Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung, Stellplatzablöse, Reichenstraße 14, Fl.Nr. 132, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.09.2021 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS), sowie in den Feststellungen vom 22.07.2021. 

Gemäß den Feststellungen weisen beide Wohnungen im DG bisher keine Genehmigung auf. Gegenstand des aktuellen Antrages ist nur die in den Plänen farbig gekennzeichnete nördliche Wohnung. Für diese ist eine Nutzung als Ferienwohnung angegeben. 

Die andere Wohnung ist nicht näher beschrieben. Eingetragen im Plan ist dort „Zimmer Bestand“. Soweit es sich dort nur um ein Zimmer handeln würde wäre dies baurechtlich verfahrensfrei. Allerdings ist auch eine Küchenzeile eingezeichnet und ein Bad/WC vorhanden. Damit handelt es sich um eine Wohnung, die genehmigungspflichtig ist und für die ein Stellplatznachweis zu führen ist. Die Wohnflächengröße liegt unter 30 qm, weshalb bei auch Dauernutzung ein Stellplatz nachzuweisen ist und unter dieser Voraussetzung eine Ablösung zu dem reduzierten Satz von 1.000 Euro möglich wäre. 

Die beantragte Ferienwohnung ist im Mischgebiet bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. Insoweit ist daher das Einvernehmen zu erteilen. Allerdings ist für diese ebenfalls ein Stellplatz nachzuweisen. Der vorgelegte Mietvertrag ist nach Satzung nicht ausreichend und eine Ablösung für den Zweck als Ferienwohnung nach Satzung ausgeschlossen. Gestalterisch problematisch ist zudem die nötige Konstruktion mit zwei Stufen und Geländer im Dachbereich vor dem Dachflächenfenster im Straßenansichtsbereich. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Anstelle der Lösung mit Dachflächenfenster und der Fluchtwegskonstruktion auf dem Dach würde eine Gaube die grundsätzlich bessere Lösung darstellen. Ohne Stellplatznachweis ist aber eine Genehmigungsfähigkeit gar nicht gegeben.


Andreas Eggensberger warnt ernsthaft davor diese Wohnung als Ferienwohnung anzubieten und fremde Personen hier leben zu lassen.  Es brach in so einem Haus schon einmal ein Feuer aus und nur, weil die Feuerwehr schnell da war, ist nichts Schlimmeres passiert.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zwar zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu einer Abweichung von der Stellplatz- und Baugestaltungssatzung. Damit ist ein räumlicher Stellplatznachweis zu erbringen und der Rettungsweg über Dach ist in einer baulich unauffälligen Form zu lösen. Es wird empfohlen, die Wohnung zur Dauernutzung vorzusehen mit der Möglichkeit der Stellplatzablösung mit 1.000 Euro und den Fluchtweg in Form einer zurückhaltend zu gestaltenden Gaube zu lösen. 

Die Grundstückseigentümerin wird auf die Antragsbedürftigkeit der zweiten DG-Wohnung hingewiesen. Die gleichartige Lösung wird empfohlen (Wohnung zur Dauernutzung und Gaube als Fluchtweg).

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zwar zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu einer Abweichung von der Stellplatz- und Baugestaltungssatzung. Damit ist ein räumlicher Stellplatznachweis zu erbringen und der Rettungsweg über Dach ist in einer baulich unauffälligen Form zu lösen. Es wird empfohlen, die Wohnung zur Dauernutzung vorzusehen mit der Möglichkeit der Stellplatzablösung mit 1.000 Euro und den Fluchtweg in Form einer zurückhaltend zu gestaltenden Gaube zu lösen. 

Die Grundstückseigentümerin wird auf die Antragsbedürftigkeit der zweiten DG-Wohnung hingewiesen. Die gleichartige Lösung wird empfohlen (Wohnung zur Dauernutzung und Gaube als Fluchtweg).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.09.2021 10:04 Uhr