Sanierung des best. Wohnhauses, Erweiterung des Balkons Richtung Süden mit Anbau einer Außentreppe, Anbau einer Dachgaube Richtung Osten, Nutzungsänderung des best. Geräteraumes in Wohnräume, Wachsbleiche 6, Fl.Nr. 1605, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.09.2021 ö beschliessend 3.2.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage, sowie Feststellungen vom 27.08./03.09.2021 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Hinsichtlich der beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan bestehen bereits diverse Präzedenzfälle.

Wesentliche Abweichung ist vorliegend der als Gaube bezeichnete Anbau an der Ostseite. Die Bezeichnung ist nicht zutreffend weil der Bauteil nicht innerhalb der Dachfläche liegt. Es handelt sich vielmehr um eine Art Giebel, der zwar nicht vor die Außenfassade vortritt, aber das traufseitige Dach in dem Bereich komplett unterbricht. 

Innerhalb des Bebauungsplangebietes bestehen bereits eine Reihe von unterschiedlichen Lösungen mit Gauben oder Quergiebeln. Der Planungsvorschlag ist insofern neu als es sich an dieser Stelle um ein sehr flach geneigtes Pultdach bzw. mit 3° Neigung bereits um ein Flachdach handelt und die Breite absolut und im Verhältnis zur Außenwandlänge größer ist als die relevanten Vergleichsfälle:

  • Außenwandlänge:         11,095 m 
  • Breite der „Gaube“:            7,59 m (entspricht ca. 68 % der Wandlänge)

Das Gebäude überschreitet nach vorgelegter Berechnung zwar die Vollgeschoßgrenze im DG nicht; der Bauteil führt in dem Bereich aber zu einer dreigeschossigen Wirkung. Vor dem Hintergrund der zu fördernden Nachverdichtung im Innenbereich und der in sich schlüssigen urbanen Gestaltung erscheint aus Sicht der Verwaltung eine Befürwortung vertretbar.

Allerdings teilte das LRA OAL bei der Vorbesprechung am 02.09.2021 mit, dass diese Dreigeschossigkeit in die Grundzüge der Planung eingreife und die Lösung aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde nicht vertretbar sei. Eine Umplanung mit deutlicher Reduzierung der Breite und Anpassung an die bereits genehmigten Lösungen sei erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Bauherr wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht des LRAes OAL eine Umplanung erforderlich ist. 

Dr. Christoph Böhm nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Bauherr wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht des LRAes OAL eine Umplanung erforderlich ist. 

Dr. Christoph Böhm nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 10:04 Uhr