Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 33 Wohneinheiten, Hiebelerstraße 1-11, Fl. Nr. 1066/4, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt am 04.05.2021 die Weiterentwicklung des Projektes auf Grundlage der Variante 1 mit 4 Vollgeschossen und Flachdach. Die eingereichte Bauvoranfrage stellt 3 Wohngebäude mit jeweils 4 Vollgeschossen und Flachdach dar.

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Von der Genehmigungsbehörde werden die 4 Geschosse kritisch gesehen, da sich in der Umliegenden Bebauung vorwiegend 3- geschossige Bauten + DG befinden. Für den 4-geschossigen Bau in der Kager Str. gibt es einen Bebauungsplan. 

Höhe der 3-geschossigen Bauten in der Umgebung         13,50  m bis Satteldach
Höhe Kagerstr. 1 (Bebauungsplan)                                13,00 m bis OK Flachd.        
Höhe Geplante Bebauung                                        13,00 m bis OK Flachd.                                
Im Wesentlichen fehlt der Verwaltung bei dem Bauantrag der Nachweis von 30 Stellplätze. Da keine Tiefgarage dargestellt ist, die bei mehr als fünf Wohnungen zu errichten ist, und insgesamt 63 Stellplätze nachzuweisen sind, fehlen nach Abzug der 33 dargestellten Stellplätze, 30 Stellplätze. Weiterhin ist aus dem Lageplan nicht klar erkennbar, wieviel Zufahrten auf dem Grundstück geplant sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Anspruch auf nur eine Zufahrt von max. 6m Breite besteht. 

Auch ist   die Fahrgassenbreite bei den im Plan dargestellten Stellplätzen mit 6 m erforderlich. Bei Vorlage des Bauantrages ist dann auch Auskunft über die Befestigungsart anzugeben.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, spätestens aber bei der Einreichung der Baueingabeplanung ist der Stellplatznachweis zu führen.  

  1. Des Weiteren soll bei der späteren Baueingabeplanung eine Regelung angestrebt werden, die eine Nutzung bzw. Vermietung der Wohnungen als Ferienwohnung ausschließt (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag / Verpflichtungserklärung / dingliche Sicherung). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.12.2021 13:42 Uhr