Umbau der Verkehrsanlagen W 43 - Anerkennung der Auflagen der Förderzusage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2022 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 30. Juni 2021 bzw. abschließend am 13. Juli 2021 hat der Stadtrat den Bauentwurf für den Umbau der Verkehrsanlagen W 43 einschl. der zugrundeliegenden Kostenberechnung gebilligt und beschlossen, auf dieser Basis die entsprechenden Zuwendungsanträge für Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und aus Städtebaufördermitteln zu beantragen. Die Zuwendungsanträge wurden sodann, nachdem zwischenzeitlich das Sicherheitsaudit und die baufachlichen Stellungnahmen erstellt worden sind, am 16. August 2021 mit Gesamtkosten in Höhe von 2.559.000 € eingereicht. 

Mit Bescheid vom 28. Oktober 2021 hat uns die Regierung von Schwaben auf diese Zuwendungsanträge für den Umbau der Verkehrsanlagen der Luitpoldstraße, der Bahnhofstraße, des Prinzregentenkreisels und der Augustenstraße mit den gemeldeten Gesamtkosten in Höhe eine Zuwendung in Höhe von 1.080.000 € bewilligt (= 80 % der zuwendungsfähigen Kosten). Die Bewilligung der Zuwendungen aus dem Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) stehen noch aus. Hierfür wurden Mittel in Höhe von  445.000 € beantragt. 

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 hat die Regierung von Schwaben bezüglich der Zuwendungen aus dem BayGVFG die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Die endgültige Bewilligung der Zuwendungen erfolgt erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse aufgrund der dann sich darstellenden Kostensituation. 

In diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Auflagen, Hinweise und Bedingungen der fachlichen Stellungnahmen zu beachten sind. Insbesondere im Sicherheitsaudit und in der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamts wurden auf drei Kernaussagen hingewiesen, zu denen die Verwaltung bereits im Zuge der Beantragung der Zuwendungen folgendes signalisiert hat:

  1. Problematisch gesehen wird darin wohl das Radfahren in der Luitpoldstraße. Um dieses Problem zu entschärfen könnten wir uns in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt und der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Ostallgäu vorstellen, das Radeln auf der Luitpoldstraße zumindest auf der stark frequentierten Richtung von Otto-Kreisel bis zum Kaiser-Maximilians-Platz durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderung zu verbieten. Dies wäre aus unserer Sicht auch möglich, weil genügend Alternativrouten bestehen, die ja auch schon im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und dem dortigen Radroutenkonzept erarbeitet worden sind. So führt eine fast parallel verlaufende Alternativroute vom Otto-Kreisel über den Von-Freyberg-Park, die Bahnhofstraße und die Augustenstraße vorbei am Kaiser-Maximilians-Platz in Richtung Osten nach Schwangau bzw. Hohenschwangau zu den dortigen Hotspots. Diese Route würden wir dann entsprechend beschildern und markieren (deutliche Wegweisung), damit diese auch besser kenntlich gemacht wird. Dann wäre das Problem Radfahrsicherheit zumindest entschärft.

  1. Zum Thema Kreisverkehr im Hinblick auf Bypass und Zweistreifigkeit haben wir unseren Verkehrsgutachter per E-Mail vom 12. August 2021 gebeten, nochmals zur Sondersituation (Einzelfalllösung) Stellung zu nehmen. Aus unserer (zugegeben laienhaften Sicht) stellt sich nämlich die Situation (wie schon am Telefon besprochen) als funktionsfähig dar. Ungeachtet der eigenen Beobachtung haben wir Herrn Schaible als unseren Verkehrsgutachter gebeten, dazu nochmals Stellung zu nehmen. Uns ist dort bisher keine Unfallauffälligkeit bekannt. Aufgrund der örtlichen Zwänge haben die vielen Voruntersuchungen im Rahmen des ISEK’s aber auch im Zuge der Bebauungsplan-Aufstellung des W 43 ergeben, dass andere Lösungen nicht möglich bzw. zielführend sind. Dazu bleibt die Stellungnahme von Herrn Schaible abzuwarten. Wir haben ihn gebeten, diese direkt Herrn Schweiger vom Staatlichen Bauamt zukommen zu lassen.

  1. Zur Verkehrssituation in der Augustenstraße können wir uns vorstellen bzw. stellen wir in Aussicht, die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung aufgrund der besonderen Gegebenheit auf 10 km/h zu beschränken. So kann dann auch eine Haltesichtweite ermittelt und die Position der Blindenquerung eindeutig festgelegt werden.

Im Rahmen der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn weißt die Regierung von Schwaben darauf hin, dass mit dem Ausschreibungsergebnis auch eine Beschlussfassung zu diesen Themen vorzulegen ist, wobei sich Ziffer 2 durch die Stellungnahme des Verkehrsplanungsbüros erledigt hat. Die Einhaltung dieser Auflagen und Bedingungen ist Voraussetzung für die Zuwendungsgewährung.

Datenstand vom 20.05.2022 09:43 Uhr