In einer Bürgeranfrage wird ein Haltverbot für den westlichen Abschnitt Westseite Welfenstraße gefordert, da es dort ständig zu Verkehrsbehinderungen/-gefährdungen kommt.
Dort ist die Straße am engsten, auch die Sicherung des Radverkehrs aufgrund der immer breiteren SUVs, Verkehr von Schulbussen, Kleinlaster oder Kleintransportern der Lieferdienste.
Die einzige Lösung der Problematik erscheint ein eingeschränktes Haltverbot, was den
Anwohnern trotzdem das Be-/Entladen vor den Hauseingängen erlaubt.
Parken ist auf der Rückseite der Häuser auf den ausgewiesenen und vorhandenen privaten Grundstücken und Stellplätzen möglich.
Die Polizeiinspektion Füssen unterstützt ein eingeschränktes Haltverbot in diesem Abschnitt nach Rücksprache umfänglich.
Nachdem ein Haltverbot über die gesamte Länge keinen Sinn macht, befürworten wir mittig des ca. 120 m langen Abschnitts eine Ausweichfläche mit einem eingeschränkten Haltverbot zu schaffen. Die Fläche soll ca. 20-25 m Länge betragen.
So kann eine zusätzliche Ausweichfläche geschaffen werden und zugleich Parkplätze erhalten bleiben.
Thomas Meiler fragt nach, warum nur ein eingeschränktes Haltverbot geplant ist, es sollte ein absolutes Haltverbot gemacht werden.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass man dadurch den Anwohner die Möglichkeit geben möchte kurz vor der Haustüre z.B. zum Ausladen der Einkäufe halten zu können und verliest den Beschlussvorschlag: