu einer Rückbauanordnung der Bauaufsichtsbehörde kommen wird;
  • in der Folge der Betrieb nicht wie bisher aufrecht zu erhalten, sondern u. U. einzustellen ist.


Die Ausschussmitglieder geben in einer kurzen Diskussion ihre Bedenken zu Protokoll. Herr Dr. Böhm sowie Erich Nieberle meinen, dass die Schwarzbauten und die Nichtbeachtung der Baugesetzte hier überwiegend sind, während im Gegensatz andere Ausschussmitglieder für die Erhaltung sind da hier ein wichtiges Angebot für Kinder geschaffen wurde. Nach der Diskussion wird der Beschluss gefasst die Entscheidung auf den 07.09.2021 zu vertagen. Hier soll dann eine endgültige Entscheidung auf Grundlage der Ergebnisse gefällt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt:

  1. Über die Weiterführung oder mögliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens soll in der Sitzung am 07.09.2021 entschieden werden.
  2. Bis dahin soll seitens der Betriebsinhaberin ein reduzierter Bebauungsvorschlag, sowie eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsfläche vorgelegt werden. Im Bebauungsplan wird der bebaubare Bereich entsprechend enger gefasst.
  3. In dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist eine Vertragsstrafe für den Fall weiterer widerrechtlicher Ausführungen aufzunehmen.
  4. Im Vertrag soll zudem die weiter zu treffende Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Füssen über das Areal aufgenommen werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt:

  1. Über die Weiterführung oder mögliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens soll in der Sitzung am 07.09.2021 entschieden werden.
  2. Bis dahin soll seitens der Betriebsinhaberin ein reduzierter Bebauungsvorschlag, sowie eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsfläche vorgelegt werden. Im Bebauungsplan wird der bebaubare Bereich entsprechend enger gefasst.
  3. In dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist eine Vertragsstrafe für den Fall weiterer widerrechtlicher Ausführungen aufzunehmen.
  4. Im Vertrag soll zudem die weiter zu treffende Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Füssen über das Areal aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Datenstand vom 26.07.2021 10:51 Uhr