Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus, Simpert-Kramer-Straße 26, Fl.Nr. 288/24, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.11.2021 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

1995 wurde das Wohnhaus erstmalig mit einer größeren Zahl an Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigt. 

Talseitig lagen bereits Geländeveränderungen vor. Nach den Plandarstellungen handelte es sich aber um ein zweigeschossig in Erscheinung tretendes Gebäude. 

Die nun eingereichten Pläne stellen in den Ansichten nach Beschrieb den Bestand dar. In der hangseitigen Nordostansicht ist das Gebäude abweichend von den Plänen aus 1995 nahezu vollständig als dreigeschossig dargestellt. Die UG-Ebene wurde offensichtlich weiter freigelegt als ursprünglich genehmigt. Dies führt zu einer erheblichen optischen Massivität des ohnehin sehr großen Gebäudes. Zudem wurden andere Details der Fassaden anders ausgeführt 

Die Detailabweichungen des neuen Wintergartens wären für sich betrachtet und im Übrigen vertretbar. Dadurch, dass damit die überdimensionale vorbeschriebene Massivität noch einmal vergrößert wird liegt aus Sicht der Verwaltung eine städtebauliche Vertretbarkeit der Abweichungen nicht mehr vor. Das Landratsamt Ostallgäu sieht dagegen eine getrennte Betrachtung gerechtfertigt, wonach der Wintergarten als vertretbar eingestuft werden kann und die Freilegung separat zu beurteilen ist. 

Wie die Prüfung von Präzedenzfällen mittlerweile ergeben hat liegt an mindestens einem Gebäude im Baugebiet (Haus Nr. 47) eine ähnliche Situation beim Kellergeschoß vor (Erteilung des kommunalen Einvernehmens mit Beschluss vom 02.07.2019). Allerdings liegt dort die Freilegung in einem rückwärtigen Bereich, dessen Sichtbarkeit stärker eingeschränkt ist.

Gemäß den Feststellungen wird offensichtlich das städtische Grundstück Fl.Nr. 288/22 teilweise mit genutzt. Dazu ist außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens noch eine privatrechtliche Klärung geboten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu dem Wintergartenanbau nicht zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu dem Wintergartenanbau nicht zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2021 15:43 Uhr