Wirtschaftsplan 2022; Städtische Forggensee Schifffahrt, hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 23.11.2021 ö beschliessend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.071.300,00 €
Aufwendungen
1.071.300,00 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 118.500 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1 und 4        Umsatzerlöse
Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse wurde nicht nur vom Zwischenergebnis 2021 ausgegangen. Die Umsatzerlöse stehen möglicherweise auch im Jahr 2022 noch im direktem Einfluss der Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Trotzdem wurden die Ansätze für die Umsatzerlöse beim Schiffsbetrieb und aus der Bordgastronomie entsprechend angehoben, mit der Erwartung auf einen positiven Verlauf. Ab dem Jahr 2022 gehen wir von einem ausgeglichenen Wirtschaftsplan aus. Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2022 beträgt 1.071.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 100.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 220.400 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr von 35.000 € (Vorjahr 35.000 €) belassen, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 53.500 € gegenüber dem Planungsjahr 2021, was hauptsächlich an dem erhöhten Treibstoffkosten und dem Wareneinsatz, was wiederrum ihre Ursache in der positiven Entwicklung der zu erwartenden steigenden Gästezahlen findet. Mehraufwendungen sind auch für die Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an den Anlegestellen notwendig, da diese in den vergangenen beiden Jahren Corona bedingt ausgespart werden mussten. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Forggensee-Schifffahrt haben verschiedene ausgewählte Mitarbeiterstellen durch die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management sachverständig und tarifgerecht bewerten lassen. Im nautischen Bereich entsprachen die bisherigen Eingruppierungen nicht mehr den tarifrechtlichen Anforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. wurde ein tarifkonformes Entlohnungssystem erarbeitet. Ersatzlos gestrichen wurden dagegen die Provisionszahlungen, welche mit Nebenabreden vereinbart waren. Eine finanzielle Mehrbelastung für das Unternehmen durch die höheren Eingruppierungen muss in 2022 berücksichtigt werden. 
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Die vertraglich geregelten Tarifänderungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2022 berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr (41.100 €). Mitunter wird für erbrachte Leistungen durch die Stadt Füssen der Verwaltungskostenbeitrag zunächst auf 30.000 € angehoben. Eine detailliertere Abrechnung soll künftig durch die Stadt berechnet werden.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 1.900 €. 


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 118.500 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 67.500 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 51.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Aufgrund der fortschreitenden Verlandung des Sees im südlichen Bereich müssen die Schiffsrouten angepasst werden. Besonders im Fokus steht hier die Anlegestelle 
„Waltenhofen“. Um diese auch in Zukunft sicher und gefahrlos anfahren zu können, muss der Eigenbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten eine neue Fahrroute ab 2022 installieren. Hierzu sind im Vermögensplan inkl. den notwendigen Schifffahrtszeichen rund 32.000 € eingeplant. Eine Umbaumaßnahme am Betriebsgebäude (Büro für Betriebsleiter) ist vorgesehen (7.000 €) sowie ein neuer Außenbordmotor für die Arbeitsplätte (5.000 €). Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind in 2022 auch verschiedene Werkzeuge und sonstige Gegenstände zu erwerben.


C.         Stellenübersicht
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da das Ergebnis der Betriebs- und Organisationsuntersuchung im Bereich der Verwaltung (Marketing) zu einer Stellenmehrung führte. Weiteres siehe auch unter A. lfd. Nr. 6).


D. Finanzplan 2022 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2021 13:46 Uhr