Änderungsssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Kosten für die Aufwendungsersätze für Feuerwehreinsätze wurden neu kalkuliert und angepasst:

Folgende Gründe waren dafür ausschlaggebend:

  • Es wurde das neue Wechselladerfahrzeug (WLF) mit den Abrollbehältern (AB Wasser, AB THL schwer und AB Wasser) der FF Füssen neu aufgenommen.

  • Zudem haben wir die Löschgruppenfahrzeuge der FF Hopfen am See (LF 10) und FF Weißensee (LF 10/6) getrennt aufgeführt. Aufgrund der Kostenermittlung kamen wir zur unterschiedlichen Gebühren.

  • Bei den Arbeitsstundenkosten (Nr. 3) haben wir u.a. beim Wassersauer eine bzw. mehrere Ersatzbeschaffungen durchgeführt. Neuanschaffung im Vergleich zum Altgerät starker Preisanstieg, allerdings auch ein Wassersauger speziell für die Bedürfnisse der Feuerwehr.

  • Bei den Punkten 3.2.1 bis 3.2.4 wurde jetzt von einer Stundennutzung auf Tagespauschale umgestellt.

  • Bei den Personalkosten (Nr. 4) ergibt sich eine starke Veränderung bei den hauptberuflichen Gerätewarten. Sie nutzen bei ihrer täglich Arbeit Notebooks bzw. Tabletts (davor Karteikarten) und die Feuerwehrverwaltungssoftware MP-Feuer.

  • Neben der Tariferhöhung sind auch die Verwaltungskosten für einen Büroarbeitsplatz mit eingeflossen.

  • Bei den Leistungen der Atemschutzwerkstatt (Nr. 5) kommt es wegen erhöhtem Arbeitsaufwand und Dokumentationsaufwand teilweise zu einem starken Preisanstieg der einzelnen Leistungen.

  • Dasselbe gilt für die Bereitstellung der Schlauchwerkstatt (Nr. 6) 

  • Die Bereitstellung der Ausbildungsstätte (Nr. 7) ist eine Vorgabe bzw. Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband Ostallgäu e. V. Die Gebühren sind einheitlich in Abstimmung mit den Stützpunktfeuerwehren festgelegt worden.

  • Bei den sonstigen Dienstleistungen (Nr. 8) haben wir das Imprägnieren der Jacken und Hosen neu aufgenommen. Das Imprägnieren ist nicht nach jedem Waschgang erforderlich.

  • Beim sonstigen Kostenersatz (Nr. 9) haben wir den Betrag um 30,00 € erhöht. Diese Preiserhöhung ist u.a. der Personalkostenerhöhung (Nr. 4.2, 1,50/Stunden je Feuerwehrdienstleistenden) geschuldet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 16:20 Uhr