Umbau eines Zweifamilienhauses, Steigmühlenweg 12, Fl.Nr. 350/5, Gemarkung Weißensee
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 11.11.2021.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Befreiungen erscheinen im Hinblick auf vorhandene Präzedenzfälle grundsätzlich vertretbar.
Allerdings sollte bei der südseitigen Gaube auf den Balkon verzichtet werden, da er zu einer Unterbrechung der Trauflinie führt und die Südansicht unharmonisch verändert. Unharmonisch ist auch die südseitige Vergrößerung des Fensters im 1. OG im Verhältnis zur geringeren Breite im EG.
Dr. Christoph Böhm erläutert, dass bei der breite von der Gaube, die genauso breit ist wie ein Fenster die Betitelung richtig Zwerchgiebel sein muss.
Armin Angeringer stimmt Herrn Dr. Böhm zu und sagt, dass man nur beim gleichen Begriff bleiben wollte.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Auf den Balkon bei der südseitigen Gaube ist zu verzichten; der Dachrand muss unterhalb der Gaube durchlaufen. Bei einer Änderung von Fenstern an der Südseite ist im OG die gleiche Breite wie im EG einzuhalten.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Auf den Balkon bei der südseitigen Gaube ist zu verzichten; der Dachrand muss unterhalb der Gaube durchlaufen. Bei einer Änderung von Fenstern an der Südseite ist im OG die gleiche Breite wie im EG einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.10.2024 10:04 Uhr