Antrag auf Einleitung der erforderlichen Bauleitplanung: Teilabbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau von drei Ferienwohnungen, einer Betriebsleiterwohnung und Nebenanlagen, Augsburger Straße 37, Fl.Nr. 1386, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.11.2021 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller hat 2017 den Hof übernommen und betreibt diesen

(Auszug aus dem Antrag).

Es wird weiter näher beschrieben, in welcher Form eine Angebotsverbesserung in qualitativer Hinsicht geplant ist. 

Die bauliche Umsetzung ist ab Herbst 2022 geplant.

Hinsichtlich der Ziele des Beherbergungskonzepts ist von einer Übereinstimmung auszugehen.


Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu soll dort eine frühzeitige Vorabklärung erfolgen, welche Maßnahmen grundsätzlich möglich sein werden. Für fraglich erachtet wurde die Ausdehnung nach Westen (Reitplatz, Maschinenstadel, Stellplätze). 

Dr. Martin Metzger möchte, ob es als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt ist. Weiter möchte er wissen, wie das Landratsamt zu den neu geplanten Gebäuden in der Grünfläche steht, die Reithalle gehört nach vorne und nicht ins Tal hinein.

Armin Angeringer erläutert, dass der jetzige Eigentümer keine Privilegierung hat und daher auch die Einleitung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig wird. 

Jürgen Doser erläutert, dass es ein einmaliges Angebot ist, mitten in der Stadt Urlaub auf dem Bauernhof machen zu können. Außerdem gibt es diesen Betrieb schon seit Jahrzehnten, daher ist es wichtig, dass er gehalten werden kann.

Auch Andreas Eggensberger sagt, dass grundsätzlich diese Art von Betrieb zu befürworten ist, da es auch im Beherbergungskonzept festgehalten wurde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet die vorgelegte Planung in grundsätzlicher Form und beschließt, zu dessen Umsetzung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und falls erforderlich den Flächennutzungsplan zu ändern, soweit wie in solchen Fällen üblich ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, nach welchem alle projektbezogenen Kosten vom Bauherrn übernommen werden. Eine Vorabklärung der geplanten Einzelmaßnahmen mit dem Landratsamt Ostallgäu ist vorzunehmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet die vorgelegte Planung in grundsätzlicher Form und beschließt, zu dessen Umsetzung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und falls erforderlich den Flächennutzungsplan zu ändern, soweit wie in solchen Fällen üblich ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, nach welchem alle projektbezogenen Kosten vom Bauherrn übernommen werden. Eine Vorabklärung der geplanten Einzelmaßnahmen mit dem Landratsamt Ostallgäu ist vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.12.2021 15:43 Uhr