Neubau einer Wohnanlage - Floßergasse 22 in Füssen Vergaben von Fachplanerleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 27.04.2021 das Büro Studio Rauch Architektur aus München als ersten Preisträger des durchgeführten Realisierungswettbewerbs „Floßergasse“ mit der Planung für den Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen beauftragt. Die Beauftragung zur Objektplanung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen Baufreigabebeschluss. Gleichzeitig hat der Stadtrat am 27.04.2021 die Verwaltung mit der Durchführung der Fachplanerauswahlverfahren beauftragt, um das Planungsteam aus Objekt- und Fachplanern zusammenzustellen.

Um den weiteren zügigen Planungsfortgang und ebenfalls die Antragstellung auf Fördermittel (KommWFP) bei der Regierung von Schwaben zu stellen ist es nun notwendig, dass die Beauftragung der weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen erfolgt. Diese sind u.a. als Zulieferer der Gewerkkosten, welche zwingender Bestandteil des Zuwendungsantrages sind.

Eine getrennte Berechnung des Auftragswertes nach Fachdisziplinen und Prüfung, ob der EU-
Schwellenwert (VgV = 214.000,- EUR netto) überschritten wird, führt im Ergebnis dazu, dass keine der nachfolgend aufgeführten, erforderlichen Planungs- und beratende Leistungen EU-weit auszuschreiben ist.

EU - Unterschwellenbereich
Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hinblick auf die Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen spricht viel dafür, dass im Gegensatz zu der bisher üblichen Vorgehensweise, ob die anstehenden Fachdisziplinen national oder europaweit zu vergeben sind, eine Aufsummierung der Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen vorzunehmen ist und deren Summe (und nicht die jeweiligen Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen jeweils getrennt) mit dem EU-Schwellenwert zu vergleichen ist. Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen EU-weit auszuschreiben wären.

Die Europäische Kommission hat hierüber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Eine abschließende rechtliche Würdigung ist derzeit aber noch ausstehend!

Dementsprechend wurde im Rahmen nach den verbindlichen Vergabegrundsätzen des Bayerischen Staatsministerium (§ 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik) mehrere geeignete Ingenieurbüros im EU - Unterschwellenbereich zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungs- und Beratungsleistungen angefragt.

Getätigte Vergaben
Die Vergaben der Planungs- und Beratungsleistungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters und ergeben sich wie folgt:

Tragwerksplanung
Die Ausschreibung der Tragwerksplanung erfolgte über die Zentrale Vergabestelle KDZ Oberland.
Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Die Angebotseröffnung fand am 21.05.2021 statt. Zu diesem Termin lag lediglich ein Angebot vor. Aufgrund formaler Gründe konnte das Angebot nicht gewertet werden, somit musste die Ausschreibung aufgehoben werden, da kein wertbares Angebot vorliegt.

Anschließend wurde die erneute Ausschreibung durch den FB 31-Hochbau direkt eingeleitet. Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zwei Büros haben aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die die Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Geiger – Fischer aus 86199 Augsburg vergeben.

Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär
Die Ausschreibung der Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär erfolgte über die Zentrale Vergabestelle KDZ Oberland. Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Die Angebotseröffnung fand am 21.05.2021 statt. Zu diesem Termin lagen zwei Angebote vor.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die die Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär an das Ingenieurbüro Hirdina aus 87488 Betzigau vergeben.

Fachplanung Elektrotechnik
Die Ausschreibung der der Fachplanung Elektrotechnik erfolgte über die Zentrale Vergabestelle KDZ Oberland. Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Die Angebotseröffnung fand am 21.05.2021 statt. Zu diesem Termin lagen zwei Angebote vor.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die die Fachplanung für Elektrotechnik an das Ingenieurbüro Rebholz aus 86154 Augsburg vergeben.

Bauphysik – Schallschutz – Energiebilanzierung
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Beratungsleistung Bauphysik an das Ingenieurbüro hils consult gmbh aus 86916 Kaufering vergeben.

Baulicher Brandschutz – Brandschutzkonzept
Es wurden drei Büros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Beratungsleistung Brandschutzplanung an das Büro PYRIT Brandschutz Sachverständigen GmbH aus 87439 Kempten vergeben.

Geotechnik – Baugrunduntersuchungen
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Beratungsleistung Geotechnik an das Ingenieurbüro BLASY + MADER GMBH aus 82279 Eching am Ammersee vergeben.

Kosten
Mit der Beauftragung der zum jetzigen Stand notwendigen Planungs- und Beratungsleistungen werden folgende Honorarkosten in den Leistungsphasen 1-3 HOAI anfallen:

Planungsdisziplin (Auftragnehmer)        Vorläufige Honorare gerundet
       
Objektplaner (Architekt - Studio Rauch)
52.000.- €
Freianlagenplanung (Architektin - M. Maier)
16.000.- €
Tragwerksplanung – Statik (Geiger-Fischer)
14.500.- €
Planung Heizung – Lüftung – Sanitär (Hirdina)
17.000.- €
Planung Elektrotechnik (Rebholz)
11.000.- €
Bauphysik - Schallschutz - Energiebilanzierung (Hils Consult)
8.000.- €
Baulicher Brandschutz - Brandschutzkonzept (Pyrit)
5.500.- €
Geotechnik – Baugrunduntersuchungen (Blasy + Mader)
5.000.- €
       
Summe inkl. 19% MwSt. der Leistungsphasen 1-3        rd. 129.000.- €

Die Honorarkosten wurden auf Grundlage der im Realisierungswettbewerb genannten anrechenbaren Kosten ermittelt. Durch zusätzliche Leistungen oder notwendige Umplanungen können sich weitere Honorarkosten ergeben.

Das tatsächliche Honorar ermittelt sich aus dem noch zu fassenden Stadtratsbeschluss zur Entwurfsplanung, Abschluss der Leistungsphase 3, und der daraus resultierenden Kostenberechnung.

Grobterminplan
Nach Beschluss vom 27. April 2021 konnte nun das vorläufige Planerteam zusammengestellt werden. Die Vorentwurfsplanung könnte demnach bis Oktober/ November 2021 vorliegen, sodass Ende 2021 die Entwurfsplanung und ein Baufreigabebeschluss durch den Stadtrat erfolgen könnte.

Nach der Schaffung des Baurechts, dem Vorliegen der Baugenehmigung, der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und der Ausschreibung könnte dann Mitte 2022 ein Baubeginn erfolgen.

Datenstand vom 03.08.2021 10:00 Uhr