Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 22.11.2021.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Am 15.07.2021 ging bereits ein Antrag auf Baugenehmigung für die Umnutzung einer Wohnung zur Ferienwohnung ein. Das Vorhaben wurde wie zahlreiche andere als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit (WA, vorhandene Präzedenzfälle) erteilt.
Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.
Nun soll zusätzlich eine Schleppgaube errichtet werden.
Hinsichtlich der Beurteilung von Ferienwohnungen haben sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich insofern geändert, als nach dem beschlossenen Beherbergungskonzept Ferienwohnungen im Bereich Enzensberg zukünftig nicht mehr zugelassen werden sollen. Bevor es jedoch nicht in Form einer Bauleitplanung – hier Änderung des Bebauungsplanes - Außenwirkung erlangt, wird dies von der Genehmigungsbehörde nicht als ausreichender Ablehnungsgrund eingestuft.
Für die vom Bebauungsplan abweichende Gaube gibt es Präzedenzfälle; die Ausführung ist trotz der geringen Dachneigung noch städtebaulich vertretbar.
Andreas Eggensberger teilt mit, dass sich faktisch zu wenig Stellplätze auf dem Grundstück befinden.
Armin Angeringer teilt mit, dass man sich nur bei einem Mehrbedarf mit den Stellplätzen beschäftigen muss und da dies hier nicht der Fall ist, reichen die Stellplätze aus.
Christoph Weisenbach möchte, dass man beim Eigentümer nachhackt, warum es damals ein Zimmer war und nicht eine Wohnung.
Armin Angeringer probiert dies beim Eigentümer zu hinterfragen.