Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Füssen (Marktgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die Nutzung der Standplätze und städtischen Markteinrichtungen für den Wochenmarkt denen der Stadt Kempten anzugleichen und von bisher 1,20 €/Tag je angefangener Meter Frontlänge auf 2,20 €/Tag je angefangenen Meter Frontlänge zu erhöhen.

Hierfür ist der Erlass einer Ersten Änderungssatzung erforderlich; diese soll zum 1. November 2021 in Kraft treten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Füssen (Marktgebührensatzung) wie vorgetragen; die Satzung tritt zum 1. November 2021 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Füssen (Marktgebührensatzung) wie vorgetragen; die Satzung tritt zum 1. November 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 16:20 Uhr