Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltung, Wiedmar 41, Fl.Nr. 481, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.12.2021 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 24.11.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Gestaltung, die teilweise vom Bebauungsplan abweicht, erscheint erörterungsbedürftig.
Eine Einpassung in die teilweise ländlich geprägte Umgebung liegt nicht vor. Das Vorhaben ist hinsichtlich seiner Lage am Ortseingang prägend. Die Errichtung von Vordächern ist im Textteil des Bebauungsplans zwar nicht vorgeschrieben, sie waren aber Bestandteile der bisherigen Vorhabenplanung, auf die der vorhabenbezogene Bebauungsplan basiert. An der Errichtung von Vordächern ist daher festzuhalten. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:

Die Trennung zwischen Wohnhaus und Produktionshalle ist nicht zulässig.
Der Bebauungsplan regelt dazu: 

Neben den bisher allgemein zulässigen Gewerbebetrieben aller Art (u.a. produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe), (…), Büro- und Verwaltungsgebäude sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter allgemein zulässig. Je Betrieb ist maximal eine Wohneinheit zulässig, wenn sie mit untergeordneter Fläche in einem Betriebsgebäude integriert wird.
(erste Änderung des Bebauungsplans zu Buchstabe B Nr. 1 Bebauungsplansatzung).

Die Befreiung wird im Antrag wie folgt begründet:

„[Die Eigentümer] werden in das Wohnhaus einziehen. Das Wohnhaus wird nicht dem Betriebsgebäude integriert, da Herr […] bereits in Rente ist und Frau […] auch bald in die Rente kommt, möchten Sie eine gewisse Distanz zwischen Privat und Geschäft. Des Weiteren können Erschütterungen / Vibrationen im gewerblichen Bereich erfolgen, welche Sie durch die Trennung der beiden Gebäude umgehen möchten.“

Lt. Landratsamt handelt es sich insoweit um einen Grundzug der Planung, von dem nicht abgewichen werden kann (§ 31 Abs. 2 BauGB). Des Weiteren sind ehemalige Betriebsinhaber keine Personen mehr, die im Gewerbegebiet in rechtlicher Hinsicht ihren Wohnsitz haben sollen. Eine funktionale Loslösung vom Betrieb ist nicht zulässig. Zudem sei vorabgezeichnet, dass die zum späteren Ausbau vorgesehene Fläche im OG der Produktionshalle dann eine zusätzliche Wohnung erhält. Eine zweite Wohneinheit auf dem Gelände mit einem Betrieb ist ebenfalls nicht zulässig.

Der Bauherr weist darauf hin, dass er nach dem Renteneintritt zwar in reduzierter Form aber weiterhin als technischer Berater betrieblich eingebunden sein wird. Der ausbaufähige Bereich in der Produktionshalle soll als möglicher Wohnbereich für den nachfolgenden Betriebsleiter genutzt werden. Die Konstellation ist erforderlich um die Aufrechterhaltung des Betriebes sicherzustellen. 
Christoph Weisenbach spricht sich dafür aus, die Betriebsleiterwohnung in die Produktionshalle zu integrieren.

Christian Schneider, Jürgen Doser, Thomas Scheibel und Magnus Peresson appellieren darauf, der Planung wie vorgestellt zuzustimmen und die Produktionshalle getrennt von der Betriebsleiterwohnung/ Wohnhaus zu errichten, sodass 1. eine Vergrößerung/Ausbau des Unternehmens in Zukunft möglich wäre und 2. das Wohnhaus geschützt ist durch mögliche Erschütterungen durch die laufenden Maschinen. Der Gewerbebetrieb besteht schon über Generationen und deshalb sollte dies die Stadt Füssen möglich machen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr eingehen liest Vorsitzenden Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund den im Sachverhalt genannten Gründen das kommunale Einvernehmen zu der Produktionshalle in der beantragten Form und zu dem separaten Antrag für das abgesetzt stehende Wohnhaus zu erteilen. 


Ilona Deckwerth ist ab dem nächsten Tagesordnungspunkt abwesend.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund den im Sachverhalt genannten Gründen das kommunale Einvernehmen zu der Produktionshalle in der beantragten Form und zu dem separaten Antrag für das abgesetzt stehende Wohnhaus zu erteilen. 

Ilona Deckwerth ist ab dem nächsten Tagesordnungspunkt abwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 08:08 Uhr