Bebauungsplan N 74 - Ziegelbergweg Nordwest


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.09.2021 ö beschliessend 2.8

Sachverhalt

Ergebnis einer bisherigen Beratung war die grundsätzliche Zustimmung zu einem Neubau mit zwei viergeschossigen Gebäuden. 

Nach Abstimmung mit dem Kreisbaumeister wurden nun die beiden großen Gebäude um 90° gedreht (Ausrichtung Ost-West statt Nord-Süd). 

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden nun nacheinander mehrere Vorschläge eingereicht.

16.08.2021

  1. Errichtung eines zusätzlichen zweigeschossigen Gebäudes im Hangbereich in zweiter Reihe
  2. Errichtung der beiden großen Wohngebäude mit fünf statt vier Geschoßen

Anmerkung: Bestandsbebauung gelb


Einem maximal zweigeschossigen Gebäude, konzipiert mit Erd- und Dachgeschoß in zweiter Reihe kann zugestimmt werden, ebenso der Drehung der Mehrfamilienhäuser um 90°. Maßstabsbildend hinsichtlich deren Geschossigkeit sind die beiden südlichen Reihen beim „Wohnen im Park“ (Bebauungsplan N 19 - zweite Änderung), weshalb die Obergrenze bei vier Geschoßen liegt. 

30.08.2021

Ein dementsprechend geänderter Plan wurde nachgereicht. 

02.09.2021

Mit dem am 02.09.2021 weiter nachgereichten Entwurf wird ausgeführt, dass sich mit dem fünfgeschossigen Entwurf eine Überschreitung der näheren Bebauung in dem nördlich gelegenen Areal um lediglich 0,25 m Firsthöhe ergibt: 

Beim Vergleich zu berücksichtigen ist, dass die EG-Höhe dabei nach Plan nicht identisch ist und die Baumasse aufgrund des vollständigen Geschoßes gegenüber einem geneigten Dach erkennbar größer ist. Unter Berücksichtigung der Höhenlage, bei der der Bezugsfall um 0,46 m höher liegt, ergibt sich eine um 0,71 m größere Gebäudehöhe. 

Das LRA OAL steht dieser Variante ebenfalls kritisch gegenüber, auch im Bereich des südlichen viergeschossigen Gebäudes, das lt. Vorschlag oberhalb noch einen in der Fläche deutlich reduzierten Aufbau für eine Schwimmbadüberdachung u. dgl. erhalten soll. 

Eine Fünfgeschossigkeit liegt bei dem nördlichen Gebäude im Bereich „Wohnen im Park“ ebenfalls vor; es weist allerdings eine deutliche Entfernung auf. Bei der dortigen Bebauung wurde neben den wirtschaftlichen Erwägungen und dem Beitrag zur Wohnraumversorgung die Lage vor dem Hang berücksichtigt. Ob diese Maßstäbe hier ebenfalls anzusetzen sind, ist abzuwägen. Die Wohnraumversorgung spricht für eine Zulassung wenngleich die Kubatur nahe an der Straße eine deutlich andere Wirkung entfaltet. 

Die Ferienhausnutzung wird bei der Festsetzung als WA in der Satzung entsprechend ausgeschlossen. 

Armin Angeringer übergibt dem Planer Herr Brenner das Wort.

Herr Brenner (Architekten Martin+Brenner) erörtert, dass zwei Füssener Familien auf den o.g. Grundstücken bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen. Da es sich um einen sehr schwierigen Untergrund handelt bei dem viel Torf entsorgt werden muss ist, kann nur ein bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden, wenn das hintere Gebäude mit 4+D (4 Geschosse + Dachgeschoss) errichtet werden kann. Weiter ist ein Flachdach geplant, da eine vollständige Begrünung des Daches, sowie der Westfassaden geplant ist, so dass die Grünentwicklung nicht zerstört wird.

Magnus Peresson möchte wissen wie die Begrünung an der Fassade geplant ist.

Herr Brenner erläutert, dass eine Stahlkonstruktion an der Fassade angebracht wird durch die die Fassade begrünt wird.

Christoph Weisenbach möchte wissen wo genau der Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen geregelt wird, da er in der Satzung dazu nichts gefunden habe.

Armin Angeringer verliest den Teil in der Satzung indem der Ausschluss von Ferienwohnungen festgehalten ist:
Der Ausschluss von Zweitwohnungen wird hingegen im städtebaulichen Vertrag geregelt.

Herr Brenner ergänzt dazu, dass auch von der Bauherrenschaft keine Ferienwohnungen und Zweitwohnungen gewünscht sind. Es sollen 4-Zimmerwohnungen entstehen, da diese auf dem Markt vernachlässigt werden, der Bedarf aber da ist.

Christan Schneider möchte wissen von welchem Quadratmeterpreis hier geredet wird pro Wohnung?

Herr Brenner teilt mit, dass die zur Verfügung stehende Wohnfläche den Preis ausmacht.

Jürgen Doser berichtet, dass es sich um eine alteingesessene Füssener Firma handelt und er ebenfalls den Bedarf nach 3-4 Zimmerwohnungen in Füssen sieht.  Weiter findet er es in dem  Fall gut, das Dach, wie auch die Westfassade zu begrünen und somit den Gebäuden die Massivität zu nehmen. Aus den dargestellten Gründen wird er zustimmen.

Dr. Christoph Böhm ist anderer Meinung und sagt, dass es in der ganzen Gegend kein Flachdach gibt und es somit rausstechen wird. Außerdem   verhockt das Wasser in einem Flachdach, sodass er darum bitten würde eine Umplanung vorzunehmen in ein flachgeneigtes Walmdach.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter, ist der Meinung, dass das Flachdach nicht raussticht, da der Kindergarten, sowie die Erich-Kästner-Schule ähnliche Dächer haben. Weiter berichtet er, dass die Planung nun das Endergebnis durch Besprechungen mit dem Landratsamt, Bauherren und der Verwaltung ist.

Dr. Anni Derday möchte noch die genaue Auslegung von 4+d wissen.

Herr Brenner erläutert, dass das klar im Gesetz definiert ist. Wenn man etwa eine Grundfläche von 500qm hat muss diese mal 0,66 genommen werden und die 330qm ist dann der Wert der als Dachgeschoss bebaut werden darf.
 
Nach kurzer Diskussion formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes N 74 – Ziegelbergweg Nordost für den im beigefügten Plan dargestellten Geltungsbereich. Ziel ist 

  1. die Beseitigung der dortigen Bestandsbebauung,
  2. der Neubau mit zwei Mehrfamilienhäusern mit bis zu vier Geschoßen und eingeschränktem Dachaufbau, Tiefgarage und einem Spielplatz, der nach Maßgabe näherer Regelungen öffentlich benutzbar werden soll, sowie 
  3. in zweiter Reihe einem bis zu zweigeschossigen Gebäude, das als Ferienhaus genutzt werden kann.
  4. Das Vorhaben hat die Kriterien der geplanten Richtlinien zur sozialgerechten Bodennutzung zu erfüllen.

Näheres, einschließlich der Übernahme aller projektbezogenen Kosten ist in einem städtebaulichen Vertrag nach dem Muster für vergleichbare Projekte zu regeln. 
Der Ausschuss billigt im Übrigen den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 02.09.2021 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes N 74 – Ziegelbergweg Nordost für den im beigefügten Plan dargestellten Geltungsbereich. Ziel ist 

  1. die Beseitigung der dortigen Bestandsbebauung,
  2. der Neubau mit zwei Mehrfamilienhäusern mit bis zu vier Geschoßen und eingeschränktem Dachaufbau, Tiefgarage und einem Spielplatz, der nach Maßgabe näherer Regelungen öffentlich benutzbar werden soll, sowie 
  3. in zweiter Reihe einem bis zu zweigeschossigen Gebäude, das als Ferienhaus genutzt werden kann.
  4. Das Vorhaben hat die Kriterien der geplanten Richtlinien zur sozialgerechten Bodennutzung zu erfüllen.

Näheres, einschließlich der Übernahme aller projektbezogenen Kosten ist in einem städtebaulichen Vertrag nach dem Muster für vergleichbare Projekte zu regeln. 
Der Ausschuss billigt im Übrigen den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 02.09.2021 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.09.2021 10:04 Uhr