Verkehrsregelung Faigele-, Wolkenstein- und Schalkweg nach einjähriger Probephase -Einbahnregelungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.12.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss in der Sitzung am 17. November 2020 eine zuvor im Rahmen eines Bürgerworkshops von der Mehrheit der beteiligten Anwohner gewünschte Umdrehung der Einbahnstraßenregelung für den 
Faigele- und Wolkensteinweg mit Zufahrt vom Schwedenweg für eine Testphase von 
einem Jahr.
Für den Schalkweg wurde die ursprüngliche Regelung der Einbahnrichtung beibehalten.
Hier ist die Ausrichtung der Grundstücke und Garagenzu-/ausfahrten planerisch von Westen her ausgerichtet, eine Umdrehung der Einbahn von daher nicht sinnvoll.

Die Thematik beschäftigte den Stadtrat bereits mehrmals, zuletzt wurde zu den geltenden
Einbahnstraßenregelungen sowie verkehrsberuhigtem Bereich noch ein Verbot für Kraftfahrzeuge „Anlieger frei“ beschlossen.
Im Übrigen sind bei weitem noch nicht alle Grundstücke bebaut.

Insgesamt weisen die drei, ca. 100 m langen besagten Straßen überwiegend ein sehr geringes Verkehrsaufkommen auf, dass in Zeiten mit Sport- bzw. Skateplatzbetrieb das ein oder andere Fahrzeug auch unerlaubt eine der Straßen befährt ist in der Praxis wie andernorts zu beobachten, weshalb noch zusätzlich der ein oder andere Pflanztrog als Hindernis aufgestellt wurde.
Mit der Einführung einer Gebührenpflicht sollte sich der Parksuchverkehr zum Schwedenweg
zwangsläufig verringert haben.

Eine stichprobenartige Verkehrszählung am 4. Februar 2021 über 4 Stunden ergab im
Ergebnis jeweils nur 3 Fahrzeuge/Stunde, im Schalkweg nur 2 Fahrzeuge/Stunde in 
den drei Straßen.

Leider wird seitens der Anlieger ausschließlich Kritik an allen bisher beschlossenen Maßnahmen geübt, dies betraf sowohl die über das Maß Einbahnstraße und verkehrsberuhigter Bereich hinaus beschlossene Fahrverbot ausgenommen Anlieger,
die aufgestellten Blumentöpfe oder nun einjährige Testphase die aus Sicht der Anlieger nun aktuell wiederum als erfolglos bezeichnet wird.
Ferner haben die Anwohner einen zunächst angedachten Einbau von Bodenschwellen selbst verworfen, ebenso den Einbau von Pflasterstreifen aus Lärmschutzgründen.
Des Weiteren wurde ein Parkplatzschild mit Zusatz 300 m an der Hochstiftstraße angebracht, welches Verkehrsteilnehmer über die Hochstiftstraße zum Schwedenweg leitet.
Auch wurde an der Einmündung Hochstiftstraße/Schwedenweg ein gelber Richtungswegweiser „alle Richtungen“ angebracht, obwohl das bestehende Verkehrszeichen „Sackgasse“ Schwedenweg dies signalisiert.

Eine nun wiederum beantragte Sackgassenregelung durch Pfosten oder gar Schrankenanlagen wurde in der Vergangenheit bereits wiederholt abgelehnt.
Stellungnahmen von Feuerwehr, Einsatz- und Rettungsdienst liegen vor.



Beschluss vom 19.3.2019:
Die neuerlich beantragte Sperrung des Faigeleweges mittels Sperrbaken o.ä. wird mangels Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit abgelehnt.
Der Verkehrsausschuss betrachtet den Antrag als ausreichend und abschließend umgesetzt.

Straßen werden zur Erschließung von Baugebieten gebaut, eine Abwälzung bzw. Verlagerung auf andere Straßen sollte nicht erfolgen.
Grundsätzlich gilt es die Interessen der Allgemeinheit vor den Interessen Einzelner zu berücksichtigen.
Eine Absperrung in Form von Pfosten oder gar Schranken würde der straßenrechtlichen Widmung von Ortsstraßen widersprechen und ist unzulässig.
Dies ist nur für Privatstraßen denkbar und eine Anliegerseite hat bereits Wendemanöver auf eigenem Grund ausgeschlossen.

Andreas Rösel erläutert, dass am heutigen Nachmittag noch ein Ortstermin mit den Anwohnern stattfand und sich bei diesem Termin herausstellte, dass ein Anwohner nicht einverstanden ist und dies bisher nicht offen kommuniziert wurde. Weiter teilt er mit, dass weitere Umdrehungsversuche sein gelassen werden und in allen drei Straßen kleinere Blumenkübel hingestellt werden zur Geschwindigkeitsreduzierung und zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsmessgerät in den Straßen immer mal wieder aufgestellt. Außerdem wurde die Straßenführung so in der Bauleitplanung festgelegt und da hat man einen Vertrauensschutz als Anwohner drauf.

Martin Dopfer erkundigt sich was gegen eine Sackgasse spricht. Außerdem rät er zwingend davon ab den Schalkweg anders zu regeln. Alle drei Straßen sollten gleich geregelt sein.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass man für eine Sackgasse einen Wendehammer bräuchte.

Ilona Deckwerth berichtet, dass man damals beim Bauleitverfahren bei der „C-Lösung“ hätte bleiben sollen, auch wenn dadurch weniger Grundstücke zum Verkauf gestanden hätten.

Thomas Meiler stimmt Herrn Dopfer zu. Weiter berichtet er, dass es sich um eine reine Anwohnerstraße handelt und nicht um eine Erschließungsstraße und deshalb eine Schranke angebracht werden sollte, diese ließ sich mit einem Klick leicht für Rettungsfahrzeuge öffnen und schreckt andere ab. Er bittet um Prüfung durch die Verwaltung welche Hürden das Landratsamt hier auferlegt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass es sich bei der Weidachstraße ebenfalls um eine Anliegerstraße handle. Anlieger ist man auch wenn man mit dem Auto zur Weidachturnhalle fährt. Eine Schrankenanlage wird nicht gemacht, da sich sonst bald die Anfragen häufen und jeder dies für seine Privatstraße möchte. Hier sind Kosten für Unterhalt etc. nicht einschätzbar. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Ablauf der einjährigen Testphase neben dem Faigele- und Wolkensteinweg auch die Einbahnstraßenrichtung des Schalkwegs in O → W Richtung anzupassen. Somit alle drei Straßen Einbahnstraße O → W vom Schwedenweg Richtung Hochstiftstraße, verkehrsberuhigter Bereich und Verbot für Kfz „Anlieger frei“ bleibt bestehen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Ablauf der einjährigen Testphase neben dem Faigele- und Wolkensteinweg auch die Einbahnstraßenrichtung des Schalkwegs in O → W Richtung anzupassen. Somit alle drei Straßen Einbahnstraße O → W vom Schwedenweg Richtung Hochstiftstraße, verkehrsberuhigter Bereich und Verbot für Kfz „Anlieger frei“ bleibt bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.03.2022 08:08 Uhr