Errichtung von Metallrahmen zur Befestigung von Werbebannern, Augsburger Straße, Fl. Nr. 1374/2, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.4.1

Sachverhalt

Die Antragstellerin möchte in der Summe drei Metallrahmen zur Aufhängung von großen Werbebannern für ihre Veranstaltungen wie Musicals und von DIN A1  Plakaten für ihre kleineren Veranstaltungen dauerhaft auf drei verschiedenen städtischen Grundstücken jeweils ungefähr an nördlichem, westlichem und östlichen Ortseingang platzieren. Siehe zwei weitere Bauanträge und Tagesordnungspunkte dazu. Die Größe eines Metallgestelles ist 4,50 m Breite und 4,00 m Höhe inkl. der Aufständerung. Der zu behängende Innenrahmen hat eine Größe von ca. 3,70 m Breite und 2,70 m Höhe. Die Metallstützen sollen in jeweils zwei ortsfeste Betonfundamente gesetzt werden. Siehe beigefügte technische Zeichnung und Lageplan.

Standort Augsburger Straße, Flnr. 1374/2 Gemarkung Füssen: am Verkehrskreisel

An diesem Standort am Verkehrskreisel am nördlichen Ende der Augsburger Straße (Flurstück FlNr. 1374/2 der Gemarkung Füssen), soll ein Metallrahmen parallel zum Straßenverlauf zwischen den vorhandenen Sträuchern mit deren Erhalt aufgestellt werden, so dass von Norden kommende Autofahrer auf das Großbanner zufahren und es gut sehen können. Die Einbetonierung muss auf dem städtischen Grundstück und nicht auf dem Bundesstraßengrundstück erfolgen.

Zu diesen und zu den weiteren Tagesordnungspunkten entwickelte sich nicht nur eine grundsätzliche Diskussion über die Standorte, sondern auch generell über die Zulassung solcher Werbeanlagen (einschl. der vertraglichen Sicherung).

Andreas Eggensberger beantragt sodann zu diesem und den weiteren ähnlichen Anträgen in den folgenden Tagesordnungspunkten über die Anbringung der Werbeanlagen nicht abzustimmen und die Tagesordnungspunkte (TOP 4.4.1. – 4.4.3.) abzusetzen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Metallrahmens zur Aufhängung von großen Werbebannern zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen wie Musicals und zur Plakatierung ihrer kleineren Veranstaltungen an diesem Standort auf städtischem Flurstück Flnr. 1374/2 Gem. Füssen an der Augsburger Straße am Verkehrskreisel zwischen den vorhandenen Sträuchern wird erteilt unter der Voraussetzung, dass die Einbetonierung auf dem städtischen Grundstück erfolgt.

Beschluss

Dem Antrag von Andreas Eggensberger auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 4.4.1 – 4.4.3 von der Sitzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2021 13:42 Uhr