Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Pfronten über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Pfronten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Pfronten ist an die Stadt Füssen herangetreten, ob der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Füssen nicht auch in  Pfronten den ruhenden Verkehr mit überwachen kann (so wie seit 2012 in Seeg und seit 1. Juni 2021 in Rieden der Fall).

In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Pfronten am 20. Mai 2021 wurde nunmehr der Beschluss gefasst, das kommunale Einvernehmen zur Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Pfronten zu erteilen. Seitens der Gemeinde Pfronten ist für dieses Jahr zunächst einmal vorgesehen, den ruhenden Verkehr auf dem öffentlichen Parkplatz an der Breitenbergbahn zu überwachen.

Voraussetzung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Pfronten analog der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden Seeg und Rieden. Nach Beschlussfassung in den beiden Gremien muss die Zweckvereinbarung nach § 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich vom Landratsamt Ostallgäu genehmigt werden. Ein Entwurf dieser Zweckvereinbarung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Der kommunale Ordnungsdienst sieht sich in der Lage, die Überwachung in Pfronten bzw. in diesem Jahr den Parkplatz an der Breitenbergbahn durchzuführen und stimmt diesem zu.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Pfronten und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Pfronten durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Pfronten und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Pfronten durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2021 10:00 Uhr