Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und Verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gebühren für die Mittagsbetreuung (MB/VMB) an der Grundschule Füssen sind z.Zt. nicht hoheitlich durch Satzung festgelegt, sondern werden in privatrechtlichen Betreuungsverträgen vereinbart. Dies soll künftig jedoch durch eine Satzung geregelt werden.
In § 1 der zu erlassenden Satzung ist festgelegt, dass bei der Gebührenerhebung zwischen Benutzungsgebühren (Betreuungsgebühren) und sonstige Gebühren (Verpflegungsgeld/Materialgeld) zu unterscheiden ist.
Die Höhe der Gebühren soll sich nach der Anzahl der gebuchten Betreuungstage pro Woche richten. Für jeden angefangenen Monat wird folgende Gebühr erhoben:
Mittagsbetreuung (Betreuung bis 14 Uhr)
(bisher 20,00 € Materialgeld einmalig pro Schuljahr)
Betreuungstage
pro Woche
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Betreuungsgebühr
pro Monat
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zzgl. Materialgeld einmalig
pro Schuljahr
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1-2 Tage
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15,00 €
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10,00 €
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3-4 Tage
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25,00 €
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30,00 €
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5 Tage
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35,00 €
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40,00 €
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Verlängerte Mittagsbetreuung (Betreuung bis 16.30 Uhr)
(bisher 40,00 € Betreuungsgebühr pro Monat unabhängig von der Anzahl der Buchungstage).
Seit diesem Schuljahr werden Gebühren wie folgt erhoben:
Betreuungstage
pro Woche
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Betreuungsgebühr
pro Monat
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Inkl. Verpflegungsgeld
(Mittagessen)
pro Monat
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2 Tage
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30,00 €
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58,00 €
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3 Tage
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40,00 €
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83,00 €
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4 Tage
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50,00 €
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105,00 €
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5 Tage
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60,00 €
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127,00 €
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Für die Ferienbetreuung wird die Gebühr gesondert festgesetzt:
(bisher 25,00 € bzw. 30,00 €)
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Betreuungsgebühr
pro Woche
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Vormittagsbetreuung
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30,00 €
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Ganztagsbetreuung
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35,00 €
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In Abstimmung mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. schlägt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über
die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung/verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf vor.
Die Satzung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des der Mittagsbetreuung und Verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung/Verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung/verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
Datenstand vom 14.10.2021 16:20 Uhr