Bebauungsplan Wiedmar West II, Antrag auf Aufstellung, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.12.2021 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Bis 2012 wurde bereits ein Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Wiedmar West II durchgeführt und der Satzungsbeschluss gefasst. 


Allerdings wurde die Planung nicht rechtskräftig, da im Anschluss seitens des Eigentümers eines Großteils der Flächen Änderungswünsche vorgetragen wurden und der ihm zugeleitete städtebauliche Vertrag nicht zu einem Abschluss kam. Aufgrund Zeitablaufes ist die Planung mittlerweile gegenstandslos, es besteht keine Planreife mehr und die unbebauten Flächen sind weiterhin Außenbereich.

Nach einem Eigentümerwechsel möchte nun der neue Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 481/3 Gmkg. Weißensee eine Gewerbehalle für eine Metallschleiferei errichten. Dazu muss der Bebauungsplan Wiedmar West II entweder für den gesamten damaligen Planbereich oder zumindest für dieses Grundstück (großes Baufeld an der Westseite des Plangebietes) neu aufgestellt werden. 

Städtebaulich gerechtfertigt ist der Standort der Gewerbehalle, da im westlichen Anschluss bereits der rechtskräftige Bebauungsplan Wiedmar West besteht, der dort ebenfalls eine gewerbliche Nutzung ermöglicht. Östlich angrenzend befinden sich Betriebsflächen des Bauunternehmens und ein angegliederter Wohnteil. 

Die im Interesse der baldigen Ansiedlung des Gewerbebetriebes schnellere und einfachere Lösung wird in der Beschränkung der Planung auf das Grundstück Fl.Nr. 481/3 Gmkg. Weißensee zu sehen sein.

Im Flächennutzungsplan sind beide Bereiche zur Entwicklung als Bauland dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Wiedmar West II für den gesamten damaligen Planbereich neu aufzustellen, um die Errichtung einer Gewerbehalle für eine Metallschleiferei zu ermöglichen, sowie weitere Gebäude in einer zweiten Reihe vor der Bestandsbebauung. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von beiden von möglichen Neubauten betroffenen Grundstückseigentümern zu tragen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Wiedmar West II für den gesamten damaligen Planbereich neu aufzustellen, um die Errichtung einer Gewerbehalle für eine Metallschleiferei zu ermöglichen, sowie weitere Gebäude in einer zweiten Reihe vor der Bestandsbebauung. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von beiden von möglichen Neubauten betroffenen Grundstückseigentümern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 08:08 Uhr