Antrag auf Erteilung einer Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, Anbringen von Photovoltaikmodulen, Prinzregentenplatz 2 und 4, Fl. Nrn. 526 und 521, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

In der Sitzung am 07.09.2021 hat der Ausschuss beschlossen: 

Vorbehaltlich der noch fehlenden Beurteilung durch die Untere Denkmalschutzbehörde beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das kommunale Einvernehmen zu der beantragten Abweichung zu erteilen. Dem Ausschuss ist in der Sitzung am 05.10.2021 zu berichten, welches Ergebnis vorliegt. Ohne Ergebnis oder im Fall der Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt, danach den Bescheid über die isolierte Abweichung zu erteilen. 

Eine Stellungnahme bzw. Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde liegt bislang nicht vor.

Im Rahmen eines Ortstermins mit den Vertretern der Denkmalpflege am 28.09.2021 in anderer Sache wurde die Planung erörtert. Bedenken wurden geäußert im Hinblick auf
  • die Aufbauhöhe in Verbindung mit der Entfernung zum Dachrand, 
  • die nicht rechtwinklige Ausführung und
  • die nicht maßstabsgetreue Plandarstellung.

Es wurde eine ergänzende Stellungnahme der ausführenden Firma eingeholt, die folgenden Aussagen enthält:

  • Die maximale Aufbauhöhe der PV-Anlage Oberkante Falz und Oberkante Modul beträgt 10 cm.
  • Die PV-Anlage wird so aufgebaut, dass wir einen Abstand zwischen Modul und Schneefang von 20 cm einhalten. Gesamtabstand von PV-Anlage zu Dachkante ca. 40-50 cm.
  • Eine rein quadratische Auslegung ist bei diesem Dach aus wirtschaftlicher-, sowie montagetechnischer Sicht nicht sinnvoll und umsetzbar.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Aufbauhöhe von 10 cm vertretbar, auch in Kombination mit einem Abstand von 40 bis 50 cm zum Dachrand. Bei konsequent rechtwinkliger Ausführung reduziert sich die Zahl der Module um ca. 40% (siehe Anlage im RIS). Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit sind damit glaubhaft. 
Eine gewisse Verbesserung der Form der jeweiligen Fläche erscheint noch erreichbar. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Stellungnahme bzw. Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht vorliegt. Entsprechend des Beschlusses vom 07.09.2021 wird die Verwaltung beauftragt, den Bescheid über die - ohne Module auf dem Zwischenbau - beantragte Abweichung von der Baugestaltungssatzung zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Stellungnahme bzw. Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht vorliegt. Entsprechend des Beschlusses vom 07.09.2021 wird die Verwaltung beauftragt, den Bescheid über die - ohne Module auf dem Zwischenbau - beantragte Abweichung von der Baugestaltungssatzung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.12.2021 13:42 Uhr