Tektur Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen; Änderung der Tiefgarageneinhausung, Nutzung WE 5 und 6 als Ferienwohnung, Hochstiftstraße 5b, Fl.Nrn. 433/11 und 433/2, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.12.2021 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 23.11.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen und einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen liegt bereits eine Baugenehmigung vor. 

Ferienwohnungen sollen nach dem beschlossenen Beherbergungskonzept im Weidach zukünftig nicht mehr zugelassen werden. Bevor es jedoch nicht in Form einer Bauleitplanung Außenwirkung erlangt, wird dies von der Genehmigungsbehörde nicht als ausreichender Ablehnungsgrund eingestuft.

Die Eigentümerin des vorderliegenden Grundstücks weist darauf hin, dass das Geh- und Fahrtrecht nicht für Ferienwohnungen gelte. Zwar wird eine Baugenehmigung nach BayBO unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Nachdem hier der Bestand eines Geh- und Fahrtrechts aber die öffentlich-rechtlich zu sichernde Erschließung darstellt, spricht dies dafür, dass diese als nicht gesichert anzusehen ist wenn das Recht diese Art der Nutzung tatsächlich nicht beinhaltet. Die genaue Formulierung war noch zu klären. Ohne gesicherte Erschließung wäre das Vorgaben nicht genehmigungsfähig. 

Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurde am 02.12.2021 ein Auszug aus dem Kaufvertrag übermittelt. Dort ist in der Beurkundung vom 12.02.2020 die Eintragung von Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten geregelt. Beschränkungen im Hinblick auf eine bestimmte Nutzung im Gebäude sind vorhanden, so dass die Erschließung gesichert ist.

Ilona Deckwerth berichtet, dass das vordere Haus Hochstiftstraße 5/5a umgebaut worden ist und viele Wohnungen geschaffen wurden. Es gibt aber keine ausgewiesenen Stellplätze für die Wohnungen. Stimmt es, dass ein Teil der Stellplätze in der Tiefgarage Hochstiftstraße 5b dann dem vorderen Haus zur Verfügung stehen.

Armin Angeringer teilt mit, dass dies hier bei der beantragen Nutzungsänderung nicht Bestandteil ist und deshalb auch nichts davon in den Bauantragsunterlagen festgehalten wurde. In dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau des Mehrfamilienhauses wurde aber zur damaligen Zeit festgehalten, dass 10 Tiefgaragenstellplätze für das Mehrfamilienhaus Hochstiftstraße 5b errichtet werden und der Rest oberirdisch nachgewiesen wird und die restlichen 6 Stellplätze in der Tiefgarage für das vordere Haus Hochstiftstraße 5/5a zur Verfügung stehen.

Christoph Weisenbach möchte wissen, wie es mit der Spielplatzsatzung der Stadt Füssen aussieht, da 7 Wohnungen gebaut werden und somit ein Spielplatz auf dem Grundstück errichtet werden müsste.

Armin Angeringer sagt, dass die Baugenehmigung vor in Kraft treten der Spielplatzsatzung genehmigt wurde und somit hier nicht gilt.
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Dr. Christoph Böhm nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Dr. Christoph Böhm nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 01.03.2022 08:08 Uhr