Bebauungsplan Vorderegger Weg Ost; Billigung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.11.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss behandelte am 04.02.2020 den Antrag auf Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 29 Stellplätzen sowie 15 Stellplätzen“ auf der östlichen freien Fläche am Vorderegger Weg. Zuvor erfolgte eine Ortsbesichtigung und die Vorlage eines auch hinsichtlich der Topographie detailliert ausgearbeiteten Modells. Beschluss:
„Das kommunale Einvernehmen kann zu der eingereichten Planung aufgrund des Klageverfahrens gegen die Widmung des Vorderegger Weges nur in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauwerber ein Gespräch zu führen bezüglich der Umplanung zur Reduzierung der Gebäudegröße und im Hinblick auf die Stellplätze und den Antrag nach Klärung der Erschließung und zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes neu einzureichen. Alle projektbezogenen Kosten sind wie in solchen Fällen üblich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller zu übernehmen. Evtl. anwendbare Kriterien in Zusammenhang mit der sozialgerechten Bodennutzung sind zu beachten.“
Der Planer stellte namens des Bauherrn mit Schreiben vom 28.02.2020 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.02.2021 einen einfachen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Vorderegger Weg Ost“ aufzustellen, sowie den Erlass einer Veränderungssperre. Ziel ist vorrangig die Entwicklung einer Wohnbebauung mit auf dem hängigen Gelände vertretbaren Gebäudegrößen und Wandhöhen. Mit dem Grundstückseigentümer sollen die Gespräche weitergeführt werden, um nach Möglichkeit eine abgestimmte Planung zu erreichen: Weiterverfolgt werden soll der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur zumindest teilweisen Übernahme der Planungskosten und Regelung der sozialgerechten Bodennutzung.

Die Gespräche wurden fortgeführt und eine reduzierte Planung mit zwei Mehrfamilienhäusern mit je fünf Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage, sowie an der Nordseite ein Einfamilienhaus vorgelegt. Für diese Lösung wurde nun der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgelegt. 

Von entscheidender Bedeutung ist die Begrenzung der Wand- und Gebäudehöhe an der Ostseite auf ein vertretbares Maß. Dazu dürfen die Häuser an dieser Stelle nur mit zwei Geschoßen und dem zusätzlichen Dachgeschoss in Erscheinung treten. Mit der geplanten Quergiebellösung (siehe Begründung) stellen die Dachgeschoße Vollgeschoße dar. Um klarzustellen, dass das dritte Vollgeschoß nur im DG zulässig ist, ist die Festsetzung III (Vollgeschoße) noch in II+D zu ändern, mit der Ergänzung, dass das DG als Vollgeschoß zulässig ist. Seitens des Landratsamtes wird daneben vorgeschlagen, die maximale Wandhöhe auf das natürliche Gelände zu beziehen. Die talseitige Anböschung ist zwingend herzustellen. 

Die Satzung führt Herr Müller von abtplan nun näher aus:




Herr Müller fast daher nochmal zusammen, dass jedes der 3 Baugrundstücke maximal 300qm Grundfläche, sowie 3 Geschosse haben dürfen.

 
Dr. Christoph Böhm hackt bei der Geschossigkeit nochmal nach und möchte wissen, von welcher Seite diese berücksichtigt wird.

Herr Müller erläutert das die 3 Geschossigkeit auf der Ostseite sichtbar ist.

Armin Angeringer fügt noch hinzu, dass das 3. Geschoss das Dachgeschoss ist. Daher wäre zur Klarstellung besser II+D festzuhalten, sowie es auch vom Landratsamt vorgeschlagen wird.

Andreas Eggensberger möchte noch wissen, ob faktisch nur eine Tiefgarage möglich ist oder die Stellplätze auch anderweitig auf dem Grundstück nachgewiesen werden können.

Armin Angeringer teilt mit, dass nur ein Nachweis in der Tiefgarage möglich ist und es keine andere Möglichkeit auf dem Grundstück gibt.


Nachdem keine weiteren Fragen eingehen liest Herr Müller den Satzungsbeschluss zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes mit der Maßgabe, 

  1. die Festsetzung III noch in II+D zu ändern, mit der Ergänzung, dass das DG als Vollgeschoß zulässig ist,
  2. die maximale Wandhöhe auf das natürliche Gelände zu beziehen,
  3. in der Begründung aufzuführen, dass es sich um ein Verfahren nach § 13b BauGB handelt (nicht § 13a)

und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Aufgrund kurzer Abwesenheit von Vorsitzenden Maximilian Eichstetter übernimmt der 2. Bürgermeister Christian Schneider den Vorsitz.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes mit der Maßgabe, 

  1. die Festsetzung III noch in II+D zu ändern, mit der Ergänzung, dass das DG als Vollgeschoß zulässig ist,
  2. die maximale Wandhöhe auf das natürliche Gelände zu beziehen,
  3. in der Begründung aufzuführen, dass es sich um ein Verfahren nach § 13b BauGB handelt (nicht § 13a)

und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Aufgrund kurzer Abwesenheit von Vorsitzenden Maximilian Eichstetter übernimmt der 2. Bürgermeister Christian Schneider den Vorsitz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.12.2021 15:43 Uhr