Neubau eines Werkstattgebäudes für Kleingewerbe mit Büroeinheit und Betriebsleiterwohnung, Hiebelerstraße, Fl.Nr. 1070/7, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.12.2021 ö beschliessend 4.3.9

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 21.11.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Zu dem ersten Antrag für den „Neubau eines Werkstattgebäudes für Kleingewerbe mit Büroeinheit, Betriebsleiterwohnung und zwei Appartements zu Beherbergungszwecken“ versagte der PBUV mit Beschluss vom 05.10.2021 das gemeindliche Einvernehmen. Der Antragsteller nahm den Antrag auf Baugenehmigung am 19.11.2021 zurück.
Mit Datum vom 19.11.2021 wurde eine neue Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. Die Stadt Füssen erklärte nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ostallgäu am 21.11.2021, dass das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.

Die Beherbergungsnutzung ist nun nicht mehr Gegenstand des Antrages. 

Die Ausnahme hinsichtlich der Betriebsleiterwohnung wird wie folgt beantragt und begründet:
„Der Betrieb erfordert zur Überwachung und Versorgung der Nutzungseinheiten eine 24 stündige Anwesenheit des Betriebsleiters. Um diese Anwesenheit zu ermöglichen ist eine Betriebsleiterwohnung im Obergeschoss notwendig. Der Anteil der Wohnfläche ist gegenüber den Betriebsflächen aus Büro und Kleingewerbe untergeordnet.“

Nach Abstimmung mit dem LRA ist diese Begründung nach wie vor nicht ausreichend. Das Einvernehmen zu dem Gesamtvorhaben kann damit aus diesem Grund nach wie vor nicht erteilt werden.

Die Beschreibung wurde nun noch wie nachfolgend ergänzt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Begründung damit ausreichend.





Dr. Christoph Böhm erläutert, dass neben den geplanten Ferienwohnungen auch die geplante Wohnbebauung der Ablehnungsgrund war, da man dort keine Wohnbebauung möchte.

Thomas Scheibel erkundigt sich, ob es möglich wäre die Betriebsleiterwohnung in eine Ferienwohnung umzunutzen.


Armin Angeringer teilt mit, dass die Nutzungsänderung von Betriebsleiterwohnung in Ferienwohnung im Gewerbegebiet durchaus möglich wäre.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, mit dem ergänzten Nachweis der Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, mit dem ergänzten Nachweis der Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.03.2022 08:08 Uhr