Umnutzung Lagerhalle zu Fahrradgeschäft mit Fahrradverleih, Augsburger Straße 39, Fl.Nr. 1374/4, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.11.2021 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Der beantragte Betrieb besteht bereits. In den eingereichten Plänen ist die Ausstellungsfläche der Fahrräder im Hofbereich nicht dargestellt.

Die unmittelbare gewerbliche Nutzung auf dem Anwesen ist als nicht störend einzustufen; nach den vorliegenden Informationen parken jedoch Kunden, die ein Fahrrad mieten und damit vor Ort zu einer Tour aufbrechen vielfach im benachbarten Wohngebiet, weil hierfür auf dem Grundstück keine Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Zwar besteht in dem betroffenen Wohngebiet kein Parkverbot, allerdings ist hinsichtlich dieser Auswirkung die Nutzung als störend einzustufen. 

Nachdem im WA lt. Bebauungsplan nur nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden können könnte in Betracht gezogen werden, dies dieser Ausnahme entgegen zu halten werden, soweit nicht eine andere Lösung gefunden wird. Allerdings wird das Landratsamt Ostallgäu dies nicht mittragen. Als mögliche Lösung könnte gefordert werden, dass der Betriebsinhaber Kunden, die ihren PKW länger stehen lassen wollen auf den Parkplatz beim Friedhof verweist, wobei die Nutzungskonditionen näher festzulegen wären. 

Insoweit liegt bereits nach der unmittelbaren Berechnung des Stellplatzbedarfs nach der gewerblichen Nutzfläche ein Defizit von einem frei anfahrbaren Stellplatz entgegen. Dieser fehlende Stellplatz könnte räumlich untergebracht werden (z.B. vor dem Raum „Waschen“ parallel zum Stellplatz 5). Allerdings erhöht sich das rechnerische Defizit voraussichtlich bei Einzeichnung der Außenausstellungsfläche weiter. 


Martin Dopfer erkundigt sich, ob es hier gleich wie in Hopfen ist, dass wenn der Parkplatz voll ist man trotz Parkkarte Pech hat und dann dort nicht parken kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht dies.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

a, Auf dem Grundstück ist mindestens ein zusätzlich frei anfahrbarer Stellplatz nachzuweisen. 
    Darüber hinaus ist die Außenausstellungsfläche im Antrag und im Außenanlageplan zu 
    ergänzen, wenn sie beibehalten bleiben soll und bei der Stellplatzberechnung zusätzlich zu 
    berücksichtigen. 

b, Als Lösung für die Kunden, die ihren PKW länger stehen lassen wollen wird folgende
    Nutzungskonditionen festgelegt: Es sind 5 Jahresparkkarten zu je 360,00 Euro für jedes Jahr 
    vom Bauwerber zu erwerben, um den Kunden die Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz beim 
    Friedhof zu geben. Eine schriftliche Bestätigung, dass der Bauwerber mit diesen Nutzungs-
    konditionen einverstanden ist, ist anzufordern.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

a, Auf dem Grundstück ist mindestens ein zusätzlich frei anfahrbarer Stellplatz nachzuweisen
    Darüber hinaus ist die Außenausstellungsfläche im Antrag und im Außenanlageplan zu 
    ergänzen, wenn sie beibehalten bleiben soll und bei der Stellplatzberechnung zusätzlich zu 
    berücksichtigen. 

b, Als Lösung für die Kunden, die ihren PKW länger stehen lassen wollen wird folgende
    Nutzungskonditionen festgelegt: Es sind 5 Jahresparkkarten zu je 360,00 Euro für jedes Jahr 
    vom Bauwerber zu erwerben, um den Kunden die Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz beim 
    Friedhof zu geben. Eine schriftliche Bestätigung, dass der Bauwerber mit diesen Nutzungs-
    konditionen einverstanden ist, ist anzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.12.2021 15:43 Uhr